Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: twinsmum75 am 19. Mai 2007, 12:43:49
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Hallo,wie schaut es aus mit Unterhaltsschulden beim Jugendamt?Ist ann eine Privatinsolvenz trotdem möglich?Ich wäre dankbar für jede noch so kleine Info....Vorab vielen Dank...
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Meine Erfahrung zum Thema Unterhaltsschulden und Restschuldbefreiung:
Auch Unterhaltsschulden sind Insolvenzforderungen und somit zunächst restschuldbefreiungsfähig. Von der Restschuldbefreiung können jeodch Insolvenzforderungen ausgenommen sien, wenn
§ 302 InsO - usgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte (Hinweis: Widerspruchsrecht des Schuldners)
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Der laufende Unterhalt nach Eröffnung wird jedoch nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Gruss
Feuerwald