Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: petzi-peter am 03. Juni 2007, 20:40:23
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Hallo Zusammen
mein Mann und ich sind beide seit 1 Jahr in der Regel-Insolvenz. Beide sind am arbeiten, bis jetzt wurde uns nichts gepfändet, da mein jüngster Sohn in der Ausbildung ist und bei uns wohnt. Mein ältester wohnt aber auch noch Zuhause, er ist 28 Jahre alt. Nun ist er arbeitslos geworden und möcht gerne eine 2. Ausbildung machen. Meine Frage: zählt er dann auch als Unterhaltspflichtiges "Kind"?
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Hallo,
kann mir hier irgendjemand diese Umfrage erklären ? :search:
MfG
ThoFa
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ist doch ganz einfach, wenn man Thema mit Umfrage verwechselt (duck und wech... :wow:)
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und möcht gerne eine 2. Ausbildung machen. Meine Frage: zählt er dann auch als Unterhaltspflichtiges "Kind"?
Sofern er aus der ausbildung keine Einkünfte hat und sie für seinen Lebensunterhalt sorgen, ja (m.E § 1601 BGB bestimmt, dass geradlinig verwandte Personen ein Leben lang zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind.)
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Hallo,
kann mir hier irgendjemand diese Umfrage erklären ? :search:
MfG
ThoFa
Hi,
wird so gewesen sein, wie paps es vermutete :wink: ;
habe bis auf Weiteres das Erstellen von Umfragen hier im Forum deaktiviert.
Gruß
jafen