Kurz zu den den Eckdaten:
Von einem Lohn/Gehalt i.H.v. 1.500 Euro (netto) wäre gem. Lohnpfändungstabelle ein Betrag von rund 360,- Euro pfändbar (als Richtwert, es kommt noch auf die Zusammensetzung des Lohnes an, Spesen, Auslagen, Mehrarbeit usw.). Sollte es Ihnen n i c h t gelingen, mit Ihren Gläubiger eine einvernehmliche Regelung zu treffen und diese ihre Ansprüche gerichtlich titulieren lassen (Mahn-/Vollstreckungsbescheid), könnte es zur Lohn-/Kontopfändung kommen. Dann würde von Ihrem (Lohn/Gehalt) der pfändbare Betrag einbehalten und an den Gläubiger abgeführt.
Ob sich angesichts des monatlichen pfändbaren Betrages von rund 360,- Euro rein rechnerisch ein Verbraucherinsolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren lohnt, mal dahingestellt. Auch das wäre ein Option, wobei bei Ihnen eine engagierte Schuldnerberatungsstelle sicherlich auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen könnte.
Da Sie alleine nicht weiter kommen werden, auch hier die Empfehlung, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle, Listen gibt es bspw. der Verbraucherzentrale.
Natürlich ist viel zu bedenken, bspw. wie wird sich Ihr Einkommen in Zukunft entwickeln, ist Ihr Job sicher, haben Sie Pläne Familie zu gründen. Ein junger Mensch kann eine solche Problem auch ohne Insolvenz in den Griff bekommen. Je nachdem ist der sichere Hafen eines Verbraucherinsolvenzverfahren dennoch besser, es kommt halt darauf an, wie stark man ist, wie viel Energie man hat, wie die Pläne und Aussichten für die Zukunft sind.
OK, vermutlich haben Sie nun weit mehr Fragen als zuvor, daher fragen Sie alles was Sie wissen möchten, zum Insolvenzverfahren, zum Procedere der Einzelzwangsvollstreckung usw.
Gruss
Feuerwald