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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: pfändungsfreibetrag  (Gelesen 3923 mal)

ballycoola

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pfändungsfreibetrag
« am: 05. Oktober 2010, 18:22:18 »

ich bin im juni arbeitslos gworden und kann nun mein kredit nicht mehr zahlen. meine bank wollte die rate nicht runtersetzen.nun droht die mit pfändung meines alg1.
ich bekomme 1412€ alg1 mein mann hat einen minijob mit 245€ einkommen und meine 22jährige tochter ist noch in der ausbildung.
kann mir jemand sagen,wie hoch meine pfändungsgrenze ist?
ich weiß nicht recht, ob ich meinem ehemann und meiner tochter gegenüber unterhaltsverpflichtet bin.
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horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2010, 18:26:55 »

Hallo !

Eine aktuelle Pfändungstabelle findest du hier auf der Seite, links in der Navigationsleiste.

Vin deinem ALG1 ist nichts pfändbar, du hast in dieser Konstellation 2 unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt  :biggrin:

Gruß Horst
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ballycoola

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2010, 18:35:19 »

weden denn zu meinem nettobezügen die bezüge meines mannes und meiner tochter dazugerechnet?
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horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2010, 18:40:51 »

Wenn die beiden mit dem Kredit nicht zu tun haben und nicht unterschrieben haben, wird bei den beiden gar nichts zusammengerechnet oder gepfändet !!
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ballycoola

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2010, 18:57:41 »

kann mir denn vielleicht noch jemand sagen, ab wann oder bis wann ein ehepartner unterhaltsberechtigt ist?
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horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2010, 19:06:06 »

Das wird individuell vom Gericht entschieden, dazu gibt es keine konkrete bzw. allgemein anwendbare Rechtssprechung !

Der Ermessensspielraum vom Gericht geht von 359€ (hartz4)+20% bis 990€, aber letzendlich entscheidet das, wie schon gesagt, das Gericht und nicht der TH !

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ballycoola

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #6 am: 05. Oktober 2010, 19:12:01 »

also ist mein mann mit 245€ einkommen auf jeden fall unterhaltsberechtigt?
einen TH habe ich nicht, da ich noch keinen termin zur schuldnerberatung bekommen habe und auch noch keine insolvenz
beantragt habe.
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horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #7 am: 05. Oktober 2010, 19:19:35 »

Ach so, sorry, dann ist ja noch keine Gefahr im Verzug.

Dein Mann ist mit diesem Einkommen definitiv unterhaltsberechtigt !

Da du den Kredit, so wie du es beschrieben hast, in Zukunft nicht mehr zahlen kannst, würde ich auch ab diesem Zeitpunkt keinerlei Zahlungen, auch Teilzahlungen, mehr leisten !
Das greift natürlich nur, wenn du dir wirklich sicher bist, das du in die Inso gehen mußt !


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ballycoola

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #8 am: 05. Oktober 2010, 19:53:24 »

ich danke dir erst mal für deine schnellen beiträge,aber woher weisst du das alles? bist du vom fach.
bitte fühle dich nicht auf den schlips getreten.
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horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #9 am: 05. Oktober 2010, 20:04:56 »

Ist schon ok, nachfragen müssen erlaubt sein!  :wink:

Ich bin kein Fachanwalt oder Schuldnerberater.

Aber ich bin selbst im Inso verfahren und hatte/habe massig ärger mit meinem IV/TH.
Aus diesem Grund habe ich mich in die Inso Verordnung eingelsen und mich mit sehr vielen Menschen über dieses Thema ausgetauscht, inklusive meiner Fachanwältin für Insolvensrecht.
Deshalb weiß ich in manchen Bereichen bescheid, nur nicht in allen.
Aber hier findest du zu jedem Bereich den passenden "Berater".
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paps

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #10 am: 05. Oktober 2010, 20:08:23 »

So, Horst69 hat die Frage nach der Pfändung sehr gut beantwortet. :thumbup:

Auch aus meiner Sicht werden beide Familienangehörige berücksichtigt.
Bitte die Unterlagen dazu (Einkommen Mann und Ausbildungsvertrag der Tochter) dem AA vorlegen, damit die nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Ob und in welchem Umfang Raten an die Bank zu zahlen sind, hängt davon ab, was Sie in Zukunft planen.
Inso ja oder nein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #11 am: 05. Oktober 2010, 20:12:10 »

Danke für die Blumen paps :smoke:
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ballycoola

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #12 am: 05. Oktober 2010, 20:23:50 »

ich danke euch beiden für eure auskünfte.
nur noch eine frage dazu:soll ich dem aa bescheidgeben, dass meine bank pfänden will, oder meldet sich dass aa bei mir, wenn der antrag von der bank bei denen vorliegt?
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ballycoola

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #13 am: 05. Oktober 2010, 20:29:03 »

ich weiss auch noch nicht,ob ich eine inso anstreben soll, oder nicht. ich warte ja noch auf den termin bei der schuldnerberatung.
ist natürlich auch abhängig davon, ob ich bald nen neuen job finde.
habe im leben noch nie die situation gehabt,meine schulden nicht bezahlen zu können und fühle mich auch nicht gut damit.
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horst69

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Re: pfändungsfreibetrag
« Antwort #14 am: 05. Oktober 2010, 22:45:52 »

Ob du eine Inso anstreben sollst oder nicht, hängt ganz einfach davon ab wie hoch dieser Kredit ist.

Selbst wenn du arbeiten gehst, kannst du diesen innerhalb von 6 Jahren bezahlen ohne große Einschränkungen??

Wenn nicht, wäre eine Inso empfehlenswert.

Selbst wenn deine Tochter als unterhaltsberechtigt raus fällt( nach der Ausbildung in Anstellung ) hättest du immernoch deinen Mann als unterhaltsberechtigten. Somit hättest du genug Spielraum im Pfändungsfreibetrag.
Abhängig davon wieviel du verdienen würdest. Ich drücke dir die Daumen :thumbup:
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