Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: AnKi90 am 21. September 2016, 21:19:58
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Hallo zusammen,
ich bin seit gut 6 Jahren psychisch schwer krank, ich leide unter einer generalisierten Angststörung
und einem Paniksyndrom. Bereits drei (gut bezahlte) Arbeitsplätze musste ich bisher kündigen, ich bin
aktuell seit 01.09. in einer neuen Teilzeitstelle (20h, 740 Euro Brutto, 100 Euro Fahrtkosten) sowie
im ergänzenden ALG II Bezug. Aufgrund erneuter Panikattacken muss ich jedoch davon ausgehen, dass ich
langfristig auf Hartz IV Regelsatz - also 734,00 Euro - leben muss.
Schulden sind Folgende aktuell offen:
1.) 200,00 Euro (privater Gläubiger, muss zum 1. bez. werden, lässt nicht mit sich reden)
2.) 65,00 Euro (privater Gläubiger, muss zum 1. bez. werden, lässt nicht mit sich reden)
3.) ca. 1000,00 Euro (Unterhaltsschulden, Abänderungsklage wird von RAin auf PKH diesen Monat eingereicht)
4.) ca. 2500,00 Euro (Arbeitsamt, mehrmalige Darlehen Arbeitsaufnahme/Beendigung dieser wegen Erkrankung)
5.) ca. 400,00 Euro (Sky, 80 Euro Vergleich angeboten, keine Antwort, davon 240,00 Euro Schadensersatz von
Receiver der angeblich nicht angekommen ist, habe ihn als Päckchen verschickt, aber ohne Beleg ich Depp).
6.) ca. 150,00 Euro (Creditreform von 1&1 beantragt) (Vergleich abgelehnt)
7.) ca. 390,00 Euro (Hauptforderung 220 Euro DZR Stuttgart Zahnbehandlung) Rechtsanwalt Vogel GmbH / VOLLSTRECKUNGSBESCHEID (Vergleich abgelehnt)
8.) ca. 430,00 Euro (Privater Gläubiger, besteht auf mind. 30 Euro Raten)
9.) ca. 103,00 Euro (RAPP Getränkelieferant)(Auf Vergleich keine Antwort)
10.) ca. 80,00 Euro (GEZ) (Vergleich abgelehnt)
11.) ca. 50,00 Euro (eBay)
12.) ca. 2000,00 Euro (ehem. Arbeitskollege hat auf SEINEN Namen Ware im Wert von ca. 2.500 Euro für mich bestellt, ca. 600 Euro wurden bezahlt,
Ware nicht mehr vorhanden, da z.T. defekt oder in finanzieller Not aufgrund Druck der vorherigen Gläubiger verkauft, ich weiß, ich hätte es nicht
machen dürfen)
Komme ich hier irgendwie nochmals raus?
Insolvenz hatte ich schon einmal und muss noch 8 Jahre warten. Ich weiß, es war mehr als blöd,
wieder Schulden anzuhäufen. Zum dritten mal passiert mir das aber definitiv nicht mehr! Hoffe,
es kann mir hier jemand helfen.
LG
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:hi: Anki,
als erstes würde ich versuchen gesund zu werden, klar hört sich blöd an...ist aber wohl das wichtigste. Daran wirst du sicher auch arbeiten in Form von Therapien ect. Warst du schon stationär in Behandlung?
Dein Girokonto solltest du, wenn nicht schon geschehen, in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dann kann niemand an dein Geld ran, aktuell bis zu einem Betrag von 1079,99 € im Monat ist geschützt wenn du allein bist. Solltest du noch für jemanden Unterhalt zahlen, wäre es mehr. Du wirst mit Sicherheit die Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, hast dann aber drei Jahre ruhe vor dem Gerichtsvollzieher.
Du wirst den Schuldenberg sicher abtragen können, dafür musst du aber erst einmal arbeitsfähig werden und natürlich auch mehr verdienen.
gruß HausH
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Hallo HausH,
danke für Deine Nachricht.
Ich habe bereits ein P Konto bei meiner Bank und der Gerichtsvollzieher war noch nicht da.
Kommt der öfters (also wegen verschiedener Gläubiger oder nur einmal wenn die EV abgegeben
wurde?)
Ich habe etwas Angst vor allem vor den privaten Gläubigern und auch ein schlechtes Gewissen.
Sehr schwer ist es aufgrund der Krankheit, sh. unten.
Der Patient erlebt eine generalisierte und anhaltende Angst, die nicht (wie bei den phobischen Störungen) auf bestimmte Umgebungsbedingungen beschränkt ist, sondern vielmehr frei flottiert.
