"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Pfändungen allgemein  (Gelesen 2682 mal)

wiki44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Pfändungen allgemein
« am: 08. Oktober 2011, 20:58:44 »

Guten Abend zusammen ,

ich habe bitte eine Frage .

Wenn ich vor einer Pfändung stehe , dann kommt ja in den meisten Fällen ein Gerichtsvollzieher .

Nun meine Frage : Ich wohne in dem Eigentum meiner Frau ( ETW ) , muss sie diesen hineinlassen oder kann sie das verweigern , da es ja lediglich um
meine Person geht ?

Alles was in der Wohnung ist, gehört ihr oder dem gemeinsamen Kind .

Danke für die Hilfe , falls einer genaue Antwort weiss .
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Pfändungen allgemein
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2011, 16:09:00 »

Grundsätzlich muss man den GV ohnehin nicht in die Wohnung lassen, aber es wäre schlicht unhöflich, wenn man den Menschen vor der Tür stehen läßt. Dass vom Inventar nichts zu pfänden ist kann man sicher genau so gut in der Wohnung besprechen.
Die Folge eine Abweisens wäre mit großer Wahrscheinlichkeit, dass er sich einen Durchsuchungsbeschluß holt und ggf. sogar mit der Polizei wieder vorbeikommt. Freundlicher ist er dann bestimmt auch nicht. Und gegen den Durchsuchungsbeschluß kann sich auch Ihre Frau als Wohnungseigentümer nicht wehren, solange Sie in der Wohnung gemeldet sind.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungen allgemein
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2011, 17:58:42 »

Zunächst sollte man nicht zu viel Angst vor dem Gerichtsvollzieher haben.  Böses passiert da meist nicht.

In der Ehe gilt die sog. Gewahrsamsvermutung nach § 739 ZPO
Personen, die Mitgewahrsam an der Wohnung des Schuldners haben, haben die Durchsuchung zu dulden. Unbillige Härten gegenüber Mitgewahrsamsinhabern sind zu vermeiden.

Wird die Durchsuchung verweigert, kann der GV eine Durchsuchungsanordnung erwirken oder aber (was wohl eher wahrscheinlich ist), zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung laden, die die Voraussetzung nach § 807 Abs.  1 Nr. 4 ZPO erfüllt sind.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz