Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: bettinchen am 27. Juni 2007, 17:35:37

Titel: Pfändungsfreie Grenze, Frage hierzu ??
Beitrag von: bettinchen am 27. Juni 2007, 17:35:37
Hallo,
wird das Einkommen der Ehefrau mitberücksichtigt bei Festlegung der pfändungsfreien Grenzen ??
Wir haben 2 Kinder, also 2 Unterhaltspflichtige, seine Grenze wären rund 1700 EUR, wird mein Gehalt als Ehefrau  (ca. 1000 EUR netto) draufgerechnet oder bleibt es unberührt ??

Vielen Dank für Eure Antworten
Titel: Re: Pfändungsfreie Grenze, Frage hierzu ??
Beitrag von: paps am 27. Juni 2007, 18:56:02
Aus sicht der Pfändung oder Insolvenz gesehen wird jeder für sich betrachtet.

Grundsätzlich gilt das Unterhaltsrecht auch für beide Ehepartner.
Die Wahrscheinlichkeit, dass per Beschluß durch das Gericht der jeweilige andere Ehepartner nicht berücksichtigt wird, ist sehr hoch.
Ich gehe davon aus, dass es gemeinsame Kinder sind.

Dann wäre bei Ihnen nichts pfändbar.

Bei ihrem Mann - 2 Kinder :      55,01
                                - 3 Personan:  nichts