Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: bandit75 am 08. Oktober 2008, 10:52:29

Titel: Pfändungsfreibetrag erhöht, wenn er für mich mit aufkommen muss???
Beitrag von: bandit75 am 08. Oktober 2008, 10:52:29
ich, krankgeschrieben auf unbestimmte Zeit lebe von Hartz IV, evtl. muss ich Rente beantragen möchte mit meinem Freund zusammenziehen, befinde mich ins Inso

er hat ein Nettoeinkommen von 1900, zahlt allerdings ca. 600 Unterhalt für seine zwei Kinder aus voriger Beziehung und durch Schulden wird alles bis auf den Freibetrag runtergepfändet, Inso ist angedacht, aber da sehe es ja ähnlich aus, außer das das Elend dann irgendwann ein Ende hat...

wenn wir nun zusammenziehen, gelten wir beim Amt als BG und er muss finanziell für mich aufkommen, was er natürlich nicht ganz kann, da ihm ja nur der pfändungsfreie Betrag für eine Person übrigbleibt, nicht für zwei und rein rechtlich ich eigentlich keine unterhaltsberechtigte Person für ihn bin, weder frau noch Kind, laut Arge ist er aber trotzdem verpflichtet mich zu finanzieren, wenn wir zusammenleben... was ist das?  Wovon??? Wir können doch nicht von dem Minimum für einen Person zu zweit leben? Kann mir hier jemand sagen, ob ich das so richtig verstandne habe, oder ob es da eine Lösung gibt? Das hieße in der Realität, dass ich auf Dauer allein leben müsste und somit zu 100 % auf staatliche Unterstützung angewiesen wäre, obwohl mein Freund durchaus bereit wäre mich zu unterstützen, nur würde es unter den Bedingungen eben nicht reichen und das Amt müsste doch eigentlich aufstocken..., verstehe die WElt so nicht mehr es wird doch Geld eingespart durch den Zusammenzug, da wir nur noch eine Wohnung bräuchten und es würde somit eh eingespart... so werde ich vielleicht genötigt auf Dauer vom Amt zu leben....

bitte sagt mir, das ich mich irre und es doch anders ist als es aussieht :heulen:

lieben Dank
Titel: Re: Pfändungsfreibetrag erhöht, wenn er für mich mit aufkommen muss???
Beitrag von: paps am 08. Oktober 2008, 22:22:20
Bei 1900 sind 135,- pfändbar.
Dazu käme 600 Unterhalt.

Verbleiben also 1165,- zum Leben.

Ihr ALG II würde nach offizieller Gründung einer Lebensgemeinschaft (ca.1 Jahr nach Einzug) entfallen.
Ihre ev. EU-Rente käme dann dazu.

Mit einem Betrag von >1165,- Euro sollte es sich zu zweit leben lassen.

Im Übrigen muß er nicht für Sie aufkommen, sondern tut dies freiwillig.