Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Rosi_0311 am 06. Oktober 2008, 12:00:21
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Hallo zusammen..
Also ich und mein Ehemann werden vorraussichtlich Mitt 09´in die Insolvenz gehen.
Die Insolvenz kann erst Mitte 09´ in Angriff genommen werden, weil die Schuldnerberatungsstelle soviel zulauf hat. Ein pfändbares Einkommen errechnet sich bei unserem EK nicht.
Nunja, soweit so gut. Bis auf einen Gläubiger sind alle anderen auch soweit ruhig gestellt.
Einer meiner Gläubiger hat bereits unser Gemeinschaftskonto gepfändet.
Jetzt wollen wir bevor nächstes Jahr die Insolvenz startet eventuell unser Auto auf unsere Tochter anmelden.
Das Auto läuft nun auf meinem Namen und ich habe die KfZ Steuer erst vor ca. 4 Wochen bezahlt.
Da nun wenn ich das Auto abmelde eine Rückerstattung der Kfz Steuer erfolgen würde und diese auf mein gepfändetes Kto. gehen würde, habe ich überlegt, ob ich die Kto.Nr. beim Finanzamt abändere auf meine Tochter und meine andere Tochter dann das Auto wieder anmeldet. Diese hat ja nix mit dem Verfahren zu tun.
Das Auto brauchen wir um zur Arbeit zu kommen und da ich nicht weiß was der zukünftige Insolvenzverwalter damit macht, möchte ich es zuvor in trockenen Tüchern bringen.
Habt Ihr sowas ähnliches schonmal gemacht?
Könnte die ummeldung für das zukünftige Insolvenzverfahren probleme machen?
Liebe Grüße
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Hallo,
ist das Fahrzeug finanziert ?
LG
MissTraut
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Nein das Fahrzeug ist nicht finanziert, wurde alles sofort bezahlt.
Es ist ein altes Auto.
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Hallo,
sowas nennt man eine klassische Vernögensverschiebung, die auch noch nichtmal nötig ist.
Wenn Sie den Wagen tatsächlich zum Weg zur Arbeit benötigen, brauchen Sie solche "Spielchen" nicht zu machen.
MfG
ThoFa