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Autor Thema: Quotenberechnung  (Gelesen 7900 mal)

nirvanna

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Quotenberechnung
« am: 21. April 2010, 13:02:35 »

Hallo zusammen.

ich versuche meine gläubiger zu einer aussergerichtlichen Einigung zu bewegen. Einige von ihnen haben jetzt eine Quotenberechnung angefordert. SuFu im forum hat mir nix gebracht. im google nur die standard funktion in Excell für quotenberechnung. allerdings weiss ich nicht, ob da i-welche richtlinien gibt. der eine gläubiger meinte, die quotenberechnung muss auf den vorschriften der Insolvenzverordnung basieren. wo finde ich diese? bzw. kann mir einer da weiter helfen.

p.s. die schuldnerberatung hat bei uns heute keine sprechstunde. morgen aber eine offene (gehe natürlich hin)
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paps

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Re: Quotenberechnung
« Antwort #1 am: 21. April 2010, 17:07:23 »

Die Quote berechnet sich aus dem Verhältnis der Einzelforderung des jeweiligen Gläubigers zur Gesamtforderung aller Gläubiger.
Normale Prozentrechnung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nirvanna

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Re: Quotenberechnung
« Antwort #2 am: 22. April 2010, 09:02:12 »

das ist mir klar, wie die qoute berechnet wird. doch die tante am tel. beim inkasso meinte, es muss eine quotenberechnung nach insolvenzverordnung sein. daher die frage, ob da irgendwie was besonderes zu beachten ist...
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paps

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Re: Quotenberechnung
« Antwort #3 am: 22. April 2010, 20:26:35 »

Nun die Forderungen sind nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen zu splitten.
Aber die Quote bleibt i.d.R. trotzdem die gleiche.
Wenn Sie es selber machen wollen, quotieren Sie nach Höhe der offenen Hauptforderung.

Wichtig ist, und dass könnte hier der Fall sein, dass eine offen gelegte Lohn-/Gehaltsabtretung vorrangig zu bedienen ist.
Diese Forderung wird also in den ersten beiden Jahren allein bedient.
« Letzte Änderung: 22. April 2010, 20:28:29 von paps »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Quotenberechnung
« Antwort #4 am: 23. April 2010, 18:18:46 »

das ist mir klar, wie die qoute berechnet wird. doch die tante am tel. beim inkasso meinte, es muss eine quotenberechnung nach insolvenzverordnung sein. daher die frage, ob da irgendwie was besonderes zu beachten ist...

Also ich verlange eine Exel-Tabelle wo Gläuber aufgelistet werden (mit Namen), die einzelnen Kostenpunkte gesplittet und wonach zu erkennen ist, dass jeder die gleiche Quote erhält. Anders sehen die Dinger bei der Su-Ber. auch nicht aus.
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