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Autor Thema: Pfändungen insbesondere im Rentenalter.  (Gelesen 6210 mal)

Prinz Eisenherz

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Pfändungen insbesondere im Rentenalter.
« am: 12. Dezember 2010, 16:45:20 »

Guten Tag:

Derzeit Beschäftige ich mich mit Pfändungen bei Laufender Insolvenzen im Rentenalter wenn jemand,ich nenne ihm mal Person XYmehrere Rentenzahlungen gleichzeitig bekommt.

Ich beziehe mich auch diesbezüglich in anderen Foren bei ähnlicher Fragestellungen auf solche kurz und knapp gehaltende Antworten.

Ich zittiere zunächst einmal eine  diesbezügliche Frage,
ob Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch gepfändet werden können, weil sie doch den Lebensunterhalt des Rentners sicherstellen sollen.
Als Antwort gibt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)bekannt und weist daher darauf hin, dass Renten - wie Arbeitsseinkommen - auch zu einem Teil gepfändet werden können.
Welcher Teil der Rente pfändbar ist, richtet sich nach den so genannten Pfändungsfreigrenzen, die in der Zivilprozessordnung festgelegt sind. Dabei richtet sich der nicht pfändbare Teil der Rente u. a. nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten Personen des Rentners/der Rentnerin und nach der des Einkommens insgesamt.

Nun gibt es da Fälle wo eine oder die Person XY mehr wie die normale LVA Rente bekommen. Ich nenne hier mal eine zusätzliche Betriebsrente die durchaus nicht immer als eigene Altersvorsorge über eine Umwandlung  von Teilen seines Gehalts über eine Direcktversicherung im laufe seiner Berufsjahre selber angespart wurden oder Lebensversicherungen oder alles andere was es so noch gibt. Ich meine damit im Speziellen auch eine vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter als Sozialleistung der Betriebsrente angelegte.

Nun gehe ich, in der Regel mal davon aus,dass Person XY zumeist im Rentenalter keine Unterhaltspflichten mehr an eigene Kinder hat obwohl es auch da Ausnahmen gibt.
Der Regelrentner wird ja auch vielleicht noch Verheiratet sein wenn er in Rente geht obwohl Scheidungen immer mehr Anwachsen.
Es gibt aber genug Rentner, die durch die Folgen einer Trennung wenn auch noch Hausbesitz und einiges mehr zum Tragen kommt, spät im Rentenalter noch in Insolvenz gehen.


Ich nenne einmal ein Beispiel entnommen aus einem anderen Forum
Beträgt die monatliche Rente z. B. 1500 €, so können nach Angaben der BfA einem Rentner ohne unterhaltsberechtigte Angehörige 399 € gepfändet werden. Dies gilt aber wiederum nur bei Pfändungen wegen allgemeiner Ansprüche des Gläubigers, z. B. Zahlungsrückstand auf Darlehensverpflichtungen und Kaufschulden.
Liegen jedoch Pfändungsaufträge Dritter wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche vor - hierbei kann es sich um den Ehepartner oder die Kinder handeln - sind andere Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Dennoch ist auch in solchen Fällen dem Rentner immer der "notwendige Unterhalt" zu belassen.
Der Rentner/die Rentnerin kann gegen einen vom Amtsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Einwendungen erheben. Dafür muss beim zuständigen Amtsgericht Erinnerung eingelegt werden, ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt und begründet werden, warum man sich gegen die Pfändung der Rente wendet.
Wichtig: Wenn die Rente auf ein Bankkonto des Rentners/der Rentnerin überwiesen wird, ist auch das Guthaben auf dem Konto pfändbar. Für die ersten sieben Tage nach Gutschrift der Rente gibt es jedoch einen besonderen Pfändungsschutz. In dieser Zeit ist das Guthaben aus der Überweisung der monatlichen Rente nicht pfändbar und der Rentner/die Rentnerin kann in dieser Zeit frei darüber verfügen.


