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Autor Thema: Abtretung pfändbares Gehalt  (Gelesen 4562 mal)

sonne88

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Abtretung pfändbares Gehalt
« am: 12. März 2009, 09:12:32 »

Hallo, was meinen Sie dazu?

Ich habe mehrere Gläubiger. Ein Gläubiger hat bereits in mein Gehalt gepfändet (im letzten Monat bekam er ca. 60 Euro). Ich wurde bisher noch nicht bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Ein Gläubiger ist eine Bank, ein anderer das Finanzamt. Da ich hier juristisch wohl nichts machen kann, hab ich mir eine andere Beratungsstelle gesucht. Derjenige will mit der Bank  etc. ein Moratorium aushandeln.

Nun meint mein Berater, dass ich mein pfändbares Gehalt mittels einer Abtretungsanzeige an eine dritte Person (hier Familienmitglied, welches mir vor ein paar Jahren Geld für die Bezahlung eines Gläubigers geliehen hatte) abtreten könne, so dass die Bank und andere Gläubiger dieses Geld nicht pfänden können (wenn es hart auf hart kommen sollte...).

Was meinen Sie dazu?
Viele Gruesse
sonne88
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tawi

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Re: Abtretung pfändbares Gehalt
« Antwort #1 am: 12. März 2009, 10:07:12 »

Hallo Sonne88,

mal ganz ehrlich, was willst Du damit erreichen?????....Die Gläubiger haben wohl offensichtlich einen Titel und Deine Schulden werden Dich noch jahrelang 'verfolgen'!!!!....Es wäre dann doch nur ein Aufschieben.

Wer Schulden gemacht hat, sollte auch dafür aufkommen.

tawi
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lucca_m

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Re: Abtretung pfändbares Gehalt
« Antwort #2 am: 12. März 2009, 10:19:13 »

Diese Erklärugn hätten Sie dann auch vor Jahren abgeben müssen. Nachträglich und bei schon exisitierenden Pfändungen kann ich mir das als schwierig vorstellen.
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Feuerwald

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Re: Abtretung pfändbares Gehalt
« Antwort #3 am: 12. März 2009, 12:20:08 »

in der Tat müsste die Abtretung rückdatiert werden, um die Pfändungen auszuhebeln, was m.E. nicht ganz legal wäre  :nono:

Man zieht durch solche Aktionen dann auch noch andere mit rein. Zudem kann es sein, dass eine  Lohnabtretung vertraglich ohnehin ausgeschlossen ist (siehe Arbeitsvertrag oder sonst. betr. Vereinbarungen).


 



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