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Autor Thema: privatinsolvenz letzter ausweg oder chance auf neustart?  (Gelesen 2097 mal)

misshopeless

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Mein Freund und sein Bruder haben vor ca. 12 Jahren ihrem Vater ihr eigenes Elternhaus abgekauft und bewohnen es seither gemeinsam. Es sind zwei getrennte Wohnungen mit separaten Eingängen, aber im Grundbuch ist es eine gemeinsame Parzelle und auch bei der Bank ist ein gemeinsamer Kredit offen.
Da mein Freund seit Oktober arbeitslos ist und trotz unzähliger Bewerbungen noch nichts neues gefunden hat, hat die Bank den Kredit fällig gestellt und den vormaligen Frankenkredit auf Euro umgestellt. Das heißt, mit einem Schlag waren statt 317.000 Euro (ursprünglich offener Gesamtkredit) 408.000 Euro offen und die beiden Jungs sehen sich außerstande, diese horrende Summe abzuzahlen.
Zuerst hatte die Bank eine Zwangsversteigerung angestrebt, durch meine Intervention haben die beiden nun bis Ende des Jahres Zeit bekommen, das Haus zu parifizieren (weil zwei getrennte Wohnungen dann mehr wert sind als eine gemeinsame Parzelle) und ihren Teil jeweils um einen möglichst hohen Preis zu verkaufen.
Da mein Freund den größeren Teil der beiden Wohneinheiten bewohnt (ca. 100 m2, Erdgeschoss, Mittelstock und Obergeschoss), schätze ich, dass anteilsmäßig auf seine Seite ca. 220.000 Euro des Kredits entfallen und auf die Seite des Bruders die restlichen 190.000.
Noch dazu hat mein Freund ein mit 8.000,- überzogenes Konto.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Freund ist arbeitslos, hat ein überzogenes Konto und noch einen Kredit von ca. 220.000 Euro offen, wovon er vielleicht für seinen Teil des Hauses maximal noch 170.000 Euro bekommt (Haus muss erst noch geschätzt werden, ist nur eine Vermutung meinerseits).
Was kann er oder soll er jetzt am besten tun? Er glaubt immer noch, dass die Parifizierung ein Kinderspiel sein wird (wer weiß, was da noch für Hürden auf ihn zukommen, ich kenn mich da leider nicht aus) und er das Haus verkauft, auf maximal 30.000 Euro sitzen bleibt (das ist seine Rechnung, nicht meine!) und dann locker lässig die Restschulden abbezahlt. Wie kann er im Falle einer Trennung von mir (weil lange halt ich das nicht mehr durch) alleine durchkommen, was ist in seiner Situation das „beste“? (wobei man da ja schon lange nicht mehr von gut sprechen kann :-()
Ich bitte dringend um Hilfe, weil diese ungeklärte Situation macht mich als langjährige Lebensgefährtin einfach fertig.
Vielleicht noch eine Info zum Schluss – wir wohnen in Österreich, falls es bei etwaigen Dingen einen Unterschied zu Deutschland geben sollte...
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Der_Alte

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Re: privatinsolvenz letzter ausweg oder chance auf neustart?
« Antwort #1 am: 09. Juni 2011, 17:01:20 »

Ich glaube, diese Frage stellt man bsser hier: http://www.rechtsfreund.at/
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paps

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Re: privatinsolvenz letzter ausweg oder chance auf neustart?
« Antwort #2 am: 10. Juni 2011, 19:09:11 »

sehe ich auch so, dass es besser in einem Forum aus Österreich beantwortet werden sollte.
Aber die Grundansätze sind doch überall gleich.

Zunächst müßte, muss aber nicht, die Teilung der Parzelle entsprechend der Wohneinheiten vorgenommen werden.
Für die Änderung des Grundbuches sollten mind. 2-5% des eingetragenen Sicherungsrechtes/oder des Verkehrswertes, wenn dieser höher ist, veranschlagt werden.
Dieses Geld ist aber sofort fällig! (also 8.000,- bis 20.000 !!!)
Woher soll das Geld kommen ?
Bliebe nur die Möglichkeit, dass die Bank diese Kosten übernimmt und mit der mögliche Versteigerung/Verkauf verrechnet.
Letztlich kommt der Betrag aber wieder auf Ihren Freund zurück, da sich so die Restschuld erhöht.

Möglich wäre aber auch ein ungeteilter Verkauf beider Wohneinheiten, wenn mind. eine Familie bereit ist auszuziehen. Dann könnte der 2. Teil als vermietet  verkauft werden,

Aber alles wenn und aber nutzt aus meiner Sicht nichts, da die Kosten und die möglichen Restkredite nicht zu bewältigen sind.
Dazu ergibt sich aus der Schilderung der finanziellen Situation kein Anhaltspunkt.

Sie sollten entweder sehr schnell eine Trennung herbeiführen oder aber darauf achten, dass Sie durch Mitunterzeichnungen von Krediten oder Bürgschaften nicht auch noch hineingezogen werden.

Ein Tipp noch am Rande:
Das österreichische Recht unterscheidet zwischen Ausgleichsverfahren nach der Ausgleichsordnung (AO) und Konkursverfahren nach der Konkursordnung (KO).
Danach sollten sie gezielt googeln um sich einen Überblick zu verschaffen.
Beide Verfahren ähneln dem deutschen Planverfahren und dem Insolvenzverfahren es gibt aber Unterschiede insbesondere zur Erlangung der Restschuldbefreiung, zur Pfändbarkeit  und zum Zeitumfang.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2011, 19:11:06 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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