Meine Überlegung dazu,
sollte aber die Rente tatsächlich auf dem Konto des Rentners oder der Rentnerin Überwiesen werden wird wohl kaum ein Verschuldeter oder Insolventer wenn er selbst in der Lage ist den ausbezahlten Rentenbetrag über die sieben Tage hinaus stehen lassen notwendige Zahlvorgänge wie Beispielsweise die Miete und alle anderen Abbuchungen und Lastschriften erledigen und den Rest für Haushalt und Leben von Konto abheben.
Was ich daran nicht verstehe wäre der Umstand, dass wenn es durch welche Umstände auch immer, das Geld was übrig bleibt mal länger wie sieben Tage auf dem Konto stehen blieben dann gepfändet und zur Masse gezogen werden kann und dann bei Zugriff des TH oder der Gläubiger die das Geld dann vielleicht mal einmalig haben, dies aber bei weiten nicht die Schulden abdecken würden die die meisten Verschuldeten oder Insolventen Personen haben.

Wem würde es nützen?

Nun komme ich zu meinen Fragen ?
Wenn nun eine Person X Verheiratet Berufstätig mit zwei Kindern aus welchen Gründen auch immer in die Schuldenfalle gerät dann weiß ich, dass Zahlungen des Arbeitgebers in die normale Rentenversicherung aber auch die Zahlung des Verschuldeten Arbeitnehmers in diese vor Pfändungen geschützt sind.

Dabei habe ich im Gesetz nach §851c Abs. 1 ZPO viel gelesen und weiß auch dass Pfändungen solange sie angespart werden also, bis zum 60 Lebensjahr unter einen besonderen Schutz stehen und in diesem Sinne jemand auch in Umwandlung seines Einkommes bis 280.000 Euro Pfändungssicher ansparen kann.


Nun kommt mir aber der Gedanke, wenn ich dann weiterlese,dass mit der Auszahlung der Rente mit frühestens 60 diese Rente bei laufender Insolvenz wie ein normales Arbeitseinkommen zu Betrachten ist und jenseits von 989,40 Euro gepfändet werden darf.

Nun nehme ich mal an, besagter Arbeitnehmer X ist nun Rentner mittlerweile alleine Lebend aber mit vielen tausend ۟ro verschuldet.

In den meisten Fällen hat ein Durchschnittsrentner eine falls es sich um einen alleinstehenden Mann handelt der auf Grund seiner Schuldenlage die Insolvenz schon beantragt hatohne Betriebsrenteso um 1.100,00 € LVA Rente.
Gehe ich nach der aktuellen Pfändungstabelle so ist diesem Rentner davon derzeit 80.40 € Pfändbar.
In vielen fällen hat aber ein Schuldner viele Tausend €uro Schulden.
Mit diesen 80,40 € wären aber in sechs Jahren nur 5.810,40 € Schulden zu Begleichen.
Wenn ich nun darüber Nachdenke,dass Gerichtskosten und Insolvenzverwalter auch davon noch etwa 2.500,00 € erhalten wird wohl eine Schuld die mit diesen Betrag von 80,40 € der Oberhalb dieser fast 6.000,00 € Schulden liegt niemals zu tilgen sein.
Nun haben viele Verschuldete Menschen meist, nicht nur einen Gläubiger.
Ich weiß nicht, ob ein Gericht in diesem Fall einer Forderung der Gläubiger mangels Masse überhaupt stattgeben würde.

Wer kann darauf schon Antwort geben oder hat Ähnliches schon erlebt.


So, Gesetzt der Fall die Person X Person erhält neben seiner normalen Rente die im Durchschnitt heute bei
1.100.00 €uro liegt noch eine Betriebsrente in etwas der gleichen Höhe wie die normale Rente die aber als Sozialleistung des Arbeitgebers während seiner ganzen Berufsjahre für den Arbeitnehmer zusätzlich angespart wurde.
Also die Rente beträgt nun das Doppelte dessen was ich vorher geschrieben habe.
Frage, wie verhält es sich dann mit Pfändung und Befriedung der Gläubiger in den sechs Jahren der Insolvenz.
Klar, ich habe es ja geschrieben, dass Pfändungen dann wie ein normales Arbeitseinkommen über diese 989,99 € Pfändungsfreibetrag Pfändbar ist.
Nun setze ich mal vorraus, dass Seitens des Schuldners was die Rente betrifft gegenüber IV alles Richtig gemacht wurde und die Höhe der Rente offen gelegt wurde.
Nun habe ich aber auch gelesen, dass bevor dann jenseits dieses Freibetrags von 989,99 €uro gepfändet werden kann erst eine zusammenlegung beider Renten seitens der Gläubiger, beantragt werden muss.
Also mit einer zusammengelegten Rente von insgesamt 2.200,00 € wären dann 871,40 €uro Pfändbar
Verbliebe dann für besagten Rentner für die nächsten sechs Jahre rund 1.338,60 €uro zum Leben übrig.

