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Autor Thema: Pfändungsgrenzen  (Gelesen 1844 mal)

achhillis

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Pfändungsgrenzen
« am: 09. November 2012, 21:42:38 »

Hallo

ich habe mal wieder eine Frage zu den Pfändungsgrenze. Ich bin verheiratet habe 2 Kinder und vverdiene ca.1850€ netto. Nun kann meine frau einen 400€ Job antreten nun würde ich gerne wissen ob das Einkommen bei den Pfändungsgrenzen zusammen gezählt wird.

Danke schonmal

achhillis
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paps

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Re: Pfändungsgrenzen
« Antwort #1 am: 09. November 2012, 21:51:15 »

Nein es gibt keine Zusammenrechnung.

Es wird lediglich ihr Einkommen betrachtet.
Es sind also ca 0,73 € pfändbar.

Bei einem Eink. von 400,- ihrer Frau ist es auch unwahrscheinlich, dass der TH einen Antrag auf teilw. Nichtberücksichtigung ihrer Frau als Unterhaltsberechtigte stellt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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