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Autor Thema: Problem mit InsoVerwalter  (Gelesen 3754 mal)

kleine

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Problem mit InsoVerwalter
« am: 06. Mai 2009, 08:42:04 »

Oh manno, da denkt man alles geht jetzt endlich den
richtigen Weg....   :cry:

Mein InsoVerw hat meinem Arbeitgeber ein Schreiben zugestellt,
in dem er meinen AG auffordert den pfändbaren Teil meines Einkommens
an ihn abzuführen. So weit, so gut.

Ich habe eine 17jährige Tochter, der ich unterhaltsverpflichtet bin, die
auch noch zur Schule geht, also kein eigenes Einkommen hat..

Nun steht in dem Schreiben aber, dass keine unterhaltspflichtige Person
zu berücksichtigen ist, und alles, auch der vorher festgelegte Unterhalt,
den ich monatlich gezahlt habe, auf das Konto des InsoVerw zu gehen
hat... Halloooo?!

Wie kann denn das, hab ich denn alles bisherige falsch verstanden???

Der pfändbare Anteil meines Einkommens "muss" doch nach 850ZPOff
unter Berücksichtigung "einer" unterhaltsberechtigten Person
anhand der Pfändungstabelle an den InsoVerw abgeführt werden...

So wird mir mehr gepfändet, was soll denn das jetzt??
Versteh die Welt nicht mehr..  :heulen:

LG Kleine
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Feuerwald

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #1 am: 06. Mai 2009, 11:34:33 »

ein TH kann viel schreiben.
Ich würde den Arbeitgeber auf § 850c Abs. 4 ZPO hinweisen. Es bedarf ausdrücklich einer Entscheidung durch Beschluss durch das Gericht. Das Schreiben des TH ist anmaßend und entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, den Pfändungsbetrag weiter nach den Vorschriften der ZPO zu berechnen.



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kleine

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #2 am: 06. Mai 2009, 11:37:05 »

will ja nur mit beiden Seiten ordentlich auskommen...

und mein LoBuHalter "hält" sich eben exakt an das
was der InsoVerwalter ihm schreibt....

werde versuchen es ihm mit § 850 ZPO Abs. 4 zu erklären...
das wird schwierig bei ihm, leider.

LG Kleine
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MissTraut

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #3 am: 06. Mai 2009, 19:36:39 »

Hallo,

Deine Tochter ist 17 und ist doch sicherlich auch noch auf der Steuerkarte vermerkt. Wo ist das Problem ? Der Arbeitgeber MUSS dies so berücksichtigen.

Selbst wenn Deine Tochter nicht mehr auf der Steuerkarte stehen würde (wenn sie 18 ist) dann kannst Du sie eintragen lassen. Nimm zum FA eine Schulbescheinigung mit, Ausbildungsvertrag was auch immer, auch da muss Dein Arbeitgeber dies berücksichtigen.

Ich hatte das Problem auch mit meinem Arbeitgeber. Mein Sohn ist volljährig, IV hat ihn als unterhaltspflichtige Person anerkannt, er steht aber nicht bei mir auf der Steuerkarte.

Nach einigem Hin und Her klappt es nun reibungslos.

LG
MissTraut



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kleine

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #4 am: 07. Mai 2009, 07:50:05 »

naja, wird wohl noch ein bischen Arbeit mitsichbringen
es durchzusetzen, die stellen sich alle ein wenig bl... an.

Verstehe auch eigentlich gar nicht, wie es dazu kommen
konnte, sowohl der InsoVerw als auch mein AG wissen
um die Unterhaltspflicht.

Hat der InsoVerw denn gegenüber dem Treuhänder mehr
Befugnisse??

LG Kleine
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Feuerwald

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #5 am: 07. Mai 2009, 13:09:50 »

Ich habe eine 17jährige Tochter, der ich unterhaltsverpflichtet bin, die auch noch zur Schule geht, also kein eigenes Einkommen hat..

