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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid  (Gelesen 5450 mal)

deutscher-am-ende

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Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« am: 08. Juni 2011, 10:49:33 »

Hallo, bin in der WVP und Hartz4 mit 349 Euro mtl.

Autobahn...Bußgeld....Mindestabstand nicht eingehalten...

100 Euro + Verwaltungskosten + 2 Punkte.

Kann nicht zahlen, was tun ?
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Fallera

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #1 am: 08. Juni 2011, 11:06:06 »

Das ist in der Tat ein Problem!

Neuschulden haben erstens nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun und zweitens werden Bußgelder so oder so nicht von einer RSB erfasst.

Das müssen Sie irgendwie zahlen! Oder evtl. Ratenzahlung vereinbaren!
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Kurt Cobain
 

deutscher-am-ende

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #2 am: 08. Juni 2011, 11:21:36 »

Hallo, wovon denn ?

Habe mal gehört ( früher ) wäre es möglich gewesen, etwas ERLASSEN zu bekommen.

oder zur Not die Strafe im Gefängnis absitzen...
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Achdujeh

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #3 am: 08. Juni 2011, 12:09:26 »

Mal nachfragen, ob man den Betrag abarbeiten kann.

FG Achdujeh
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Der_Alte

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #4 am: 08. Juni 2011, 13:09:44 »

Da bleibt wohl nur Ratenzahlung, notfalls auch in Kleinstbeträgen. Ersatzfreiheitsstrafe gibt es dafür nicht. Ist eben ein Anreiz, zukünftig vorschriftsgemäß zu fahren.
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Angestellte80

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #5 am: 08. Juni 2011, 13:47:17 »

ganz ehrlich, willst du wegen 100 Euro + Verwaltung ins Gefängnis gehen?? Während der Zeit bekommst du kein Hartz4, deine Wohnung würde nicht bezahlt werden und noch dazu wirst du einen Fallmanager bekommen, weil du als entlassener Häftling als schwer vermittelbar gilst. Ich denke das ist echt der komplett falsche Ansatz!!!  :nono: :nono:

Das du falsch gefahren bist, wirst du selbst wissen und sicherlich in Zukunft darauf achten. Ich an deiner Stelle würde Freunde oder Verwandte fragen, ob die mir das Geld leihen können, damit ich es zahlen kann. Wenn das nicht geht, wende dich an die Bußgeldstelle und frage nach einer Ratenzahlung. Da lässt sich jeder drauf ein. Du wirst deinen ALG2 Bescheid vorlegen müssen und dann erhälst du eine Ratenzahlungsvereinbarung. An die hast du dich natürlich zu halten. Du kannst auch deinen SB beim Jobcenter bitten die ausgemachte Summe direkt an die Bußgeldstelle zu zahlen.
Die zwei Punkte sind denke ich das geringste Problem. Die nächsten Wochen wirst du dann einfach etwas kürzer treten müssen.  :whistle:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

doktor mabuse

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #6 am: 08. Juni 2011, 15:00:45 »

Hallo,

hatte vor einigen Wochen auch ein erhöhtes Verwarngeld über 50 Euro wegen angeblicher "Fahrerflucht", tatsächlich stand mein Auto aber auf einem Parkplatz, ich hatte aber beim Einparken nicht gemerkt, daß ich meinen Nachbarn leicht gestreift hatte und war kurz in der Apotheke.
Alles diskutieren half nichts, musste das Ding bezahlen. Splitten war nicht möglich, da unsere Behörden auf sowas nicht vorbereitet sind und nur zusätzliche Kosten entstehen. Zitat vor Ort: Mittellosigkeit oder geringes Einkommen sind kein Grund für unterschiedliche Maßstäbe und schaffen schon gar nicht eine rechtsfreie Zone. Vor dem gesetz sind alle gleich...

Also, ich würde auch versuchen, das Geld privat aufzutreiben und den Mist zu bezahlen, da in Deutschland nichts mit so hartnäckiger Akribie verfolgt wird, wie Verkehrsdelikte. Dieses Engagement würde ich mir in Sachen Überarbeitung der Insolvenzordnung wünschen...aber da ist halt keine Lobby...

Gruß,
Doktor Mabuse
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Feuerwald

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #7 am: 08. Juni 2011, 15:42:27 »

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Folglich gibt es ein Bußgeld und keinen Strafbefehl.

Folglich gibt es auch kein Absitzen und kein Wandeln in gemeinnützige Arbeit etc.

§ 18 OWIG

Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Dabei kann angeordnet werden, dass die Vergünstigung, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.

§ 66 OWIG

(1) Der Bußgeldbescheid enthält

b) im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde (§ 92) schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum ihm die fristgemäße Zahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, und


§ 96 OWIG - Anordnung von Erzwingungshaft

(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1 die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,

2.der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),

3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und

4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.


---------------------------------------

1.) die Zahlungsunfähigkeit belegen (SGB II Bescheid)
2.) um Ratenzahlung ersuchen oder
3) die Niederschlagung wegen Zahlungsunfähigkeit beantragen (§ 95 Abs. 2 OWiG).
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #8 am: 08. Juni 2011, 19:47:09 »

Hallo, wovon denn ?

Habe mal gehört ( früher ) wäre es möglich gewesen, etwas ERLASSEN zu bekommen.

oder zur Not die Strafe im Gefängnis absitzen...

Ja dann bleibt wohl nur ein Zweitinsolvenzverfahren ...  :whistle:

Im Übrigen wundere ich mich, wie man sich ein Auto leisten kann aber offenbar nicht die damit zusammenhängenden Kosten. Bekommst Du monatlich von der ARGE einen Tankgutschein ???
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doktor mabuse

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #9 am: 09. Juni 2011, 09:41:26 »

Hallo,

muß ja nicht das eigene Auto gewesen sein...
Würde den Vorschlägen Feuerwalds mal nachgehen...

Gruß,
Doktor Mabuse
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deutscher-am-ende

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #10 am: 09. Juni 2011, 11:34:19 »

War das Auto von einem Familienmitglied...besonders ärgerlich, ich war unterwegs wegen einer Arbeit ( Info /Vorstellung derselben).

Für alle die den Kopf schütteln:
War auf der rechten Spur und setzte zum Ausscheren/ Überholen an, hinter mir zog einer raus und ich ließ den erstmal vorbei.
Hatte natürlich schon beschleunigt und war jetzt ziemlich dicht am Vordermann dran....kurz vor einer Brücke...und oben auf der anderen Seite der Brücke standen die mit Abstandsmessung....Geschwindigkeit-halber Tacho-das Übliche halt....

Werde dort mal eine Anfrage stellen, vllt. geht was....wenn nicht, dann eben nicht.

MERCI , DANKE , THANK YOU !
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tomwr

Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #11 am: 09. Juni 2011, 14:35:45 »

Ich habe noch ne andere Idee.
Vielleicht könntest Du beim Gemüsehändler um die Ecke ein paar Tage aushelfen und der gibt Dir dafür 100 EUR.
 :dntknw:

Einkünfte bis 100 EUR monatlich werden bei Hartz IV nicht angerechnet, wären also zu Deiner freien Verfügung und das ganz offiziell.
« Letzte Änderung: 09. Juni 2011, 14:37:39 von tomwr »
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paps

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #12 am: 10. Juni 2011, 19:28:10 »

Ich habe noch ne andere Idee.
Vielleicht könntest Du beim Gemüsehändler um die Ecke ein paar Tage aushelfen und der gibt Dir dafür 100 EUR.
Der wird froh sein, wenn er in EHEC-Zeiten seine eigene Familie durchbekommt.

Aber vom Grunde her war ja eh nur ein Minijob gemeint.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2011, 19:29:52 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Angestellte80

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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #13 am: 10. Juni 2011, 21:42:15 »

Ich habe noch ne andere Idee.
Vielleicht könntest Du beim Gemüsehändler um die Ecke ein paar Tage aushelfen und der gibt Dir dafür 100 EUR.
Der wird froh sein, wenn er in EHEC-Zeiten seine eigene Familie durchbekommt.

Aber vom Grunde her war ja eh nur ein Minijob gemeint.

danke ich habe gerade herzlich gelacht!!!! Paps, der war echt super. Es leben die SPROSSEN!!!! Gurken und Tomaten ich komme!!! :lollol: :lollol: :lollol:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

tomwr

Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #14 am: 11. Juni 2011, 18:30:49 »

Der wird froh sein, wenn er in EHEC-Zeiten seine eigene Familie durchbekommt.

Aber vom Grunde her war ja eh nur ein Minijob gemeint.

Ja genau. Das mit dem Gemüsehändler fiel mir grad so spontan ein weil ich jeden Morgen bei einem vorbeiradle.
Dem gehts übrigens recht gut und ist von der EHEC Krise nicht so betroffen weil der nur bei Landwirten aus der Umgebung einkauft. Lokale Produkte im Erzkonservativen Bayern. Ist zwar im Supermarkt manches günstiger aber bei dem weiß man halt noch wo das Gemüse herkommt.  :wink:
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Re: Privatinso, Hartz4 + Bußgeldbescheid
« Antwort #15 am: 16. Juni 2011, 11:56:03 »

Problem gelöst....
ARGE hat eröffnet, dass sie 5 Euro pro Bewertung zahlen.
Habe also 20 Bewerbungen rausgeschickt , somit 100 Euro auf's Konto erhalten.

Wer weiss, vllt. ist sogar eine Stelle als Manager in New York drin.

Merci an alle, die geholfen haben.
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