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Autor Thema: Prozeßkosten vorstrecken um priv. Insolvenz vorzeitig zu beenden..  (Gelesen 2371 mal)

Schoki

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Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Bank einem die Prozeßkosten vorstreckt um die priv. Insolvenz vorzeitig zu beenden?
Ich "soll" nämlich 780,00 Euro vom Gericht aus zahlen und dann ist für mich jetzt schon Schluss mit der Insolvenz... würde es ja gerne machen nur ohne Kohle kein Ende der Insolvenz ... Familie/ FReund habe ich schon gefragt leider ohne Erfolg.. mir läuft ein wenig die Zeit davon . Am 9.4. ist "Stichtag" bis dahin muß ich das Geld haben

Gruß Schoki :dntknw:

Thema geteilt und umbenannt by jafern
« Letzte Änderung: 30. März 2008, 15:29:53 von jafern »
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smallville

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« Antwort #1 am: 30. März 2008, 04:31:38 »

Hi Schoki,

also A: geht Dein Posting hier unter - weil Du zumindest für mich ersichtlich in einem anderen Thread gepostet hast.

Vielleicht machst Du einen eigenen auf ?!


B: verstehe ich offen gestanden Deine Frage so GAR nicht.

Du bist in Insolvenz? Wenn ja seit wann?
Wie und warum willst/kannst Du frühzeitig beenden?
Alle Gläubiger bezahlt?

Ich stehe gerade direkt auf dem Schlauch....

Könnte auch an der frühen Morgenstunde liegen  :wink:

Meld ´Dich einfach noch mal und erläutere den Sachverhalt

lg
small
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Feuerwald

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« Antwort #2 am: 30. März 2008, 14:18:09 »

... da lässt sich in der Tat nur raten und vermuten

Meine Vermutung:

Die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen (oder es wurden evtl. gar keine Forderungen angemeldet), sind bereits vor Ablauf der 6 Jahren bereinigt. Was noch offen steht sind die Verfahrenskosten (gestundet ?)

Eine Vorzeitige RSB ist jeodch erst möglich, wenn auch die Verfahrenskosten bereinigt sind.

Wer hat denn die Erteilung der vorzeitigen RSB beantragt? Das Gericht von sich aus?

Gruss
Feuerwald


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