- lebt die Tochter in Ihrem Haushalt?
- gibt es Unterhaltszahlungen von dritter Seite?
- falls die Tochter nicht in Ihrem Haushalt lebt, leisten/zahlen Sie Unterhalt?

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #6 am: 07. Mai 2009, 13:20:56 »

..meine Tochter geht noch zur Schule, lebt nicht in meinem Haushalt, und
ich zahle ihr Unterhalt.

Darf denn ein Insolvenzverwalter mehr als ein Treuhänder??

Wegen RI und PI Unterschied?



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Feuerwald

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #7 am: 07. Mai 2009, 13:41:45 »

Darf denn ein Insolvenzverwalter mehr als ein Treuhänder??

-> bzgl. dieser Frage (§ 850c Abs. 4 ZPO) absolut nicht.


lebt nicht in meinem Haushalt, und ich zahle ihr Unterhalt.

-> solange Sie Unterhalt leisten/zahlen, ist die Tochter auch zu berücksichtigen (§ 850c Abs. 1 ZPO). Der Arbeitgeber haftet für die Richtigkeit der Berechnung. Ein Schreiben des IV befreit den Arbeitgeber nicht davon. Der Arbeitgeber sollte auf einen Beschluss durch das Gericht bestehen (§ 850c Abs. 4 ZPO).


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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #8 am: 07. Mai 2009, 14:07:24 »

-> solange Sie Unterhalt leisten/zahlen, ist die Tochter auch zu berücksichtigen (§ 850c Abs. 1 ZPO). Der Arbeitgeber haftet für die Richtigkeit der Berechnung. Ein Schreiben des IV befreit den Arbeitgeber nicht davon. Der Arbeitgeber sollte auf einen Beschluss durch das Gericht bestehen (§ 850c Abs. 4 ZPO).

Hab ich unserer Lobu auch gesagt... aber die sind etwas... na ja... "der InSoVerw" hat das
aber eben geschrieben"... ja, ne, is klar! Hab dreimal gesagt, dass aber doch bekannt ist, das
ich Unterhalt zahle...nun denn...

Will mich mit dem InSoVerw ja auch nicht gleich bei der ersten Zahlung anlegen, geschweige
denn meinen AG auf Zahlung "verklagen"..

Frag mich nur, wer zahlt jetzt den Unterhalt??

Muss ich das dem InsoVerw jetzt "nahelegen", muss der Kindesvater sich beim
InsoVerw melden?? Ich kann es diesen Monat nicht noch zusätzlich...  :heulen:
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paps

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #9 am: 07. Mai 2009, 19:32:24 »

Sie haben einen Auszahlungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Fordern Sie diesen schriftlich auf, entsprechend der ZPO die Pfändung zu berechnen.
Stellen Sie für die fehlende Zahlung einen Termin zur nachzahlung.

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #10 am: 08. Mai 2009, 08:19:00 »

na ja, dann würden die es ja doppelt zahlen müssen...
oder können die sich das vom InsoVerw zurückholen??

ich will es mir ja auch nicht verscherzen...

da sitzt man zwischen den Stühlen.. :gruebel:

Wenn ich nun also meinem AG schriftlich mitteile, dass er
nicht vorschriftsmäßig nach 850 ZPO abgerechnet hat,
und ihn zur Zahlung des Differenzbetrages auffordere,
könnte mein AG dann nächsten Monat einfach bei der
Überweisung an den InsoVerw diese Verrechnung vornehmen,
also entsprechend weniger überweisen??
Wäre doch eine Möglichkeit, oder darf der AG sowas nicht??

« Letzte Änderung: 08. Mai 2009, 08:45:56 von kleine »
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paps

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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #11 am: 08. Mai 2009, 17:39:54 »

Sie machen sich zuviele Sorgen um ihren Arbeitgeber.
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Re: Problem mit InsoVerwalter
« Antwort #12 am: 11. Mai 2009, 08:19:57 »

werd jetzt meinen AG anschreiben, dass er mir die Differenz
zu erstatten hat.


Danke für Eure Tipps!
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