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Autor Thema: PKV Krankenkassenbeitrag -> Erhöhung Pfändungsfreibetrag?  (Gelesen 3990 mal)

sesselpu

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Hi, ihr lieben Mitkämpfer,

Meine Frage: Nach 15 Jahren ohne, habe ich die Möglichkeit, wieder eine Krankenkasse zu bekommen.

Der Beitrag wäre 217,-; pfändbar sind bei mir 682,20. Kann ich den Freibetrag erhöhen lassen?

Ich hatte vor Zeiten, als meine Rente gepfändet wurde, immer wieder die Aufforderung der Bundesbesoldungsstelle erhalten, ihnen über eine Krankenkasse Mitteilung zu machen, damit die ggf. (von sich aus!) den Freibetrag erhöhen könnten.

Eindeutiges hierzu habe ich nicht gefunden. (Erhöhungsmöglichkeit aufgrund Sozialgesetzbuch trifft nicht zu; ich erwarte aber für das nächste Jahr erhebliche Behandlungskosten - immerhin sind 15 Jahre nachzuholen).

In 14 Jahren hab ich rd. 95.000,- durch Pfändungen getilgt; 13.500,- sind noch offen, in Raten abzustottern.
Bin Beamter im Vorruhestand.
Grüsse ...
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ThoFa

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Re: PKV Krankenkassenbeitrag -> Erhöhung Pfändungsfreibetrag?
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2009, 17:52:16 »

Hallo,

es geht nicht um die Erhöhung eines Freibetrages. Eine Krankenversicherung ist per se mit ein zu berechnen. Bedeutet, der zukünftig pfändbare Betrag errechnet sich durch Ihr Netto abzgl. der Krankenversicherung.

MfG

ThoFa 
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