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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändungsbeträge.  (Gelesen 3744 mal)

Prinz Eisenherz

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Pfändungsbeträge.
« am: 22. Februar 2013, 23:09:12 »

 :gruebel:Nun sitz ich hier ich armer Tohr und grüble nach :uneinsichtig:
 
Nun ich gebe mal was von mir.
Ich denke mal darüber gerade nach, jetzt zu Beginn des Jahres ist auch die Zeit wo viele Rechnungen auf Bürger zukommen.
Da gibt es zum einen die Mietnebenkostenabrechnung und zum anderen die Mittlerweile hohen Energiekosten.
Viele Bürger erhalten aber auch vom Finanzamt keine Steuerrückerstattung sondern müssen draufzahlen.
Nun denke ich gerade daran, dass es auch Bürger betrifft, die in Insolvenz leben.
Es gibt aber auch unter den Insolventen Personenkreis auch viele die wegen Arbeitslosigkeit oder anderen Sozialen Dingen nicht das Glück haben nichts oder nur wenig Gepfändet zu bekommen.
Klar kenne ich Sie auch die Liste dessen welche Verpflichtungen ein Verschuldeter in Insolvenz lebende Person hat um seine Schulden in sechs Jahren redlich abzutragen.
Neben den eigenen Bemühungen gibt es dafür ja auch die Pfändungstabelle.

Derzeit Beschäftig mich aber die Frage ob jemand der über ein eigenes Einkommen verfügt und dem jeden Monat den aufgrund seines Einkommens in der Tabelle stehenden Betrag gepfändet bekommt mit verbleibenden Pfändungsfreien Einkommen bei steigenden Lebenshaltungskosten zurande kommt.
Ich gehe jetzt mal davon aus jemand ist Rentner, wie ich und befindet sich noch nicht in der WVP
Aufgrund seiner Rente ist er aber Einkommensteuerpflichtig und muss nach Abzug seiner Pfändung auch noch ans Finanzamt einmal Jährlich eine Nachzahlung an FA tätigen.
Nun muss diese Person ja auch dafür Sorge tragen, dass er dafür das Geld zusammenhat wenn dann Fällig ist.
Daneben ist ja auch jetzt die Zeit, wo alle Rechnungen der Energieunternehmen auf Bürger zukommen.
Gehe ich mal davon aus, dass jemand der alleinstehend ist, wie ich eine Zweizimmerwohnung im einer Größenordnung von um 60 Qm bewohnt und eine sogenannte Warmmiete um 450,00 € zahlt.
Nun ist dies ja eigentlich ja nicht die gesammte Miete.
Im Einzelfall kann es da ja auch zu Nachzahlungen an den Vermieter kommen.
Nun wohnt dieser Bürger aber schon lange in einem Haus was nicht Isoliert ist.
Er hat eine Gasetagenheizung und Verbraucht auch wegen der in den letzten Jahren kälteren Winter auch mehr.
Jeder Bürger bezahlt ja für Strom und Gas einen Abschlag der auf den Verbrauch des zurückliegenden Jahr ausgerichtet ist.
Das aber kann ja für eine Wohnung durchaus bedeuten, dass man monatliche Abschläge für beides um 150 € oder mehr hat.
Dazu kommen aber auch noch andere Lebenshaltungskosten.
Nun gehe ich aber mal davon aus, jemand bekommt in dieser Zeit irgendwoher einen kleineren Geldbetrag und muss ihm Abführen.
Frage, findet jemand, dass dann noch Gerecht.
Läuft eine Insolvente Person bedingt durch diese Kosten nicht Gefahr in einer Insolvenz nochmal so Pleite zu werden, dass er tatsächlich auf der Strasse landet.


Wer mag was dazu Schreiben ? :cry:
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Der_Alte

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Re: Pfändungsbeträge.
« Antwort #1 am: 22. Februar 2013, 23:17:56 »

Es steht einem frei,
a) sich per Gerichtsbeschluss den Steueranteil vom Gericht als zusätzlichen Freibetrag anerkennen zu lassen und
b) Wohngeld zu beantragen, um den höheren Kosten Paroly bieten zu können.

Dass man als Schuldner nicht auf Rosen gebettet ist, ok.; aber die Pfändungsgrenze liegt für eine Einzelperson deutlich über dem Hartz IV Satz.
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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungsbeträge.
« Antwort #2 am: 22. Februar 2013, 23:37:41 »

 :thumbup:Hei Namend Alter ganz Fix. :hi:
Nun was den Steueranteil betrifft so habe ich bei mir keine Steuererstattung bekommen sonder draufgezahlt.
Nun könnte ich ja wie du Schreibst den Steueranteil bei mir waren es gut und gerne 1.550 € tatsächlich beantragen.
Ich glaube aber nicht, dass dies bei mir und das sagt schon der Betrag aus dies bei meiner hohen Bruttorente anerkannt bekomme.
Was nun Wohngeld betrifft, so habe ich einen Freund der seit Ende des vergangenden Jahres im Altenheim lebt.
Dieser bekam eine Rente um 750 € und dazu noch aus früherem Eigentum eine Lebenslasnge Geldleistung um 280 € Monatlich.
Ein Mitarbeiter der hiesigen Stadtmeinte aber selbst wenn man nur die 720 € zugrunde legt würde dies um Wohngeld zu bekommen würde die Rente meines Freundes noch um 100 € zu hoch liegen.
Nun wenn ich mir nun das Anlese was die Studentin schreibt wie hoch das Wohngeld liegt was Sie bekommt dann ist es schlicht zum :cry:
Nun ich für mich würde auch in meiner derzeitigen Lage nicht zum Amt gehen und auch nicht zum Amstgericht.
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Der_Alte

