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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?  (Gelesen 23390 mal)

Inkassomitarbeiterin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #40 am: 26. September 2009, 18:47:02 »

Mag ja sein, dass du die Raten momentan noch zahlen kannst, aber wovon bitte willst du neue Möbel zahlen?? Ausserdem was nutzt es jetzt noch der Bank jeden Monat Geld zu geben. Es ist verschwendet!!! Leg es lieber unter's Kopfkissen oder kauf was schönes. Kümmere dich besser jetzt als gleich um eine neue Wohnung und lass die Bank doch machen was sie will. Ich würde ganz ganz ganz ganz schnell umziehen und danach neues Kto, neue Telefonnr. und fertig.
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paps

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #41 am: 26. September 2009, 21:46:29 »

Zitat
Leg es lieber unter's Kopfkissen oder kauf was schönes.
Darf man in deinem Beruf solche Ratschläge geben?  :lollol:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Inkassomitarbeiterin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #42 am: 27. September 2009, 17:50:13 »

Zitat
Leg es lieber unter's Kopfkissen oder kauf was schönes.
Darf man in deinem Beruf solche Ratschläge geben?  :lollol:

Klar darf man, nur erwischen lassen nicht.  :wink:
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lucca_m

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #43 am: 30. September 2009, 10:52:13 »

Eh, inkasso...
isch weiß wo dein Haus wohnt, ehj.
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dobberstein

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #44 am: 30. September 2009, 16:02:12 »

lucca bedenke Inkasso gibt Dir doch Recht  !!!- vgl. oben
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VerzweifelteStudentin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #45 am: 03. Oktober 2009, 22:56:20 »

so, ihr lieben

hab nen termin beim anwalt, da ich ja als nicht-alg 2-empfänger bei der schuldnerberatung ewig warten müsste.

neues giro auf guthabenbasis hab ich eingerichtet, alles umgeleitet bis auf die laufende gläubigerrate.

wenn der gläubiger versucht vom alten konto abzubuchen, geht dieses in den dispo. kann man mir da nicht betrug unterstellen? dieses konto wird übrigens gekündigt werden, da ich bei der bank einen kredit habe, den ich ab märz 2010 bedienen soll, der aber mit in die insolvenz fliessen soll.

wenn ich aber den betrag bar einzahle, dann wäre das wiederum gläubiger-begünstigung. was ist richtig?

ich weiss nicht, wie ich die rate einstellen soll. einzugsermächtigung zurückziehen (schriftlich an die bank?) oder die lastschrift zurückholen? will die andere bald-gläubigerbank nicht aufschrecken.

weitere fragen:

wird immer ein null-plan an die gläubiger verschickt, wenn das einkommen unter der pfändungsgrenze ist?

sind steuerfreie zuschläge für das arbeiten an sonn - und feiertagen, sowie nachts pfändbar?

wie sieht es mit vergüteten überstunden aus?

danke nochmal an alle!!!!!
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2009, 23:12:29 von VerzweifelteStudentin »
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ThoFa

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #46 am: 04. Oktober 2009, 01:26:29 »

Hallo,

naja ich frage jetzt mal nicht, warum der Anwalt die Fragen wohl nicht beantworten konnte/wollte/musste.  :neutral:

Drei Möglichkeiten, entweder Dispo kündigen, Einzugsermächtigung des Gläubigers zurückziehen (natürlich an den Gläubiger) oder Lastschrift widerrufen. Eine Zahlung an den Gläubiger wäre mitnichten eine Begünstigung, aber wirtschaftlicher Schwachsinn.

Es wird nicht immer ein Nullplan verschickt, aber dies ist die Regel, bei solchen Einkommensverhältnissen.
Sonn- und Feiertagszuschläge sind pfändbar.
Überstunden sind zu 50 % unpfändbar.

MfG

ThoFa
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VerzweifelteStudentin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #47 am: 04. Oktober 2009, 12:24:11 »

hi

danke für deine antwort.

der anwalt kann die fragen sicher beantworten, aber der erste beratungstermin steht noch an und ich wusste nicht, wie ich mich zu verhalten hab. klar, er hat mir telefonisch gesagt, ich solle ein neues girokonto eröffnen und alles bis auf die gläubigerrate umleiten, aber wie man die rate einstellt, hat er mir nicht verraten.

lg.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #48 am: 05. Oktober 2009, 15:55:36 »

Lastschrift zurückbuchen, nicht in den Dispo laufen lassen!!! Das kann Schwierigkeiten geben zwecks Betrug o.ä. Gläubigerbegünstigung wäre es nicht aber wie bereits oben erwähnt Schwachsinn.

Das der RA dazu keine Auskunft geben will/kann u.s.w. ist klar, sein Aufgabengebiet umfasst den AEV und nicht mehr. Von weiteren Sachen fehlt ihm wahrscheinlich auch die Praxis, RA's sind Theoretiker.

