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Autor Thema: Pfändungsfreibetrag erhöhen  (Gelesen 3229 mal)

do-barbarian

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Pfändungsfreibetrag erhöhen
« am: 22. Mai 2013, 19:59:29 »

Hallo zusammen,

ich bin seit jetzt Mitglied hier im Forum und brauche da mal direkt eure Hilfe.

Ich bin seit März arbeitssuchend und erhalte 1015 € ALG. Davon werden automatisch 335 € für den Unterhalt meines Sohnes abgezogen.
Das ist auch alles kein Problem. Nun habe ich vom Finanzamt eine Kontopfändung in Höhe von 148€ bekommen. Mein Konto habe ich daraufhin
auch als P-Konto umstellen lassen. Ich liege ja mit den 680€ weit unter der Grenze. Jedoch habe ich jetzt einen Job in Aussicht wo ich ca 1700€ netto verdienen würde. damit wäre ich über der Standardgrenze von 1028 weit drüber, durch die Unterhaltspflicht kann ich jetzt auf ca. 1400 € erhöhen. Jedoch finde ich nicht heraus wer berechtigt ist mir diesen Antrag aus zu füllen. Dies kann der Arbeitgeber, aber ich finde es sieht blöd aus wenn ich den direkt drauf anhaue. Wer kann mir die Bescheinigung noch ausstellen. Dazu kommt die Frage, kann sich der Betrag noch weiter erhöhen, da ich täglich knapp 100km mit der Bahn zurücklege und ich Fahrtkosten in Höhe von ca. 170€ mtl habe?
Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich da.

Eigentlich handelt es sich hierbei auch nur um eine rein informelle Frage für die Zukunft. die 148€ werde ich mit meinem ersten Lohn zahlen.

« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 20:01:24 von do-barbarian »
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Paula41

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Re: Pfändungsfreibetrag erhöhen
« Antwort #1 am: 23. Mai 2013, 09:01:15 »

Hallo,

ich sehe hier keine Notwendigkeit, sich so viel Mühe zu machen.

Angenommen es gibt am 1.7. 1.700€ aufs Konto, dann sagt die Bank im Normalfall: Über 148€ davon darfst du nicht verfügen. und im schlimmsten Fall: Also mehr als 1.015€ tu ich nicht raus. Wenn man dann zur Bank geht und die Zahlung an das FA freigibt, gibt es doch auch keine Pfändung mehr.

mfg
Paula41
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Tretgeber

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Re: Pfändungsfreibetrag erhöhen
« Antwort #2 am: 23. Mai 2013, 09:32:01 »

Soweit ich weis kann Dir auch die Schuldnerberatung, Jugendamt/?Kindergeldstelle?, Arbeitsamt sone bestätigung ausfüllen.

Ob Du den Betrag den Du für die Bahn aufwenden musst auch drauf gerechnet bekommst kann ich mir grad schwer vorstellen.

Ich überlege da so:

Du bekammst bislang nur 1015€ nach dem Unterhalt waren es nur 680€.
Jetzt hast Du den Job und verdienst 1700, nach Pfändung mit berücksichtigung der Unterhaltspflicht bleiben dir somit 1569€(neue Pfändungstabelle) über.
Davon geht der Kindesunterhalt noch ab, sind es immer noch 1234€ im Monat, die Dir verbleiben.

Summer Sumarum hast du 554 € mehr in der Tache als vorher.

Glaube nicht das da jemand die 170€ anerkennt, versuchen kannst Du es ja, ich halte es persöhnlich für wenig erfolgversprechend.
Anders sähe es aus wenn Du NUR dann wenn Dir der Betrag angerechnet würde diese Stelle antretten könntest.
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Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 

do-barbarian

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Re: Pfändungsfreibetrag erhöhen
« Antwort #3 am: 23. Mai 2013, 10:54:51 »

Vielleicht sollte ich auch etwas ausholen,

mein Gesamtschuldenberg beträgt derzeit knapp 23.000€ an 30 Gläubigern. Wir tilgen jeden Monat knapp 400€. Können natürlich nicht jeden Gläubiger bedienen und da ist die Gefahr das nochmals eine Kontopfändung kommt nicht so gering, steht aber derzeit nirgends im Raum da wir mit allen eine Ratenzahlungsvereinbarung haben oder ein Stundungabkommen.

Mich interessiert momentan wirklich nur wo ich dieses Dokument ausfüllen lassen kann. Auf der Arbeitsagentur teilte man mir mit das die das nicht machen. Weiß da einer eventuell mehr, hat die Tante mal wieder Mist geredet. Die auf der Agentur wissen nä,lich zu 80% nicht wqas sie reden.

Also bitte nennt mir konkret welche Stellen mir das ausfüllen dürfen. Bitte keine Vermutungen.
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Feuerwald

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Re: Pfändungsfreibetrag erhöhen
« Antwort #4 am: 23. Mai 2013, 11:05:37 »

850k (5) ZPO ... Dies gilt für die nach Absatz 2 nicht von der Pfändung erfassten Beträge nur insoweit, als der Schuldner durch eine Bescheinigung

des Arbeitgebers,
der Familienkasse,
des Sozialleistungsträgers
oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung *

nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist.

* 305er-Schuldnerberatung, Verbraucherberatung, Steuerberater, Rechtsanwalt,

Den Mehrbedarf für Fahrtkosten umfasst die sog. P-Konten-Bescheinigung nicht. Das kann – aber erst im Fall einer vorliegenden Pfändung – nur das Vollstreckungsgericht entscheiden (§ 850k Abs. 4 ZPO)

Wir den der Unterhalt bei der Arbeitsagentur gepfändet? Sie schreiben „abgezogen“. Das ist unüblich. Bestehen Unterhaltsrückstände?

.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

do-barbarian

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Re: Pfändungsfreibetrag erhöhen
« Antwort #5 am: 23. Mai 2013, 20:19:52 »

Ja es bestehen unterhaltsrückstände.

Das Jugendamt hat bei der Arge eine Abtretung des Unterhalts gefordert und ich habe diesem zugestimmt. So konnte ich mir wenigstens sicher sein das dieser Betrag auf jeden Fall an meinen Sohn gezahlt wird. Ich habe eigentlich immer darauf geachtet das die Unterhaltszahlungen geleistet werden konnten. Die Rückstände kommen noch aus einer Zeit wo ich ein zu geringes Einkommen hatte aber das Jugendamt hat den Unterhalt damals eingeklagt und das Gericht hat diesem 2mal zugestimmt. Dadurch kamen dann 3000€ Unterhaltsrückstände zustande. Diese trage ich ja mtl mit kleinen Raten ab. Ich mache mir auch keine Sorgen hier um eine Pfändung da ich im ständigen Kontakt mit dem Jugendamt stehe und wir die Raten dahin bereits zweimal anheben konnten. Die Verteilung der Ratenzahlungen die wir derzeit leisten sieht so aus, das wir zuerst die kleinen bedienen und die Großen ( ausser Jugendamt ) bedienen. Dann werde ich mich mal mit der Schuldnerberatung in unserer Gegend beschäftigen.
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