Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: RacingPaul am 14. Februar 2012, 14:47:53
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Moin moin zusammen,
irgendwie blick ich da nicht durch mit den Tabellen zur Pfändungsfreigrenze
meine Frage
verheiratet
ein Kind
wo liegt hier die Pfändungsfreigrenze?
vielen Dank für euere Unterstützung - Gruss
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Die Berechnungsgrundlage ist Ihr Nettoeinkommen. Eine weitere Rolle spielen die unterhaltsberechtigten Personen. Wenn Ihre Frau ausreichend eigenes Einkommen hat, ist nur Ihr Kind zu berücksichtigen, ansonsten auch Ihre Frau.
Mit einer unterhaltsberechtigten Person wird ab 1420 EUR gepfändet, bei zweien erst ab 1640 EUR. Bei höherem Einkommen steigt auch der unpfändbare Anteil Ihres Gehalts. Schauen Sie also in der Tabelle bei Ihrem Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von 1 bzw. 2 unterhaltspflichtigen Personen.
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jo
vielen Dank
hier wird einem geholfen