Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: mane74 am 09. Oktober 2006, 19:07:01

Titel: Probleme mit Guthabenkonto
Beitrag von: mane74 am 09. Oktober 2006, 19:07:01
Hallo zusammen,

mein Regelinsolvenzverfahren wurde diesen September eröffnet.
Ich bin freiberuflich in der Baubranche tätig.
Seit mehreren Monaten habe ich keine eigenes Konto mehr (läuft über meine
Frau), das letzte Konto wurde wg. Kontenpfändung von der Postbank gekündigt.

Nun zu meinem Problem.
Heute wollte ich bei der Kreissparkasse ein Guthabenkonto eröffnen.
Ich sagte der Dame am Schalter das ich einen Schufa-Eintrag habe.
Nach kurzer Beratung wurde ich zum Filialleiter gebeten.
Der Filialleiter wusste bereits von der Insolvenz, anscheinend haben die
Zugriff auf irgendeine Insolvenzdatenbank.

Der Filialleiter teilte mir mit das die Eröffnung eines Guthabenkontos bei
mir nicht möglich sei da ich selbstständig/freiberuflich sei.
Meinen Hinweis auf die Selbstverpflichtung der Banken jedem ein Guthabenkonto
zu ermöglichen konterte er mit dem Hinweis dies gelte nicht für Freiberufler
und er lasse sich auch nicht drohen.

Nach einigem hin und her wollte er auch noch von meinem Insolvenzverwalter
eine Bestätigung das ich über das neue Konto frei verfügen könne.
Erst nach dieser Bescheinigung würde die Sparkasse darüber nachdenken,
aber wahrscheinlich eher negativ entscheiden.

Wer hat einen Rat ?
Bringt eine Beschwerde etwas.

Viele Grüsse

Manfred
Titel: Probleme mit Guthabenkonto
Beitrag von: paps am 10. Oktober 2006, 18:36:57
Nun ja, es gibt ja die Selbstverpflichtung, bloß daran halten tun sich wenige Institute.
Der Knackpunkt bei Ihnen wird sein, dass die Selbstverpflichtung nur greift, wenn sichergestellt ist, dass die Bank die zur Kontoführung notwendigen Beiträge auch regelmäßig erhält. Ist das bei einem Freiberufler immer der Fall?
Sie können es mit einer ZKA-Beschwerde versuchen. Sehe aber ehr die Möglichkeit ein Konto zu erhalten, wenn Sie noch diverse andere Banken \"abklappern\".
Sollte das alte Konto (oder ein anderes) noch existieren, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf ein \"Konto für Jedermann\".

Hier nochmal der Inhalt der Selbstverpflichtung:Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für
jedermann (Juni 1995)
\"Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerunsgruppen führen, halten für jede/n
Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der
Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und
auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das
Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende
Bankdienstleistungen anzubieten.
Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe
der Einkünfte, z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Eintragungen bei der Schufa, die auf
schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die
Führung eines Girokontos zu verweigern.
Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn
dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen.
Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn
· der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts mißbraucht, insbesondere für
gesetzwidrige Transaktionen, z.B. Betrug, Geldwäsche u.ä.;
· der Kunde Falschangaben macht oder Kunden und Mitarbeiter grob belästigt oder
gefährdet;
· die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger
blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird;
· nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung
vereinbarten üblichen Entgelte erhält;
· der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.\"
Quelle: Die Bank 10/1995, S. 635
Dem Zentralen Kreditauschuss gehören folgende Verbände als Mitglied an:
· Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn,
· Bundesverband Deutscher Banken e.V., Berlin,
· Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin,
· Deutscher Sparkassen und Giroverband e.V., Berlin-Bonn,
· Verband Deutscher Hypothekenbanken e.V., Berlin
Titel: Probleme mit Guthabenkonto
Beitrag von: mane74 am 11. Oktober 2006, 11:41:35
Hallo Paps

vielen Dank für die Infos

Hat jemand schon Erfahrungen mit der Ethikbank und deren
Microkonto für Schuldner,
wird das Konto auch für Freiberufler angeboten?

Gruss  Manfred
Titel: Probleme mit Guthabenkonto
Beitrag von: schufafalle am 25. November 2006, 23:44:33
Hallo,

bei der Ehtik Bank muß Du ein Haufen Unterlagen ausfüllen das grenzt stark am Datenschutz aber es kann jeder dort ein Konto erhalten.
Schaue doch mal auf meine Page!
Liebe Grüße:
Scholz


Edit by Jafern:
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