Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: twinsmum75 am 19. Mai 2007, 12:43:49

Titel: Privatinsolvenz trots Unterhaltsschulden???
Beitrag von: twinsmum75 am 19. Mai 2007, 12:43:49
Hallo,wie schaut es aus mit Unterhaltsschulden beim Jugendamt?Ist ann eine Privatinsolvenz trotdem möglich?Ich wäre dankbar für jede noch so kleine Info....Vorab vielen Dank...
Titel: Re: Privatinsolvenz trots Unterhaltsschulden???
Beitrag von: Feuerwald am 19. Mai 2007, 13:34:26
Meine Erfahrung zum Thema Unterhaltsschulden und Restschuldbefreiung:

Auch Unterhaltsschulden sind  Insolvenzforderungen und somit zunächst restschuldbefreiungsfähig. Von der Restschuldbefreiung können jeodch Insolvenzforderungen ausgenommen sien, wenn

§ 302 InsO - usgenommene Forderungen

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

  1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte (Hinweis: Widerspruchsrecht des Schuldners)
 ...

Der laufende Unterhalt nach Eröffnung wird jedoch nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Gruss
Feuerwald