Inhalt der Angst ist in den meisten Fällen eine unbegründete Sorge und Befürchtungen vor zukünftigen Unglücken oder Erkrankungen, die einen selbst oder Angehörige betreffen, sowie eine große Anzahl weiterer Sorgen und Vorahnungen. Der Patient ist kaum oder nicht in der Lage die alltäglichen Aufgaben zu bewältigen. Er hat Angstzustände, die kaum Kraft für einen normalen Lebenswandel lassen. Die Angstzustände treten bei vielen Situationen auf. Der Betroffene bekommt Panik vor Menschenmengen, Aufzügen, öffentlichen Verkehrsmitteln, in einfachen und ganz alltäglichen Situationen, in denen die Angst des Betroffenen für den Normalbürger nicht nachzuvollziehen ist. Die Lebenszeitprävalenz liegt bei 4-5 %, die Krankheit beginnt meist zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr, Frauen sind häufiger betroffen als Männer, oft im Zusammenhang mit belastenden Lebensumständen. Der Verlauf ist unterschiedlich, neigt aber zu Schwankungen und Chronifizierung. Sorgenbereiche sind:
Familiäre/soziale Beziehungen
Arbeit und Leistung
Gesundheitssorgen
Finanzen
Alltägliches
Die Angst manifestiert sich bei den Patienten durch körperliche Beschwerden wie Zittern, Herzrasen, Schwindel, Derealisation und Depersonalisation, Übelkeit, innere Unruhe, Unfähigkeit sich zu entspannen, Hitzewallungen, Muskelverspannungen, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Schlafstörungen, Spannungskopfschmerz, Benommenheit, Kribbeln.
Nach den ICD-10 Kriterien[1] müssen folgende Symptome mindestens 6 Monate lang an den meisten Tagen erfüllt sein:
Befürchtungen (Sorge über zukünftiges Unglück, Nervosität, Konzentrationsprobleme etc.)
motorische Spannung (körperliche Unruhe, Spannungskopfschmerz, Zittern, Unfähigkeit sich zu entspannen)
vegetative Symptome (Benommenheit, Schwitzen, Frieren, Tachykardie oder Tachypnoe, Oberbauchbeschwerden, Schwindelgefühle, Mundtrockenheit etc.)
Psychische Symptome (Gefühl von Schwindel, Unsicherheit und Benommenheit, Derealisation und Depersonalisation, Angst vor Kontrollverlust, Angst zu sterben)
Symptome in Thorax oder Abdomen (Atembeschwerden, Beklemmung, Schmerzen, Übelkeit)
Es darf keine organische Verursachung vorliegen oder die Kriterien für eine depressive Episode, phobische Störung, Zwangsstörung oder Panikstörung zutreffen, auch wenn depressive Symptome bei einer generalisierten Angststörung vorübergehend auftreten können. Nach den ICD-10 Forschungskriterien kann die generalisierte Angststörung deshalb auch mit einer depressiven Episode gleichzeitig auftreten. In diesem Fall dürfen nur die Kriterien einer Panikstörung, einer Phobie, einer Zwangsstörung oder einer hypochondrischen Störung nicht mehr erfüllt sein.
Wer unter einer generalisierten Angststörung leidet, sucht meist wegen seiner körperlichen Beschwerden den Arzt auf. Oftmals dauert es viele Jahre, bis erkannt wird, dass sich hinter seinen körperlichen Beschwerden chronische Angst verbirgt. Die körperlichen Beschwerden der Betroffenen sind meist die Folge ihrer negativen Gedanken, ihrer Sorgen und Grübeleien. Die Krankheit wurde früher unterschätzt. Heute weiß man, dass sie mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität einhergeht.
LG
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Ja, war ich. 1x 2 Wochen vollstationär und 1x 10 Wochen teilstationär.
Zudem mehrmals im Monat bei Hausärzten, Fachärzten und bestimmt 5-10x
im Krankenhaus aufgrund der Symptomatik.
(Symptome: Zittern an den Händen, allgemeine Tics (wie z.B. Haare raufen, Kopf kratzen, mit der Zunge spielen),
Hände, Beine, linke Gesichtshälfte schläft ein (alles untersucht, es ist psychisch), Muskelverspannungen und
Muskelzucken, Schwindel/Schwindelattacken, Atemnot z.T. Erstickungsgefühle, Sehbeschwerden, wackelige Beine,
Herzrasen, Herzstolpern usw.
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und das mit 26!
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Normalerweise müsste der Gerichtsvollzieher, oder mehrere, sich nach und nach melden. Dem ersten der kommt erklärst du dein Problem und gibst bei Ihm die EV ab...alle anderen die danach kommen wollen, denen gibst du bescheid das du die EV schon abgegeben hast. Ich glaube beim Amtsgericht kommst du dann in eine Schuldnerliste, für die drei Jahre...
Das was du da an Symptomen geschrieben hast kenne ich von meiner Tochter, sogenannte psyschosomatischen beschwerden, dein Körper gibt Alarm obwohl da gar nichts ist was ihn bedroht. Meine Tochter war 8 Wochen stationär in Behandlung (mit 16), davor immer wieder krank, konnte nicht zur Schule ect..sie hatte eine mittelschwere Depression.
