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Autor Thema: Prozesskostenhilfe  (Gelesen 1648 mal)

kleine

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Prozesskostenhilfe
« am: 02. Februar 2010, 09:49:30 »

Hallo Fories,

für ein laufendes Trennungsunterhaltsverfahren habe ich im August
2009 einen Antrag auf PKH gestellt.

Dann habe ich gewartet.... und gewartet... und gewartet..

Im November habe ich dann mal telefonisch angefragt, wie es denn
so mit der Bearbeitung und ggfs. Bewilligung der PKH aussieht.
Die Sachbearbeiterin sagte mir dann sinngemäß, dass der Antrag
beim Richter liegen würde, der es aber einfach nicht entscheidet...

Nun haben wir mittlerweile Februar und ich habe immer noch nichts
gehört..

Die Klage im TU-Verfahren wurde jetzt abgewiesen. Ich muss also
keinen TU bezahlen. Der unterlegene Kläger hat die Kosten zu tragen.

Meine PKH ist aber immer noch nicht bewilligt worden...

Ich habe meiner Anwältin immer schon fleißig Abschläge bezahlt.

Und auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen, denn obwohl ja
der Kläger mir meine Kosten erstatten muss, wird das nichts werden,
da ist nichts zu holen...

Was mache ich jetzt nur in Bezug auf die PKH??

Druck machen bringt ja bekanntlich wenig..

Sollte mir die PKH jetzt für dieses Verfahren bewilligt werden,
bekommt meine Anwältin doch ihr Geld durch die PKH. Muss sie mir
dann schon bezahlte Rechnungen zurückerstatten?

LG Kleine
Gespeichert
wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 
 

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