"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Private Rente bei Regelinso weg?  (Gelesen 2338 mal)

AEmaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Private Rente bei Regelinso weg?
« am: 20. Juni 2011, 12:55:05 »

Hallo liebe Leute!
Und eine weitere Frage drängt sich auf:
Ich bin gerade am Ausfüllen des Antrages und frage mich, was eigentlich mit meiner ganz brav seit 5 Jahren Selbstständigkeit eingezahlten privaten Rente passiert.  :shock:
Ich hab da so ein schwaches Gefühl.  :neutral:
Kann jemand helfen und hat selber Erfahrungen machen dürfen/müssen?

Liebe Grüße aus dem Regen,
AEmaus
« Letzte Änderung: 20. Juni 2011, 13:00:11 von AEmaus »
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Private Rente bei Regelinso weg?
« Antwort #1 am: 20. Juni 2011, 13:46:16 »

und frage mich, was eigentlich mit meiner ganz brav seit 5 Jahren Selbstständigkeit eingezahlten privaten Rente passiert.  :shock:

Es kommt drauf an, was für ein Vertrag das ist. Wenn er unter § 851c ZPO fällt, dann ist der Rentenanspruch in den - vermutlich eingehaltenen - Grenzen des § 851c Abs. 2 ZPO unpfändbar.
Zitat von: § 851c ZPO
(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn
   1.    die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
   2.    über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
   3.    die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
   4.    die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.

Wenn nicht, sind die Ansprüche aus dem Vertrag pfändbar. Der IV wird den Vertrag dann vermutlich kündigen und den Rückkaufswert (nach nur 5 Jahren vermutlich eh minimal) zur Masse ziehen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Private Rente bei Regelinso weg?
« Antwort #2 am: 20. Juni 2011, 18:38:19 »

Diese Bedingungen erfüllen zumindest die sog. Basis-/Rürupprenten.

Alle anderen sind mit Ihren Rückkaufswerten pfändbar.

Möglich wäre auch die Freigabe durch den IV mit einem vereinbarten Freikauf bis zum RKW.
Dann hätte man was für die Zukunft und müßte nicht mit einem neuen Eintrittsalter neu anfangen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

AEmaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Private Rente bei Regelinso weg?
« Antwort #3 am: 21. Juni 2011, 23:38:49 »

Also, ich habe damals meine Rente 2-gleisig angelegt. 1 Part Rürupp und einen Part fondgebunden. Meine Rüruprente bleibt bestehen und der Rest ist futsch. Es sei denn, ich habe die Möglichkeit die Paps nannte. Wenn ich schlauer bin und meinen vorläufigen IV habe, werde ich das Ergebnis mitteilen.

Ich danke euch für die Hilfe!!!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz