Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: momo82 am 26. Juli 2007, 13:13:56

Titel: Privatinsolvenz
Beitrag von: momo82 am 26. Juli 2007, 13:13:56
Hallo,

ich würde mich gerne am 01. 08.  selbstständig machen, aber mein jetziger Chef ist auch Ende Sept.  mein Ehemann.  Er steht mit seinem Geschäft kurz vor der Insolvenz.  Dieses Geschäft besteht aus drei Teilbereiche.  Ich würde am 01. 08.  einen Teilbereich rauskaufen.  Es wird tatsächliches Geld fließen, dass er wiederrum für offene Verbindlichkeiten verwendet.  Meine Frage: Wenn es zur Insolvenz von meinem Lebensgefährten kommen sollte, bin ich dann rechtlich abgesichert? Kann mir der IV dieses Geschäft, dass vorher vertraglich festgehalten und verkauft wurde streitig machen?????
Für baldige Hilfe würde ich mich freuen. . . .

MFG momo82
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 26. Juli 2007, 15:56:59
ich denke, dass diese Frage sehr stark in den Bereich der Rechtsberatung zur vertraglichen Gestaltung geht.

Um das Insolvenzsicher  zu machen ....
Wenn jetzt schon fest steht, dass Insolvenz anzumelden ist, dürfte das Problem noch größer sein (Anfechtbarkeit)
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: momo82 am 26. Juli 2007, 16:02:12
Und an wen kann ich mich dann wenden???? Wie meinst du das mit Anfechtbarkeit?

Momo82
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 26. Juli 2007, 23:45:20
Anfechtbarkeit bestünde theoretisch insofern, dass die Übertragung unter dem Wissen der Insolvenz stattfindet.

Wird ein guter Unternehmensteil zum Nachteil der Gläubiger verkauft, bleibt der Verkauf anfechtbar.
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: momo82 am 27. Juli 2007, 09:01:36
Hallo paps,

noch,als danke für deine schnellen antworten.  Noch ne kleine Frage: Was ist wenn noch nicht feststeht, dass es eine Insolvenz wird und es einfach nur ein Notverkauf ist, wegen z. B.  Kassenbeiträge die noch offen sind und es keine andere Möglichkeit gibt als diesen Teilbereich zu verkaufen?

MGF
 momo
Titel: Re: Privatinsolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 27. Juli 2007, 10:25:34
Ein Forum kann nicht alles leisten.
 
Ergänzend noch

Unter gewissen Umständen kann der Käufern / Übernehmer eines Betriebs für die Verbindlichkeiten des Vorgängers haftbar gemacht werden. § 25 HGB, § 613a BGB und die AO sieht auch noch etwas vor.

Bei solche Aktionen zwischen nahestehenden Personen wird der Insolvenzverwalter ganz genau hinsehen.

Man sollte vielleicht doch eine juristische Beratung in Anspruch nehmen.

Gruss
Feuerwald