Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: achhillis am 09. November 2012, 21:42:38
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Hallo
ich habe mal wieder eine Frage zu den Pfändungsgrenze. Ich bin verheiratet habe 2 Kinder und vverdiene ca.1850€ netto. Nun kann meine frau einen 400€ Job antreten nun würde ich gerne wissen ob das Einkommen bei den Pfändungsgrenzen zusammen gezählt wird.
Danke schonmal
achhillis
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Nein es gibt keine Zusammenrechnung.
Es wird lediglich ihr Einkommen betrachtet.
Es sind also ca 0,73 € pfändbar.
Bei einem Eink. von 400,- ihrer Frau ist es auch unwahrscheinlich, dass der TH einen Antrag auf teilw. Nichtberücksichtigung ihrer Frau als Unterhaltsberechtigte stellt.