Inzwischen gehts ihr besser, sie geht wieder zur Schule, wird jetzt 18. Sie war in der Klinik Wahrendorff, die sind ganz bekannt und recht gut. Die Behandlung hat bei dir oberste Priorität, schlechtes Gewissen brauchst du nicht haben...hilft dir nicht.
gruß HausH
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Hallo,
Gläubiger 8 hat sich heute gemeldet (ehemals 430, nun 520 Euro da Ratenzahlung nicht eingehalten werden konnte).
Schreibt direkt im Brief, dass er auf keinen Cent verzichten wird und droht mit Rechtsanwalt zu Anfang Oktober.
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Hallo,
Erstmal gute Besserung. Nun schulden sind nicht schön und erwerben nicht weniger wenn man untätig bleibt. Daher melde dich bei der schuldnerberatung sammel alle Unterlagen und nur Mut das kann helfen. Mein Tipp wenn du dies getan hast schreibe alle gläubiger an und teile mit das du bei der schuldnerberatung xyz bist und das du um eine Außergerichtliche Einigung bemüht bist und auch gerne deine schulden abzahlen möchtest schreibe sachlich oder lass dir helfen sage das du xyz schulden hast und nur xyz monatliches Einkommen hast und das du nur Bsp 10 Euro pro Monat für alle Gläubigern zusammen abtragen kannst. Du wirst sehen der eine oder andere wird einlenken. Wichtig bleibe sachlich und nimm die schuldnerberatung mit ins Boot. Achtung jeder Vollstreckungsbescheid bedeutet 30 Jahre können vollstreckt werden und es wird jeden Monat teurer. Also trau dich gehe zur Beratung das hilft. :hi:
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Dir gute Besserung.
Sollten Deine Bezüge auf diesem sehr niedrigen Niveau bleiben solltest Du Dir nicht zu viele Gedanken mehr um Deine Gläubiger machen. Du hast kein pfändbares Einkommen.
Ein P-Konto wirst Du ja sicher haben?
Der Rest der "Show" ist unter diesen Umständen vergebliche Mühe. Versuche Dich nicht in Detailverhandlungen mit einzelnen Gläubigern aufzureiben.
Wurde aktuell eine EV abgelegt?
Wenn Du es nicht ohnehin getan hast ordne nur alle Forderungen und Korrespondenz ab damit Du besser vorbereitet sein wirst wenn Du in der Zukunft erneut in das Insolvenzverfahren gehen kannst wenn Du es möchtest. Eine andere Perspektive sehe ich nicht.
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Bei dem Krankheitsbild und den aufgelaufenen Schulden ist es kaum möglich alleine das Ganze zu stemmen.Aber ich versuche mal ein wenig Perspektive in den ganzen Schlamassel reinzubringen
Ist bereits eine EV abgegeben worden ? Nein ?
Dann such dir einen Gläubiger aus dem du nur wenig schuldest und der am lautesten schreit.Koch für den GV einen schönen Kaffee und mach deine Wohnung vor dem GV besuch noch GV sicher .Dann gibst du für diesen kleineren Betrag die EV ab und hast dann erst mal Ruhe. Selbstverständlich schreibst du danach alle deine GL an und teilst ihnen das Aktenzeichen deiner EV mit.Damit die nicht auf die Idee kommen dich mit weiteren Schreiben zu belästigen, fügst du noch ein paar tröstende Worte hinzu.Dass du momentan leider nicht zahlen kannst, siehe AZ EV, aber du selbstverständlich direkt auf sie zukommen wirst sobald es dir finanziell besser geht......... und ählichem Blah Blah.
Die wissen nun, dass in den nächsten drei Jahren nix zu holen ist und werden die Akte in die untere Schublade legen.Da du nun für die nächsten drei Jahre Ruhe hast, kannst du dich voll auf deine Genesung konzentrieren.
An dein P -Konto kommt sowieso keiner dran und für die notwendigen künftigen Einnahmen und Ausgaben holst du dir die Mastercard von viabuy mit eigener IBAN und natürlich schufafrei. Somit bist du wieder finanziell in der Lage als wertvolles Mitglied der Gesellschaft am wirtschaftlichem Leben teilzunehmen. Wenn die drei Schulajahre um sind, na dann alles wieder von vorne.
Viel Erfolg in deinem neuen Leben
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"Mastercard von viabuy mit eigener IBAN und natürlich schufafrei"
viel zu teuer, das geht aber günstiger wie z.B. bei Fidor
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Klar,aber billig ist manchmal auch zu teuer. Mir fehlt dann hier schon mehr konkretes als nur mal einen Namen ( Fidor)in die Runde zu werfen
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@hanshabenix
ich möchte keine Werbung machen, aber die
Fidor Bank in München (Tochter der französischen BPCE) liefert ein komplettes Girokonto (auch als P-Konto) für eine kostenfreie Kostenführung. Die Prepaidkarte dazu kostet 13,95 Jahresgebühr. Sie arbeiten nicht mit der Schufa zusammen. Fidor ist eine reine Onlinebank ohne Geschäftstellen.
Schlägt aber sicherlich die o.g. Prepaidmastercard um Längen.