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Autor Thema: Pfändungsfreigrenzen  (Gelesen 2793 mal)

kleine

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Pfändungsfreigrenzen
« am: 28. Mai 2009, 11:30:15 »

BETREFF: Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO
HIER: Ihre Anfrage vom 20. Mai 2009
Sehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Mai 2009 mit der Sie anfragen, ob die Pfändungsfreigrenzen
für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2009 erhöht werden.
Das Jahressteuergesetz 2009, das der Bundestag am 28. November 2008 beschlossen hat,
sieht eine Erhöhung des steuerrechtlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG
zum Stichtag 1. Januar 2009 nicht vor. Die im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung
und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) vorgenommene Erhöhung
des Grundfreibetrags von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten
und wirkt sich deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus
(trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009). Daher werden
die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen im Jahr 2009 nicht erhöht werden. Die nächste
Überprüfung erfolgt im Jahre 2011.
Eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium
der Justiz ist heute erfolgt (BGBl. I Nr. 27 S. 1141).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Horst Heitland


Damit ist es ja wohl amtlich.... ich finde es eine Frechheit  :mad2:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #1 am: 28. Mai 2009, 17:05:36 »

Ich weiss jetzt kommt die böse Inkassomitarbeiterin und sagt: "Ich finde es richtig", aber die Löhne und Gehälter steigen im Moment auch nicht, die Preise sinken,... Warum sollte der Schuldner mehr haben???
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kleine

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Re: Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #2 am: 29. Mai 2009, 08:20:51 »

Preise sinken.... na ja...

und für mich ist das Schildbürgerei....

vorgenommene Erhöhung
des Grundfreibetrags von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten
und wirkt sich deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus
(trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009).


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dobberstein

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Re: Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #3 am: 29. Mai 2009, 10:03:58 »

Warum sollte der Schuldner mehr haben???  - Um die Wirtschaft anzukurbeln- wir alle werden es noch bitter nötig haben.
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pd
 

kleine

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Re: Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #4 am: 29. Mai 2009, 13:09:05 »

Außerdem geht es hier nicht nur um die Frage "Darf/Sollte dem Schuldner mehr bleiben".

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre auf den Prüfstand
kommen.

Und nun hinzugehen und zu sagen zum Stichtag war eine Änderung nicht angedacht
aber trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009
wird hier nicht rückwirkend der Stichtag 01.01. berücksichtigt....

Gesetzeswischiwaschi...
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paps

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Re: Pfändungsfreigrenzen
« Antwort #5 am: 29. Mai 2009, 20:36:24 »

Nö, nur wörtliche Auslegung des Gesetzestextes.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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