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Re: Pfändungsbeträge.
« Antwort #3 am: 24. Februar 2013, 13:44:44 »

Genau, Sie müssen Steuern vom pfändungsfreien Teil der Rente zahlen, weil die Rentenkasse die Steuern bei der Pfändung nicht berücksichtigt.
Also ist es an Ihnen, bei Gericht einen Antrag zu stellen, dass dieser Steuerbetrag bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt werden muss.
Wenn Sie das Gericht überzeugen, haben Sie künftig mehr im Geldbeutel.
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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungsbeträge.
« Antwort #4 am: 24. Februar 2013, 14:54:39 »

gut dann werde ich das mal probieren
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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungsbeträge.
« Antwort #5 am: 24. Februar 2013, 22:45:17 »

Guten Abend der Herr des Alters.

 :ironie: Nun,dass mit der Steuer weiß ich mittlerweile ja, weil ich Sie ja mit Mühe aber dennoch begleichen musste.
Nun frage ich mich aber, was wäre gewesen, wenn ich dieses Steuergeld fürs Finanzamt nicht zusammenbekommen hätte.
Ich brauche da nur mal die steigendem Lebenshaltungskosten anzuführen.
Mein Vermieter hat mir heute Morgen gesagt, dass alleine die Kosten für Energie in einem vergangenden Jahr für einen Durchschnittshaushalt um 12% gestiegen sind.

Nun fällt mir auf, dass die Diverenz bei meiner Rente von der Deutschen Rentenversicherung zwischen Brutto und dem eigentlichen Nettoauszahlungsbetrag nicht so groß ist.
Einzig die Kranken & Pflegeversicherung wird dort abgezogen.
Verantwortlich für meine hohen Steuernachzahlungen ist da sicher einzig die Beriebsrente.
Es ist sicherlich kaum jemand vernünftig zu Erklären,dass zumindest Großkonzerne wie mein ex Arbeitgeber trotz eigener Rentnerverwaltung nicht in der Lage sind, die Steuer aus der Betriebsrente so zu Berechnen,dass kein Rentner etwas am Jahresende nachzahlen müsste.
Ich für mich, kann es mir nur so Erklären, dass die auch nicht wie in vielen Verwaltungen aber auch wie ich ja selber in Erfahrung gemacht habe auch als normale Arbeitskraft durch ständigen Arbeitsplatzabbau durch Vorruhestand aber auch durch die Beschäftigungsverhältnisse wie es Sie heutzutage im Billiglohnsektor so gibt nicht in der Lage sind dazu. Trotz der ganzen PC Welt.
Mir hat ein Älterer Mensch mal gesagt, eigentlich hätte mancher Betrieb es doch einfach.
Auch sowas wäre doch eigentlich mit einem Knofdruck auf die Entertaste schnell herzustellen.
Das aber sehe ich nicht so.
Zum einen sehe ich auch, dass unser Steuerrecht in Deutschland auch für Experten sehr schwer  :gruebel:ist.
Allerdings fehlt es bei meiner Betriebsrentenkasse für uns Betriebsrentner dennen da sicherlich die Zeit zu und es mangelt an Personal für die vielen Ehemaligen eine genauere Berechnung durchzuführen.
Leider bleibt mir nun dadurch nichts anderes übrig als meine Einkommenssteuer dadurch selber zu machen.
Nun habe ich mir mal bei mir die Mühe gemacht und habe vor Pfändung alles Steuerliche Abzüge und dazu noch alle anderen Dinge berechnet die mir für das Jahr 2012 von meiner Rente abgezogen wurden.
Da komme ich auf den Betrag von über 8.600 €uronen Macht einen Monatsdurchschitt von fast 720,00 €uronen.
Nach DM um 1.400,00 alter Währung 16.800 DM im Jahr
Eine Menge Steuern wenn man Bedenkt, dass es früheren Rentner nicht so ging.
Nun habe ich jeden Monat aus der B.R um 160,00 € zuviel und darf Sie nicht behalten. :nono:  :cry:
Lieber Mitstreiter, ALTER
Ich hatte ja schon mal anhand eines Berichtes vor ein paar Tagen mit Zuhilfenahme einiger eigenen Zahlen ein Bild dargestellt, wie schnell man in einer laufenden Inso schon wieder in Not geraten kann.
Gottlob ist das bei mir so noch, nicht der Fall.
Das kann sich aber bei mir recht schnell ändern.
Grund, ich bin bisher nur dauerhaft getrennt lebend und wenn meine Frau mal die Scheidung beantragen sollte, dann gehts um den Versorgungsausgleich.
Aufgrund meiner beiden Brutto Renten werde ich wohl kein Beratungshilfeschein bekommen und schon gar keine Prozesskostenhilfe.
Bei steigender Lebenshaltungskosten wieviel soll ich Sparen jeden Monat um eine spätere Scheidung bezahlen zu können.
Derzeit lebe ich nach Abzug aller Kosten knapp aber ich lebe, weil ich von Grund auf sehr Bescheiden bin.
Aber die Kosten einer Scheidung b.z.w die eines Familieanwalts usw könnte ich derzeit nicht aufbringen

  :dntknw:Nacktem Mann in die Tasche fühlen.

Gruß
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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungsbeträge.
« Antwort #6 am: 24. Februar 2013, 22:53:03 »

Ach gehe ich mal von 20 € Rentensteigerung aus, geht dieser Betrag rund 36 mal in 720 € hinein.  :wiegeil:

Und eigentlich bin ich  :angel:  :dagegen:

Der Ritter 
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