So weit so gut.
Aber nirgwendwo finde ich etwas darüber was wenn dieser Zusammenlegungsbeschluss seitens IV und Gläubiger nicht beanteragt wird oder wurde und diesbezüglich zwar eine Pfändung vorgenommen wird aber nur für jede der beiden Renten für sich.

Wer weiß etwas darüber etwas zu Sagen oder weiß was dies für folgen für einen und das stelle ich fest oft dem Kenntnissstand des Insolventen entzieht der sowieso oft nicht durchblickt ?
Gespeichert
 

paps

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Re: Pfändungen insbesondere im Rentenalter.
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2010, 18:17:20 »

BGH v. 10.07.2008  IX ZR 118/07
hier sollte sich die Antwort finden.

z.B.: Verfügt der Schuldner über Bezüge mehrerer Drittschuldner, so kommt er - ohne gegenläufige gerichtliche Anordnungen - für jedes Einkommen in den Genuss der Pfändungsfreibeträge (BGH, Urt. v. 13. Mai 1997 - IX ZR 246/96, WM 1997, 1243, 1244; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 22. Aufl. § 850e Rn. 20 f; Musielak/Becker, aaO § 850e Rn. 9). Es obliegt dem Insolvenzverwalter, nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850e Nr. 2, Nr. 2a ZPO beim Insolvenzgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) eine Zusammenrechnung der Einkünfte oder Sozialleistungen (vgl. § 54 Abs. 4 SGB I) zu beantragen und so den Insolvenzbeschlag zu erweitern (vgl. BT-Drucks. 14/6468 S. 17; Holzer in Kübler/Prütting, InsO § 36 Rn. 28d; Jaeger/Henckel, aaO § 36 Rn. 15). Der Beschluss des Insolvenzgerichts hat die Höhe des Gesamteinkommens anzugeben und unter Berücksichtigung des § 850e Nr. 2 Satz 2, Nr. 2a Satz 2 ZPO anzuordnen, aus welchem Einkommen der unpfändbare Grundbetrag zu entnehmen ist (vgl. Steder ZIP 1999, 1874, 1877).
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungen insbesondere im Rentenalter.
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2010, 22:03:52 »

