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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung  (Gelesen 7538 mal)

Abraxas

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Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« am: 05. Februar 2011, 10:41:08 »

Hallo alle,
ich konnte zu diesem Thema in den Foren keine ausreichenden Informationen finden und hoffe, dass ich nicht Ungnade falle, falls ich etwas übersehen habe.

Alle Bemühungen, sich mit unseren Gläubigern gütlich zu einigen sind gescheitert, nach Rücksprache mit unserem Anwalt wird nun der Insolvenantrag vorbereitet. Da dieser Antrag aufwändig ist und wir natürlich nicht die einzigen Mandanten mit diesem Problem sind, wird dieser Antrag erst im Laufe Februar 2011 erstellt.

Welche Maßnahmen können uns unsere Gläubiger in dieser Zeit noch angedeihen lassen?
Z.B. hat uns gerade wieder eine Kreditkündigung erreicht - kann der Gläubiger noch vor Insolvenz z.B. durch Offenlegung der Lohnabtretung die Insolvenz verhindern? Oder verlängern, in dem er seine Ansprüche geltend macht und die Insolvenz erst nach Befriedigung seiner der Ansprüche zum Tragen kommt, so dass erst nach z.B. zwei Jahren die Insolvenz beginnt?

Sorry, bin mit Nerven etwas zu Fuß,
Abraxas
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Der_Alte

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #1 am: 05. Februar 2011, 11:50:18 »

Hallo,

bei mir hat es in der Zeit zwischen dem aussergerichtlichen Plan und der Eröffnung seitens der Gläubiger keine Vollstreckungsversuche gegeben. Es sind zwar noch Kündigungen und diverse Inkassoschreiben eingegangen, aber keine Offenlegungen von Lohnabtretungen oder ähnlich.
Verhindern kann das Insolvenzverfahren jetzt ohnehin keiner mehr, da der Anwalt das Scheitern der aussergerichtlichen Bemühungen bescheinigt und der Weg für den Antrag offen ist.
Die Absonderung, d.h. bevorzugte Bedienung eines Gläubigers mit Lohnabtretung wird im Insolvenzverfahren eine Rolle spielen, hindert das Verfahren aber nicht. Der betreffende Gläubiger wird nur gegenüber den anderen bevorteilt, weil in der ersten Zeit diese eben nichts erhalten. Das ist aber nicht das Problem des Schuldners und hat für ihn keine Nachteile.

Also, Glück auf und ruhige Gedanken beim Warten auf die Eröffnung des Verfahrens. Der Zug rollt unaufhaltsam und ist bald am Ziel.

Gruß
Der_Alte
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Fallera

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #2 am: 05. Februar 2011, 11:50:47 »

§ 88
Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam.

Spricht Vollstreckungsmaßnahmen können nach Insolvenzeröffnung nicht  mehr durchgesetzt werden von Insolvenzgläubigern.

Die Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist die eine für den Schuldner nicht ganz einfache Phase! Vollstreckungen könnten noch durchgeführt werden bzw. Ihr Konto mit Pfändungen "bombadiert" werden. Haben sie ein P-Konto?

Die Eröffnung der Insolvenz wird jedoch dadurch nicht beeinflusst bzw. verhindert.
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Abraxas

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #3 am: 05. Februar 2011, 12:55:11 »



Die Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist die eine für den Schuldner nicht ganz einfache Phase! Vollstreckungen könnten noch durchgeführt werden bzw. Ihr Konto mit Pfändungen "bombadiert" werden. Haben sie ein P-Konto?

Nein, bisher nicht. Ich nehme an, es ist dringend eines erforderlich? Wir führen ohnehin das Konto nur auf Guthabenbasis.
Shit, warum sagt mir sowas der Anwalt nicht.
Danke für die Info - werde mich Montag sofort aufschwingen.


Die Eröffnung der Insolvenz wird jedoch dadurch nicht beeinflusst bzw. verhindert.

