Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: chantal81 am 25. April 2011, 15:39:19

Titel: Privatinsolvenz/ Sueuerrückerstattung
Beitrag von: chantal81 am 25. April 2011, 15:39:19
Hallo, mal ne Frage: wie ist es meine Freundin hat ihr Steuererklärung für 2010 abgegeben und wird die nächsten tage, den Antrag für PI beantragen. Wenn die Eröffnung noch dauert, kann sie das Geld da behalten, sollte es vorher komm?
Titel: Re: Privatinsolvenz/ Sueuerrückerstattung
Beitrag von: paps am 25. April 2011, 16:27:03
Sollte das Geld vorher kommen..
Das ist abhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung und von der Höhe des Betrages.

Möglich wäre "Verbrauch" da aber der Antrag auf PI nach dem Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben wurde, steht die ungefähre Höhe der Erstattung ja fest.
Diese ist also im Antrag auf Inso anzugeben und wird wahrscheinlich vom Th dann eingefordert.
Titel: Re: Privatinsolvenz/ Sueuerrückerstattung
Beitrag von: chantal81 am 25. April 2011, 17:28:13
Aber warum, das ist die gemeinsame Steuererstattung. Und es ist ja noch nicht beantragt. Genauso wie bei der Nebenkosten, macht ja alles mein Mann...
Titel: Re: Privatinsolvenz/ Sueuerrückerstattung
Beitrag von: chantal81 am 25. April 2011, 17:29:29
Und was ist wenn ich das Geld voher ausgebe, denn bis Eröffnung ist kann das ja noch dauern
Titel: Re: Privatinsolvenz/ Sueuerrückerstattung
Beitrag von: Fallera am 25. April 2011, 19:14:36
Um wen geht es denn nun?
Einmal schreiben sie "meine freundin" und dann "macht ja alles mein mann!"?

Wie paps schreibt hängt es auch stark von der höhe und dem auszahlungszeitpunkt ab! Auch bei einer gemeinsamen veranlagung kann zwischen den eheleuten gesplittet werden! Bei wem würde denn eine erstattung rauskommen? Bei ihnen oder ihrem mann? Und wenn betrifft letztendlich nun die INsolvenz?

Wenn z. B. bei Ihrem Mann eine Erstattung herauskommen würde, bei Ihnen jedoch eine Nachzahlung und die Insolvenz betrifft Sie, so könnte man eine getrennte Berechnung/Auszahlung trotz gemeinsamer Veranlagung beantragen! Somit könnte der TH/IV auch nicht an die evtl. Erstattung.