Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: achhillis am 09. November 2012, 21:42:38

Titel: Pfändungsgrenzen
Beitrag von: achhillis am 09. November 2012, 21:42:38
Hallo

ich habe mal wieder eine Frage zu den Pfändungsgrenze. Ich bin verheiratet habe 2 Kinder und vverdiene ca.1850€ netto. Nun kann meine frau einen 400€ Job antreten nun würde ich gerne wissen ob das Einkommen bei den Pfändungsgrenzen zusammen gezählt wird.

Danke schonmal

achhillis
Titel: Re: Pfändungsgrenzen
Beitrag von: paps am 09. November 2012, 21:51:15
Nein es gibt keine Zusammenrechnung.

Es wird lediglich ihr Einkommen betrachtet.
Es sind also ca 0,73 € pfändbar.

Bei einem Eink. von 400,- ihrer Frau ist es auch unwahrscheinlich, dass der TH einen Antrag auf teilw. Nichtberücksichtigung ihrer Frau als Unterhaltsberechtigte stellt.