Das beruhigt mich schon mal sehr.

Vielen, vielen Dank!

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Fallera

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #4 am: 05. Februar 2011, 13:03:42 »

Nun ja, kurz vor der Insolvenz ist ein P-Konto wohl nicht mehr unbedingt erforderlich bzw. Notwendig eines einzurichten! Aber schaden tut es sicherlich auch nicht!


Tipp:
-Keine großen Summen mehr auf dem Konto führen! Motto "Nur Bares ist Wahres"
-Ihr Konto wird nach Insolvenzeröffnung aus Haftungsgründen von der Bank gesperrt werden. Evtl. währe es sinnvoll sich jetzt schon ein zweites Konto einrichten zu lassen!
« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, 13:07:49 von Fallera »
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Abraxas

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #5 am: 05. Februar 2011, 13:30:32 »

un ja, kurz vor der Insolvenz ist ein P-Konto wohl nicht mehr unbedingt erforderlich bzw. Notwendig eines einzurichten! Aber schaden tut es sicherlich auch nicht!

Ich werde trotzdem das Konto umwandeln lassen, schlafe dann (ein wenig) ruhiger.

Tipp:
-Keine großen Summen mehr auf dem Konto führen! Motto "Nur Bares ist Wahres"
-Ihr Konto wird nach Insolvenzeröffnung aus Haftungsgründen von der Bank gesperrt werden. Evtl. währe es sinnvoll sich jetzt schon ein zweites Konto einrichten zu lassen!

Ja, das wurde uns schon gesagt. Die Sperrung dauert wohl zwischen 7-14 Tagen.
Allerdings beunruhigt es mich, weil dann auch so wichtige Sachen wie Miete, Strom, Gas nicht abgebucht werden. Strom und Gas laufen nicht über unseren Vermieter, sondern werden direkt abgebucht und so könnte man mit beiden reden, das man dann selber die Abschläge überweist.
Aber beim Vermieter wirds heikel. Der Insolvenzverwalter wird ihn ja infomieren und dann müssen offene Worte gesprochen werden - davor graut mir schon sehr. Nicht, dass unser Vermieter ein Ungeheuer ist, aber ich weiß nicht, wie er reagiert. Unsere Miete (und etwaige Nachzahlungen) haben wir bisher immer pünktlich beglichen.
Gibt es Erkenntnisse, wie damit in der Praxis umgegegangen wird (fehlende Ausführung von Abbuchungen oder Daueraufträgen)?

Nützt denn ein zweites Konto etwas (wird das nicht auch gesperrt)?

Große Summen haben wir nicht  :wink:, aber danke für den Hinweis.
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Der_Alte

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #6 am: 05. Februar 2011, 17:42:33 »

Ich würde dem Vermieter reinen Wein einschenken sobald der ERöffnungsbeschluss vorliegt. Entweder ist mit Glück zu diesem Zeitpunkt der Dauerauftrag für den Monat schon gelaufen, dann reicht die Info, dass er auch noch vom IV wegen der Mietsicherheit angeschrieben wird. Wenn die Miete noch zu zahlen ist dem Vermieter zusagen, dass diese unmittelbar nach der Freigabe überwiesen wird.

Offenheit ist in dieser LAge der beste Weg, mit der Sache umzugehen.
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tomwr

Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #7 am: 06. Februar 2011, 01:11:03 »

-Ihr Konto wird nach Insolvenzeröffnung aus Haftungsgründen von der Bank gesperrt werden. Evtl. währe es sinnvoll sich jetzt schon ein zweites Konto einrichten zu lassen!

