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Autor Thema: Pfändungsschutz für Freiberufler?  (Gelesen 5048 mal)

methocke

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Pfändungsschutz für Freiberufler?
« am: 04. Mai 2009, 16:36:45 »

Hallo allerseits,

Ich habe eine eher allgemeine Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann...

Ich bin freiberuflich tätig und mir stehen einige Pfändungen ins Haus...

Ich weiß, dass ich als Freiberuflerin nicht den üblichen Kontopfändungsschutz genieße,
auf irgendeiner Seite hab ich allerdings mal gelesen, dass man auch als Freiberufler einen solchen beantragen kann, zwar kompliziert aber möglich... leider weiß ich nicht mehr wo und habs vergeigt mir den link zu speichern und such mich jetzt auch schon dumm und hab auch keine Lust mehr auf Warteschleifen in Helphotlines...

Kann mir jemand von Euch dazu was sagen... ?
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Feuerwald

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 16:51:43 »

Rechtsgrundlage ist der § 850i ZPO.
Sollte das Konto im SOLL geführt werden, kann die Bank ggf. aufrechnen. Schutz ist dann nicht möglich. Bester Schutz ist immer ein Konto, dass der/die Gläubiger nicht kennen.
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champus

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #2 am: 06. Mai 2009, 10:43:52 »

Hallo,
ich bin auch freiberuflich , künstlerisch tätig.
Man hat mir jetzt sogar angedroht, meine Eidesstattliche Versicherung mit der preissgabe meiner Auftraggeber, bzw. der Veranstalter zu vervollständigen. Dieses hab ich grad nochmal durch Zahlung abwenden können. Aber was passiert , wenn der Nächste das versucht.
 Ich trete ja  nicht alleine auf, das wäre ja so wie  , Rufmord, auch für meine Kollegen. ( Wer engagiert denn jemanden mit solchen Probs) zweitens habe ich keinen Pfändungsschutz, die (GVs) pfänden die ganze Gage.
 Wovon zahle ich dann Miete und Essen ? Bin ausserdem Alleinerziehend.
Gibt es da keinen Paragraphen...unzumutbare Härte oder so.
 Oder woher bekomm ich zumindestens die Bestätigung für mein Existenzminimum?
Oder muss ich dann Harz4 beantragen, wenn alles weg ist...
Sorgenmach*

Gruß champus         :gruebel: :neutral: :cool:
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Feuerwald

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #3 am: 06. Mai 2009, 11:30:41 »

zweitens habe ich keinen Pfändungsschutz, die (GVs) pfänden die ganze Gage.

-> der Pfändungsschutz muss jedes mal erneut beantragt werden, was die Sache nicht gerade einfach macht.  Die GV tut ja nur was er muss. Es sollte deshalb eine Gesamtlösung gefunden werden.
Ggfs. auch über ein Insolvenzverfahren nachdenken.

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champus

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #4 am: 06. Mai 2009, 13:28:20 »

zweitens habe ich keinen Pfändungsschutz, die (GVs) pfänden die ganze Gage.

-> der Pfändungsschutz muss jedes mal erneut beantragt werden, was die Sache nicht gerade einfach macht.  Die GV tut ja nur was er muss. Es sollte deshalb eine Gesamtlösung gefunden werden.
Ggfs. auch über ein Insolvenzverfahren nachdenken.


Das ist schwer bei mir, also nicht das Nachdenken, sondern die Insolvenz, da mir bei den Krankenkassen die Arbeitnehmerbeiträge nicht entschuldet werden würden, denk ich. (seufz*) :dntknw:
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methocke

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #5 am: 13. Mai 2009, 19:27:16 »

Dank erstmal für die Rückmeldung...


-> der Pfändungsschutz muss jedes mal erneut beantragt werden, was die Sache nicht gerade einfach macht.  Die GV tut ja nur was er muss. Es sollte deshalb eine Gesamtlösung gefunden werden.


Beantrage ich den Pfändungsschutz dann beim GV oder wo?

.
.
.

Bleibt nur zu hoffen, dass der P-Konto Schutz, der ja nun endlich am 23.04.2009 im Bundestag verabschiedet wurde,
dann auch wirklich nächstes Jahr kommt...

mit besten Grüßen
methocke
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Feuerwald

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #6 am: 13. Mai 2009, 19:31:31 »

Beantrage ich den Pfändungsschutz dann beim GV oder wo?

-> das wäre zwar ganz zweckdienlich, klappt aber nicht. Zuständig ist das Amtsgericht oder die Vollstreckungsstelle der Behörde/Amt/Kasse, je nach dem wer da gerade pfändet. 
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methocke

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #7 am: 13. Mai 2009, 20:54:44 »

Zuständig ist das Amtsgericht oder die Vollstreckungsstelle der Behörde/Amt/Kasse, je nach dem wer da gerade pfändet. 


Aha, gut zu wissen...

Muss ich da irgendwas beachten?
Ich mein mach ich das formlos und anbei mit einer Auflistung meiner Aufwendungen für den Lebensunterhalt... ?
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Feuerwald

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #8 am: 13. Mai 2009, 23:35:04 »

ne, Sie brauchen Hilfe vor Ort. Das wird sonst nichts.

 
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methocke

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #9 am: 14. Mai 2009, 10:28:10 »

Und wer hilft mir da?
Die Stellen selber oder hol ich mir die Hilfe woanders?

Ich hab leider das Dilemma, dass die meisten Sprechstunden der Schuldnerberatungen nicht für Freiberufler und Selbständige sind, ständig wird man weiter verwiesen... oder bekommt erst in Monaten nen Termin oder ich muss für die Gegenleistung bezahlen, woher ich das Geld dann nehmen soll, ist mir aber auch unklar...

Ich hab echt keine Ahnung an wen ich mich denn nun wenden soll oder auch mich kurzfristig wenden kann ...   

 :dntknw: :rougi:




« Letzte Änderung: 14. Mai 2009, 13:19:45 von methocke »
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Feuerwald

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #10 am: 14. Mai 2009, 14:34:33 »


 
bspw. die da ...
http://www.schuldnerhilfe-koeln.de/beratung/selbststaendigkeit.htm
http://www.schuldnerhilfe-koeln.de/beratung/krisenhotline_koeln.htm

oder ...
http://sos-alltag-koeln.de/

beide sind seriös.

PS: Wenn man als Freiberufler keine 90,00 Euro mehr für eine Beratung aufbringen kann, muss man ggf. an die eigene Existenzsicherung denken (bspw. Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB II).

Falls keiner hilft oder es zu viel kostet, hilft nur der Alleingang. Dazu würde ich dem sozialhilferechtlichen Bedarf (heute nach dem SGB II) sowie die nötigsten Betriebskosten auflisten und damit beim Amtsgericht / Rechtsantragstelle versuchen einen Antrag gem. § 850i ZPO mündlich zu erklären (Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen)

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methocke

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Re: Pfändungsschutz für Freiberufler?
« Antwort #11 am: 14. Mai 2009, 14:47:12 »

ja danke, das hilft mir jetzt schonmal weiter...

Dann probier ich mal mein Glück!
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