Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Schockwellenreiter am 16. April 2009, 18:21:05

Titel: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: Schockwellenreiter am 16. April 2009, 18:21:05
Hallo Forum,

das ist mein erster Beitrag. Es geht um aussergerichtliche Schuldenregulierung mit einer Bank.
Der Kredit, den ich für die GmbH-Einlage gebraucht habe, belief sich über 25.000 Euro.
Die GmbH ging Pleite und der Kredit wurde erwartungsgemäß gekündigt. Restsumme 23000 Euro.

Nach einigen Verhandlungen mit der Bank wären sie mit einer Rückzahlung von 5000 Euro einverstanden, um die Angelegenheit abzuschließen. Meinen Erfahrungen nach belaufen sich solche Rückführungsquoten aber im Bereich von 8% bis max. 15%. Bei mir sind es also 21%, die sie noch haben wollen. Fast 3 mal so viel wie die günstigste Variante mit 8%.

Gibt es Erfahrungen, ob man hier besser warten und pokern sollte oder sind 21% vielleicht doch ein Angebot, dem man zustimmen sollte?

Vielen Dank für jeden Hinweis.
Titel: Re: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: paps am 16. April 2009, 18:44:19
Die Frage ist nicht, ob es günstig für Sie ist, sondern welche anderen Möglichkeiten hätte die Bank an ihr Geld zu kommen.

Mit 21% der Restforderung sind Sie eigentlich gut bedient.
Manche Banken verhandeln überhaupt nicht auf diesem Niveau.
Titel: Re: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: lucca_m am 17. April 2009, 09:16:20
Haben Sie oder die GmbH den Kredit aufgenommen. Haben Sie z.Zt. Einkommen?
Titel: Re: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: Schockwellenreiter am 10. Mai 2009, 20:48:22
Danke für die Antworten und
Tschuldigung für die Verspätung...

@paps: Die Bank hat keine anderen Möglichkeiten, habe kein Einkommen, kein Vermögen, usw... 2 x eideststattliche Versicherung.
Stimmt sicher, dass es Banken gibt, die nicht verhandeln, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Banken letzlich wirklich mehr davon haben. Soweit ich weiss, verhandeln die meisten schon nicht ungern, wenn die Möglichkeiten gegen Null gehen. Ich dachte nur, es gäbe da schon so etwas wie eine "Standardquote", die sich bei gewissen Umständen einstellt und auf die man sich bei Verhandlungen beziehen könnte.

@lucca_m:  privat war das, weil GmbH-Einlage
Titel: Re: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 11. Mai 2009, 17:44:52
Hallo,

die meisten Banken schliessen bei einer Kreditvergabe eine Restschuldversicherung ab. Diese wirft %-ual einen Wert ab, wenn der Schuldner in die Inso geht. Diesen Wert will die Bank überschritten haben. Einen niedrigener Vergleich nehmen die dann nicht an, weil sie ja von der Versicherung mehr bekommen.
Titel: Re: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: Schockwellenreiter am 15. Mai 2009, 04:01:40
@Grünschnabel
Danke, das hört sich doch mal nach einem nachvollziehbaren Argument an.
Meinst Du, das gilt auch noch nach einigen Jahren? Irgenwann müsste die Angelegenheit für die Bank doch mal vollkommen vom Tisch sein, so dass sie letztendlich mit jedem Euro, den sie noch kriegen könnten besser dran sind als mit nichts.
Wenn ich z.B. in meiner derzeitigen Situation eine Privat-Insolvenz machen würde, wäre der Verwaltungsaufwand für die Bank auf jeden Fall höher als das, was sie von mir bekommen würden (hier ist die Quote tatsächlich praktisch Null).
Titel: Re: Quote bei aussergerichtlicher Schuldenregulierung
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 18. Mai 2009, 09:09:00
Sorry für meine verspätete Antwort. Also eine Null-Quote ist oft besser als niedriger Vergleich. Selbst nach ein paar Jahren. Einen Verwaltungsaufwand beim Inso-Verfahren hat man auch nicht wirklich. Macht das System faktisch alleine wenn man einen kleinen Befehl dazu eingibt. Aber probiere es, falls es nicht klappt... die Inso wirds dann immer noch geben.