Sofern das existierende Konto auf Guthabenbasis geführt wird und bei der Bank sonst keine Schulden (Kredite sind) ist das Eröffnen eines zweiten Kontos nicht unbedingt zweckmäßig. Auf jeden Fall hindert ein zweites Konto nicht die Sperrung desselbigen bei Insolvenzeröffnung. Es ist davon auszugehen, dass jede (deutsche) Bank die Insolvenzbekanntmachungen verarbeitet und aus Haftungsgründen das Konto des Schuldners sperrt.
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tomwr

Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #8 am: 06. Februar 2011, 01:20:17 »

Ja, das wurde uns schon gesagt. Die Sperrung dauert wohl zwischen 7-14 Tagen.
Allerdings beunruhigt es mich, weil dann auch so wichtige Sachen wie Miete, Strom, Gas nicht abgebucht werden. Strom und Gas laufen nicht über unseren Vermieter, sondern werden direkt abgebucht und so könnte man mit beiden reden, das man dann selber die Abschläge überweist.
Aber beim Vermieter wirds heikel. Der Insolvenzverwalter wird ihn ja infomieren und dann müssen offene Worte gesprochen werden - davor graut mir schon sehr. Nicht, dass unser Vermieter ein Ungeheuer ist, aber ich weiß nicht, wie er reagiert. Unsere Miete (und etwaige Nachzahlungen) haben wir bisher immer pünktlich beglichen.


Also der Vermieter wird über die Insolvenz informiert allein schon wegen Ansprüchen einer meist bestehenden Mietkaution im Falle des Wohnungswechsels während des Insolvenzverfahrens. Die Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution gehen in dieser Zeitspanne auf die Insolvenzmasse über.

Dem Schuldner kann da aber überhaupt nichts passieren, selbst dann nicht wenn eine Abbuchung fehlschlägt. Es ist aber ungewöhnlich, dass Mietzahlungen per Lastschrift eingezogen werden. Nur diesen kann vom Insolvenzverwalter / Treuhänder widersprochen werden. Im Übrigen berechtigt ein Mietrückstand vor Insolvenzeröffnung nicht zur Kündigung des Mietvertrages. Da hat der Gesetzgeber schon vorgebaut (§112 InsO)

Zitat
§ 112 Kündigungssperre
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

1.
    wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
2.
    wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

Wegen Abschlagszahlungen für Strom, Wasser, Gas würde ich mir auch keine Sorgen machen. Nach Insolvenzeröffnung erfolgt in der Regel eine Zwischenablesung / Zwischenabrechnung für den Zeitraum bis Insolvenzeröffnung und den Zeitraum danach.
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Abraxas

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #9 am: 07. Februar 2011, 21:16:19 »


§ 88
Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam.

Spricht Vollstreckungsmaßnahmen können nach Insolvenzeröffnung nicht  mehr durchgesetzt werden von Insolvenzgläubigern.

Die Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist die eine für den Schuldner nicht ganz einfache Phase! Vollstreckungen könnten noch durchgeführt werden bzw. Ihr Konto mit Pfändungen "bombadiert" werden. Haben sie ein P-Konto?

Ich muss nochmal darauf zurückommen: es kann also sein, dass das Konto gepfändet wird (wir führen ein Guthabenkonto und haben bei dieser Bank auch keine Verbindlichkeiten)? Was muss dem voraus gehen? Wir haben von Real-Inkasso böse Post bekommen, in der steht, dass sie sich alle zur Verfügung stehenden Wege bedienen werden. Also auch Kontopfändungen.
Habe heute kurz mit der Sachbearbeiterin vom Anwalt sprechen können, sie meinte, solange Real-Inkasso unsere Kontodaten nicht bekannt sind, würde sie die Kontenpfändung ausschließen.
Es gibt aber bestimmt Mittel und Wege rauszufinden, wie unsere Kontendaten sind (Schufa)?
Kann ich mich gegen die Pfändung wehren, wie? Falls ja, wie kommen wir wieder ans Geld - Miete etc. muss ja bezahlt werden? Können die dann nur den pfändbaren Betrag pfänden?

Ist das denn eine einmalige Sache - oder wird das Konto dann für immer gepfändet?
Und was mache ich dann?