Namend Paps.
So schnell hätte ich nicht mit einer Anwort von jemanden gerechnet.
Dafür erst einmal Danke.
Nun weiß ich, dass Papps ich bin auch noch einer denn, ich habe immer noch eine meiner beiden Arbeistslosen Kinder bei mir Wohnen dennen ich eigentlich nicht mehr zum Unterhalt gegenüber verpflichtet bin aber was will man machen wenn diese nur 379 € von der Arge bekommt.
Aber das ist eine ganz andere Geschichte obwohl das auch dazu Beigetragen hat, das ich nun in Insolvenz lebe.
Nun was das Urteil des BGH angeht so habe ich dieses Urtteil dieser Tage auch mal im Internet gefunden habe dies aus Zeitmangel weil etwas dazwischen gekommemn ist wieder zu gemacht.
Nun hast du sicherlich erkannt, wenn du den Bericht von mir Gelesen hast, dass ich derjenige bin der die zwei Renten bekommt.
Es handelt sich aber bei mir nicht um die im Bericht genannten Zahlen die etwas Überhöht dargestellt sind.
Anders als bei der gennanten Klägerin liegen meine beiden Renten etwas über dem Pfändungsfreien Betrag.
Im Fall der Betriebsrente sind das 136,40 € und bei der LVA Rente 54,40 €
Wie ich schon Berichtet habe bin ich derzeit froh, dass ein zusammenlegungsbeschluss bisher ausgeblieben ist.
Meine Lage wöäre jetzt mit diesen Beschluss alles andere wie Rosig.
Mein Sohn ist vor sechs Wochen nun zu seiner Freundin gezogen.
Er bezieht aber nur noch bis Ende Januar Arbeitslosengeld eins.
Wie es dann weitwergeht weiß er noch nicht.
Alter 24.
Meine Tochter lebt noch bei mir.
Sie ist 25 und bekommt von der Arge nur 379 € bis Ende Dezember.
Neuantrag der Leistung ab Januar ist gestellt.
Die weigern sich aber standhaft bisher weitere Leistungen beispielsweise für eine eigene Wohnung zu übernehmen.
Es sei denn Sie würde der Arge Glaubhaft machen können das ich Trifftige Gründe hätte Sie vor die Tür zu setzen.
Das wäre gegeben wenn ich mich selber auf die Suche nach einer kleineren für mich billigeren Wohnung umsehen würde.
Aber so einfach ist das auich wieder nicht weil ja ein Umzug b.z.w eine Suche als Insolventer auch oft nicht so leicht ist.
Bei manchen Vermietern muss man ja eine Selbstauskunft geben.
Manche Raten aber auch zunächst einmal davon ab,sollte dies nicht der Fall sein Auskunft über seine Finanzielle Lage zu geben.
Andere wiederum Raten zur Ehrlichkeit.
Nun habe ich ja schon Geschrieben, dasss mein Einkommen auch schon vor Beginn der InsO Bruttolohnbezogen zimmlich hoch war, Bedingt durch Einkommensverlust aber in vielen Bereichen dazu führten meine Gläubiger nicht mehr Bedienen zu können.
Im Vorfeld der InsO die über eine Schuldenberatung ging fühle ich mich im Nachhinein betrachtet was die Betreuung betrifft auch nicht richtig beraten.
Vielleicht wäre dass ganze auch Abwendbar gewesen.
Nun ich habe das Gefühl, dass ich auch da für etwas Bezahlt habe was ich mir keinesfalls so vorgestellt habe.
Es war wie eine weitere schnelle Abwicklung wobei ich als Rechtsunkundiger auch Fehler gemacht habe indem ich alleine viele Unterschriften geleistet habe ohne diese ganzen Aktenordner an Blätter nur im Ansatz zu Prüfen.
Es ist aber auch nicht leicht, wenn man so viel Geleistet hat wie ich in den letzten Jahren als Leie durch den ganzen Juristichen Kram zu wälzen den man nur in wenigen versteht.
Eigentlich brauchte man dann da schon einen Anwalt der sich für den Schuldner auskennt und ihm in solch einer Lage zur Seite steht.
Aber woher nehmen.
Ein Anwalt kostet Geld und ich hatte mal Gehört das Gerichte für Schuldner keine Beratungsscheine mehr ausgeben.

