Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: petzi-peter am 03. Juni 2007, 20:40:23

Titel: Pfändungsbetrag
Beitrag von: petzi-peter am 03. Juni 2007, 20:40:23
Hallo Zusammen
mein Mann und ich sind beide seit 1 Jahr in der Regel-Insolvenz. Beide sind am arbeiten, bis jetzt wurde uns nichts gepfändet, da mein jüngster Sohn in der Ausbildung ist und bei uns wohnt. Mein ältester wohnt aber auch noch Zuhause, er ist 28 Jahre alt. Nun ist er arbeitslos geworden und möcht gerne eine 2. Ausbildung machen. Meine Frage: zählt er dann auch als Unterhaltspflichtiges "Kind"?
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: ThoFa am 08. Juni 2007, 23:17:26
Hallo,

kann mir hier irgendjemand diese Umfrage erklären ?  :search:

MfG

ThoFa
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 08. Juni 2007, 23:30:13
ist doch ganz einfach, wenn man Thema mit Umfrage verwechselt (duck und wech... :wow:)
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 08. Juni 2007, 23:33:39
und möcht gerne eine 2. Ausbildung machen. Meine Frage: zählt er dann auch als Unterhaltspflichtiges "Kind"?
Sofern er aus der ausbildung keine Einkünfte hat und sie für seinen Lebensunterhalt sorgen, ja (m.E § 1601 BGB bestimmt, dass geradlinig verwandte Personen ein Leben lang zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind.)
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: jafern am 12. Juni 2007, 02:32:36
Hallo,
kann mir hier irgendjemand diese Umfrage erklären ?  :search:
MfG
ThoFa

Hi,

wird so gewesen sein, wie paps es vermutete  :wink: ;
habe bis auf Weiteres das Erstellen von Umfragen hier im Forum deaktiviert.

Gruß
jafen