Sorry, bin voller Panik,
Abraxas
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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #10 am: 08. Februar 2011, 10:48:35 »

Was muss dem voraus gehen?
-Ein Vollstreckungsbescheid => Pfändungsüberweisungsbeschluss

Es gibt aber bestimmt Mittel und Wege rauszufinden, wie unsere Kontendaten sind (Schufa)?
-Die gibt es aber normalerweise wenn die Kontendaten nicht bekannt sind sehr schwierig! Die Schufa speichert keine Bankverbindungen!

Kann ich mich gegen die Pfändung wehren, wie?
-Sich mit dem Gläubiger einigen! Ratenzahlung etc.

Falls ja, wie kommen wir wieder ans Geld - Miete etc. muss ja bezahlt werden?
-Entweder die Pfändung bedienen oder der Gläubiger nimmt die Pfändung zurück.

Können die dann nur den pfändbaren Betrag pfänden?
-Natürlich! Sie können die Bank bitten den unpfändbaren Betrag abzusondern.
IDR wird Ihr Konto erstmal komplett gesperrt von der Bank und sie werden über den Eingang der Pfändung informiert.


Ist das denn eine einmalige Sache - oder wird das Konto dann für immer gepfändet?
-Naja das kommt auf Sie an! Die Pfändung bleibt bestehen bis sie die Pfändung beglichen haben oder der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt.
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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #11 am: 08. Februar 2011, 11:00:02 »

Was muss dem voraus gehen?
-Ein Vollstreckungsbescheid => Pfändungsüberweisungsbeschluss

Wie bekomme ich davon Kenntnis - der Bescheid geht an die Bank- oder?

Es gibt aber bestimmt Mittel und Wege rauszufinden, wie unsere Kontendaten sind (Schufa)?
-Die gibt es aber normalerweise wenn die Kontendaten nicht bekannt sind sehr schwierig! Die Schufa speichert keine Bankverbindungen!

Kann ich mich gegen die Pfändung wehren, wie?
-Sich mit dem Gläubiger einigen! Ratenzahlung etc.
Wir haben einen Insolvenzantrag gestellt, aber der liegt noch nicht beim Gericht, weil der Anwalt noch etwas Zeit braucht Wenn die Insolvenz eingereicht ist, dann kann niemand mehr pfänden?


Falls ja, wie kommen wir wieder ans Geld - Miete etc. muss ja bezahlt werden?
-Entweder die Pfändung bedienen oder der Gläubiger nimmt die Pfändung zurück.

Können die dann nur den pfändbaren Betrag pfänden?
-Natürlich! Sie können die Bank bitten den unpfändbaren Betrag abzusondern.
IDR wird Ihr Konto erstmal komplett gesperrt von der Bank und sie werden über den Eingang der Pfändung informiert.
O.K., dann besser ein P-Konto?

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #12 am: 08. Februar 2011, 11:06:32 »

Wie bekomme ich davon Kenntnis - der Bescheid geht an die Bank- oder?
- ja, Sie bekommen idr. Info von der Bank.

Wir haben einen Insolvenzantrag gestellt, aber der liegt noch nicht beim Gericht, weil der Anwalt noch etwas Zeit braucht Wenn die Insolvenz eingereicht ist, dann kann niemand mehr pfänden?
-DOCH! Pfändungsschutz besteht erst ab Insolvenzeröffnung! Beschluss vom Gericht!

O.K., dann besser ein P-Konto?
-Schadet sicher nicht.



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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #13 am: 08. Februar 2011, 20:44:27 »

Es gibt aber bestimmt Mittel und Wege rauszufinden, wie unsere Kontendaten sind (Schufa)?
-Die gibt es aber normalerweise wenn die Kontendaten nicht bekannt sind sehr schwierig! Die Schufa speichert keine Bankverbindungen!