Nun am Anfang meiner Insolvenz sind mir ja asuch über meinem sogenannten Drittgläubiger Arbeitgeber auch von meinem Einkommen 871 €uro gepfändet worden.
Da ich mich im Vorruhestand befand musste ich auch damals schon meine Gesetzliche KV von 540,09  selber tragen.
Von diesem Betrag wurden mir weil der Betrag als Vorleistung zuerst auf meinen Bruttolohn aufgezahlt wurden auch noch über 21 % herasusgerechnet und dieser Betrag 114,00 €uro zum Pfänbaren Netto zugeschlagen.
Bedingt durch diese ganzen Dinge war ich weder in der Vergangenheit in der Lage mir Gelder Anzusparen noch in der seit Mitte des Jahres laufende InsO.
Das Kindergeld  fiel ja seit Januasr 2010 weg.
Ich habe bisher für dieses Jahr gesehen ein Warmmiete von 692,00 €uro zahlen müssen
Dazu kam der KV Beitrag den ich dann jeweils am Tag der Auszahlung des Vorruhegehalts direckt in gleicher Höhe 540,09 € vom Konto abgebucht bekam.
Ab Juli lief nun daneben noch der Pfändungsbetrag von 871,40 €
Diverse sonstige kosten kamen noch hinzu.
So verblieb im Monat bis September nur 300 €uro für Haushaltsgeld.
Meine Kinder steuerten dann noch etwas hinzu.
Nun ist im Oktober auch die Mietnebenkostenabrechnung gekommen
Betrag 591,00 €.
Dazu der Stromverbrauch für den ich jeden Monat einen Vorschuss von 32 €uro gezahlt habe und jetzt  nochmal einen Betrag von 451,00 €uro anden Versorger überwisen habe.
Instgesamt also 835,00 €
Zukünftig muss ich ab Januar aber einen Vorschuss von 95,00 €uro an den Versorger zahlen.
Ich kann den Versorger auch nicht wechseln weil es sich da um meinem ex Arbeitgeber handelt.
Klar auch hier habe ich auch Bedingt durch die ganzen Verhältnisse mit den Kindern diesbezüglich sehr nachlässig aber auch bedingt durch viele Verbraucher im Haushalt weil Trockner, zwei kleine Eisschränke  PC jeder von den beiden hatte auch einen die Anschaffung allerdings haben die selber bezahlt Strom und Gebühren für PC und Tel.sind aber imer auf mich hängen geblieben.In der ganzen angelegenheit habe ich sehr Nachlässig gehandelt. Auch was was das Abtauen betrifft. Zuoft wurde auch im Sommer im Trockner getrocknet. Aber auch durch eine Dunkle Wohnung wo nicht soviel Tageslicht einfällt hatte ich gerade jetzt im Winter auch  einen hohen Verbrauch von Licht.
Vieles ist aber auch an mir Hängen geblieben.
Klar ich weiß, selber Schuld !
Rechne ich diese 835,00 €uro der Warmmiete zu so waren es Tatsächliche 811,00 € Warmmiete.
Ab Januar sind es dann mit Strom jeden Monat 790,00 € Warmmiete.
Wobei ich ja noch nicht weiß wie sich die Nebenkosten entwickeln.
Da spielen ja viele Faktoren eine Rolle.
Bedingt durch diese noch nicht erfolgte Zusammenrechnung war ich aber in der Lage die Nebenkosten zu Begleichen.
Wäre es anderes gekommen dann hätte es für mich Stockdunkel qausgesehen und ich hätte nicht gewusst wie ich das alles hätte zahlen können.
Im schlimmsten Fall wäre es zu Beginn des Jahres wahrscheinlich sogar zu einer Zwangsräumung gekommen.
Ich hoffe nun, dass diese Zusammenlegung erst einmal nicht erfolgt denn dann bin ich in der Lage mir für einen Umzug in einer kleineren Wohnung etwas Geld beiseite zu legen um eine Kaution und gleichzeitig eine Renovierung und Umzug zu Bezahlen.
Denn erst wenn ich einen Mietvertrag in den Händen halte könnte ich meiner Tochter was an die Hände geben um auch für Sie es möglich zu machen über die Arge was ihre eigene Selbsständigkeit betrifft mehr Erfolgsaussichten mitzugeben.
Derzeit gibt es aber im Winter nicht soviele Wohnungen in den einschlägigen Medien.
Dazu kommt auch noch wer zieht schon im Winter gerne um.
Trotz allem habe ich auch nicht gerade billige Möbel.
Da ich ja nicht in der Lage bin mirr andauern was zu kaufen und mittlerweile sowieso an mich selbst sehr Bescheiden Dörflich am Rande ohne Auto lebe möchte ich mit heilen Möbeln bei schönen Wetter mal Umziehen.
Was Einkäufe anbelangt, so bin ich hier auf die Frweundin meines Sohnes einmal Wöchentlich angewiesen oder muss alles mit den fahrad mühevoll selbst Transportieren wozu ich im günstigsten Fall um in den nächsten Netto zu kommen auch 10 min nötig habe oder zu Fuss in die Ortsmitte 25 min.
Gruß
Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungen insbesondere im Rentenalter.
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2010, 14:42:53 »

:gruebel: Nix genaues weiß niemand  :juchu:
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