Gibts den RA wenigstens auf Beratungsschein oder wirst du zahlen müssen??
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VerzweifelteStudentin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #49 am: 05. Oktober 2009, 16:32:25 »

soweit ich weiss muss man eine begründung liefern warum man eine laststschrift zurückbuchen will? online geht das zurückbuchen leider nicht.

die bank, bei der ich die rate zurückbuchen lassen möchte, ist zugleich eine gläubiger-bank und das gehalt wurde bereits auf das andere girokonto umgeleitet. habe angst, dass ich damit beide gläubiger zugleich aufschrecke.

ich muss den anwalt bezahlen, da ich kein ALG 2 empfange.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #50 am: 05. Oktober 2009, 16:39:11 »

Begründlos zurückbuchen und wenn unbedingt ein Grund, dann denk dir einen aus. Es ist egal.

Und selbst wenn du die Gläubigerbank aufschreckst, was sollen sie denn machen?? Du wirst in die Inso gehen und spätestens nach der 2. Rückbuchung fangen sowieso die Mahnungen, Inkassoschreiben,... an. Also ist es völlig egal, du leitest alles treu und brav beim RA ab. Mach dich da nicht verrückt, die Bank tut's auch nicht. Wenn die dein Gehalt sehen werden die eher früher oder später sehen, dass da nix zu holen ist, schliesslich haben die nicht umsonst gestundet.

Ich hoffe der RA nimmt nicht soviel bei 5 Gläubigern  :nono:
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VerzweifelteStudentin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #51 am: 05. Oktober 2009, 16:40:44 »

600 € für den aussergerichtlichen vergleich + 300 € für den insolvenzantrag. muss ich in raten abzahlen.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #52 am: 06. Oktober 2009, 18:06:19 »

Schon unterschrieben??

Frag doch mal hier an, vielleicht in einem neuen Thread wieviel die Anderen gezahlt haben. Mir persönlich scheinen 900€ viel Geld für 5 Gläubiger. Aber ich muss natürlich zugeben, ich hab da auch keine richtige Ahnung.
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paps

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #53 am: 06. Oktober 2009, 19:40:25 »

Der Betrag sollte im Rahmen der Gebührenordnung liegen.

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #54 am: 07. Oktober 2009, 18:52:29 »

Inkasso's haben auch ne Gebührenordnung, nur sehen es hier die meisten anders.  :wink:
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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #55 am: 08. Oktober 2009, 09:40:19 »

Inkasso's haben auch ne Gebührenordnung, nur sehen es hier die meisten anders.  :wink:

 :lollol:

Nur haben die keine Daseinsberechtigung.... :whistle:
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Insokalle

Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #56 am: 08. Oktober 2009, 12:01:41 »

Ich wollt´s nicht sagen...
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ThoFa

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #57 am: 08. Oktober 2009, 13:23:49 »

Ich wollt´s nicht sagen...

Feigling... :Haha:
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paps

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #58 am: 08. Oktober 2009, 19:29:04 »

Aber Inkassomitarbeiterin darf trotzdem bleiben.
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VerzweifelteStudentin

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Re: privatinsolvenz unumgänglich? was kann ich noch tun?
« Antwort #59 am: 10. Oktober 2009, 14:36:30 »

so, ihr lieben

möchte euch ja auf dem laufenden halten:

war nun beim anwalt und der kümmert sich nun um den aussergerichtlichen vergleich. die gläubiger werden einen null-plan bekommen, da mein einkommen unterhalb der pfändungsgrenze liegt. er sagt, dass ich binnen von 3 monaten in die pi starten kann und dass ich während dieser zeit mit hoher wahrscheinlichkeit nichts zu befürchten hätte. irgendwie glaube ich das nicht so ganz.

also, die gläubiger (banken) haben ne gehaltsabtretung, aber der arbeitgeber hat das im arbeitsvertrag ausgeschlossen und wird diese somit zurückweisen. wann wendet sich der gläubiger eigentlich an den arbeitgeber? erst nach der kreditkündigung oder schon vorher? was werden die gläubiger dann machen und wie lange brauchen sie dafür?

hab die lastschrift des gläubigers zurückgeholt und das restgeld von meinem girokonto, das ebenfalls bei einer gläubiger bank ist, heute leer gemacht. konkret sind nun noch 3,00 € oder so drauf, weil man am automaten keine krummen beträge abheben kann.

das geld habe ich nun bei mir zu hause. sind 250 €. kann ich es bedenkenlos auf mein neues girokonto geben (auf guthabenbasis) oder muss ich da ne pfändung befürchten? lieber zu hause behalten? wie schnell finden die gläubiger denn mein neues konto heraus? was wenn ich doch nicht so schnell im insolvenzverfahren bin wie der anwalt meint?

wird die bank mein girokonto sofort kündigen, wenn sie die post vom anwalt hat? wenn nicht, würde ja der gläubiger anfang november nochmal versuchen abzubuchen und das konto würde in den dispo, sofern noch vorhanden, laufen. wie sind da eure erfahrungen?

kann die situation irgendwie nicht so einschätzen und habe angst. kann ich wirklich auf das vertrauen, was der anwalt gesagt hat? er meint, dass auch ein besuch des gerichtsvollziehers unwahrscheinlich ist, da er ja bereits mitgeteilt hat, dass ich kein vermögen habe und mein einkommen unterhalb der pfändungsgrenze liegt.

gibt es noch irgendetwas was ich tun kann/soll, bevor die sache ins rollen kommt? am montag gehen die briefe an die gläubiger raus, so der anwalt.

ICH DANKE EUCH!!!!!

« Letzte Änderung: 10. Oktober 2009, 14:46:25 von VerzweifelteStudentin »
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