Es reicht vollkommen aus wenn bekannt ist bei welcher Bank ein Schuldner Konten hat um dann einen PfÜB zu erwirken. Der geht an die entsprechende Bank und beinhaltet in der Regel das Kontoguthaben aller Konten die bei dieser Bank für den Schuldner geführt werden. Eine Kontonummer braucht man nicht, der Name des Schuldners und das Geburtsdatum ggf. noch mit Adresse reichen für die Identifizierung aus.

Gläubiger arbeiten zuweilen auch sogar mit Blindpfändungen gegenüber Großbanken wie Postbank, Deutsche Bank, Commerzbank oder einer örtlichen Sparkasse. Solche Blindpfändungen sind durchaus zulässig zumindest wenn nicht mehr als 3 Geldinstitute benannt werden (Leitsatzentscheidung des BGH, 19. März 2004 - IXa ZB 229/03)
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Abraxas

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #14 am: 09. Februar 2011, 17:11:46 »



Es reicht vollkommen aus wenn bekannt ist bei welcher Bank ein Schuldner Konten hat um dann einen PfÜB zu erwirken. Der geht an die entsprechende Bank und beinhaltet in der Regel das Kontoguthaben aller Konten die bei dieser Bank für den Schuldner geführt werden. Eine Kontonummer braucht man nicht, der Name des Schuldners und das Geburtsdatum ggf. noch mit Adresse reichen für die Identifizierung aus.

Oh Gott, ich habe eine Scheiß-Angst.
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Feuerwald

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #15 am: 09. Februar 2011, 19:00:35 »

Oh Gott, ich habe eine Scheiß-Angst.

- Was soll denn so schlimmes passieren? Mitte Februar geht der Insolvenzantrag raus.

- Bevor irgendwer ein Kontopfänden kann, muss es einen vollstreckungsbescheid geben und das dauert …

- Sollte es dennoch zu einer Kontopfändung kommen, kann man a) eine Freigabe beim Amtsgericht beantragen oder b) das Konto in ein P-Konto beider Bank wandeln. Was sinnvoller ist lässt dann vorab noch klären

-  Die Lohn-Abtretung eines Gläubigers kann zwar nach Ankündigung und Fristsetzung offengelegt werden, dazu muss aber a) der Arbeitgeber bekannt sein und b) die Abtretung muss im Arbeitsvertrag zulässig sein, um Wirkung zu erreichen.

 
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Abraxas

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Re: Phase zwischen Insolvenzantrag und Einreichung
« Antwort #16 am: 09. Februar 2011, 20:50:35 »

Oh Gott, ich habe eine Scheiß-Angst.

- Was soll denn so schlimmes passieren? Mitte Februar geht der Insolvenzantrag raus.

Woher wissen Sie das? Ich bekomme leider keine konkrete Antwort von meinem Anwalt.  :Oh_no:

- Bevor irgendwer ein Kontopfänden kann, muss es einen vollstreckungsbescheid geben und das dauert …

O.k. das es doch ein längeres Prozedere ist, wußte ich nicht. Es beruhigt - ein bißchen.

- Sollte es dennoch zu einer Kontopfändung kommen, kann man a) eine Freigabe beim Amtsgericht beantragen oder b) das Konto in ein P-Konto beider Bank wandeln. Was sinnvoller ist lässt dann vorab noch klären

-  Die Lohn-Abtretung eines Gläubigers kann zwar nach Ankündigung und Fristsetzung offengelegt werden, dazu muss aber a) der Arbeitgeber bekannt sein und b) die Abtretung muss im Arbeitsvertrag zulässig sein, um Wirkung zu erreichen.

Das ist alles bekannt und mein Arbeitgeber ist auch schon vorgewarnt. Bei Kreditverträgen ist der Arbeitgeber ja im Vorwege schon bekannt zu geben, also ist das bei Lohn-Abtretung nicht schwer :-). Leider läßt mein Arbeitgeber Abtretungen zu.

Vielen Dank für diesen aufrichtigen Beruhigungsversuch.  :Oh_no:
 
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