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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: PI, geheiratet, nun soll mein Mann ein Haus als Schenkung bekommen..möglich?  (Gelesen 2869 mal)

Sisqo1212

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Hallo!
Ich bin seit Mai 2010 in der Privatinsolvenz, habe vor zwei Monaten geheiratet. Wir haben keine Gütertrennung oder ähnliches vereinbart, da es ja meine Schulden sind und er dafür nicht aufkommt. Nun hat seine Mutter ihm eröffnet, dass sie ihm ihr Haus oder ein Grundstück als Schenkung übertragen will.
Wäre das möglich,ohne dass es in die Insolvenzmasse einfliessen würde? Ich meine, ER soll es ja bekommen und würde dann allein im Grundbuch stehen....hat da jemand Erfahrung mit?
Fände es schlimm,wenn er wegen mir nun diese (ja ziemlich tolle) Schenkung nicht annehmen könnte, weil es dann quasi "weg" wäre...? :-(
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schonmal!
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ThoFa

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Hallo,

Ihr Mann hat mit Ihrer Insolvenz nicht zu tun, kann also das Geschenk problemlos annehmen.

MfG

ThoFa
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Sisqo1212

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Aber ist es nicht,dass eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist,und uns dann automatisch das Haus zusammen gehören würde?Oder würde das nur so sein,wenn ich mit ins Grundbuch eingetragen werden würde? Und könnte mein Mann eine Hypothek oder einen (KfW)-Kredit beantragen,um das Haus zu renovieren? Ach Gott,was ist das alles schrecklich unklar...:-(
Vielen Dank nochmal...
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Der_Alte

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Ja, die Ehe ist grundsätzlich eine Zugewinngemeinschaft. Aber das spielt in der Insolvenz keine Rolle, denn dort zählt nur das direkte Vermögen des Schuldners. Wenn er laut Grundbucheintrag alleiniger Eigentümer ist, ist es insolvenzsicher.
Anders würde es sich darstellen, Ihre Schwiegermutter würden Ihnen beiden zusammen das Haus schenken wollen. Dann würde Ihre Hälte Teil der Insolvenzmasse.

Ihr Mann kann sicher auch einen Kredit auf das Haus aufnehmen, wenn er die entsprechende Bonität hat.
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ThoFa

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Hallo,

ich wundere mich immer wieder, dass Menschen heiraten und offensichtlich nicht wissen, was es bedeutet.
Die Zugewinngemeinschaft besagt ausdrücklich, dass jeder Ehepartner im Besitz seines Vermögens bleibt, auch in dem was er während der Ehe anschafft. Erst bei Scheidung wird das erworbene Vermögen geteilt.

MfG

ThoFa
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