Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: paddy71180 am 24. Mai 2007, 09:03:10

Titel: Raten zahlen oder net.
Beitrag von: paddy71180 am 24. Mai 2007, 09:03:10
Hallo erst mal
ich möchte erst meine Lage erklären,

ich lebe mit meiner Partnerin und 3 Kinder und wir leben noch von Hartz 4,
( ich rechne mit einer einstehlung in 2 monaten)
mein gehalt bleibt trotzdem unter der pfändunggrenze.
wir haben gemeinsam ca 29000 Euro Schulden bei 30 Gläubiger,
wir haben bald ein Schuldenberatungstermin und es nicht leicht für uns über die runden zu kommen.
Wir zahlen in Monat zahlen wir ca 200 Euro Raten an 7 Glaubiger,
ich habe da die frage ob es eine möglichkeit gibt für mich alles einzufrieren bis zum Schuldenberatungstermin.[/size]


MFG

paddy
Titel: Re: Raten zahlen oder net.
Beitrag von: Immohelfer am 24. Mai 2007, 11:00:21
Hallo,

Sie können alles einfrieren bis zum Termin indem sie einfach nichts mehr zahlen.
 :wink:

So einfach ist das.Sie haben kein Vermögen, keine Immobilien, sonst nichts wertvolles und kein Pfändbares Einkommen. Also was soll passieren.

mfg
volker
Titel: Re: Raten zahlen oder net.
Beitrag von: Feuerwald am 24. Mai 2007, 11:13:18
Meist raten die Schuldnerberatungsstellen
gleich beim ersten (Telefon-)Kontakt lapidar alle Zahlungen einzustellen. Das ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Man sollte Prioritäten setzen, zuerst die persönliche Existenz (Miete, Strom, Krankenkasse, Lebenshaltung), dann gefährliche Verbindlichkeiten, wie bspw. Straf-/Bußgelder. Auch Verbindlichkeiten, die ganz offensichtlich in Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit eingegangen wurden, bspw. nach einer Eidesstattlichen versicherung, sollte nicht mit dem Hinweis  "Ich hab nichts" einfach eingestellt werden. Ein paar geleistete Teilzahlungen können mitunter den Verdacht einer vorsätzlichen Handlung entkräften.

Ohne ein vertiefendes persönliches Gespräch lässt sich nicht sehr viel mehr dazu schreiben, außer der Vermutung, die Schuldnerberatungsstelle wird sicher zur Insolvenz raten. 

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Raten zahlen oder net.
Beitrag von: Immohelfer am 24. Mai 2007, 11:19:45

entschuldigung, natürlich haben Sie recht und ich hätte es genauer erklären müssen.
Mit Einstellen der Zahlungen habe ich natürlich Strom und Wohnnebenkosten und Miete nicht gemeint.
Ausserdem mit den Bußgeldern muß man sich arrangieren.

++Ohne ein vertiefendes persönliches Gespräch lässt sich nicht sehr viel mehr dazu schreiben, außer der Vermutung, die Schuldnerberatungsstelle wird sicher zur Insolvenz raten.  ++

Das sehe ich auch so

mfg
volker





[/quote]
Titel: Re: Raten zahlen oder net.
Beitrag von: paddy71180 am 24. Mai 2007, 11:55:46
Danke für die tips

ich möchte aber die private insolvenz vermeiden,  und hoffe ich kann mich mit den gleubigen einigen.
ich werde in ca 2 monaten Arbeiten als LKW Fahrer grundgehalt ist ca 1560Euro + Spesen ca 980 Euro. Ich weiß net genau aber ich glaube das man mir die spesen nicht pfenden darf.
und hoffe so meine schulden auszugleichen mit den spesen. +



Mfg


paddy
Titel: Re: Raten zahlen oder net.
Beitrag von: Niederrheiner am 28. Mai 2007, 22:07:04
Hallo Paddy71180,

Mit der Einstellung der Zahlungen solltest du vorsichtig umgehen.

Miete, Strom,Heizkosten,Telefon, Bußgelder, und Strafbefehle solltest du bezahlen.
Bei Bußgelder und Strafbefehlen lässt sich aber mit den zuständigen Behörden meistens einen Weg der Bezahlung finden.
Bevor du deinen neuen Job anfängst, solltest du den Termin bei der von dir angesprochenden Schuldnerberatung wargenommen haben, gerade in Bezug auf Anfragen zur Pfändungsmöglichkeiten bei deinen neuen Arbeitgeber der unter Umständen die Drittschuldnererklärung nicht so toll findet. Meistens ist es dann so, dass der Arbeitgeber die Schuldner innerhalb der Probezeit kündigt. Er hat ein Recht auf Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit.
Du solltest also mit der Schuldnerberatung dieses Thema unbedingt anschneiden, und evtl. mit Hilfe der Schuldnerberater bei Gläubigern die die Pfändung schon mal durchgezogen haben eine Einigung zu finden.

Für den Versuch der außergerichtlichen Einigung wünsche ich dir alles Gute und das du deinen neuen Job genießen kannst. :wink:

Mit freundlichen Grüßen

Niederrheiner