Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: evasucht87 am 04. Dezember 2012, 11:01:12

Titel: Ratenkauf
Beitrag von: evasucht87 am 04. Dezember 2012, 11:01:12
Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe,Ihr könnt mir helfen.
Mein (Ex)Freund und ich haben uns für unsere gemeinsame Wohnung einige Sachen auf Finanzierung gekauft, nun ist er verschwunden, hat eine Neue, ist wie vom Erdboden verschluckt-auf Ihn läuft ein Ratenkaufvertrag für ein sofa, was in unserer Wohnung steht, in der ich noch wohne, die auch inzwischen auf mich mietrechtlich überschrieben wurde.
Da schon diverse Mahnungen unseres Telefonanbieters kamen, die er zu zahlen hatte und dies nicht tat, könnte ich mir vorstellen, dass dies genauso mit dem Sofa laufen könnte.Ich werde in keinster Weise im Kaufvertrag namentlich erwähnt. Jedoch hab ich die Anzahlung getätigt- von meinem Konto- wie wird jetzt weiter gehandlet, wenn der Fall eintritt, dass mein Exfreund die Raten nicht zahlt, kann es sein, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das Sofa abholt bzw. ich zur Rechenschaft gezogen werde?
Vielen Dank für eure Hilfe
Grüße Eva
Titel: Re: Ratenkauf
Beitrag von: Insoman am 04. Dezember 2012, 13:37:38
Dass Sie seinerzeit die Anzahlung geleistet haben, begründet keinen Haftungsanspruch des Verkäufers gegen Sie.
Der Gerichtsvollzieher kann dann auftauchen, wenn der "EX" immer noch bei Ihnen gemeldet ist.
Sie können das beim Einwohnermeldeamt überprüfen und ggf. ändern lassen.
Dass ein gebrauchtes Sofa abgeholt wird ist eher unüblich und nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Finanzierung direkt beim Händler getätigt wurde und es sich um ein hochwertiges Möbel handelt.
Titel: Re: Ratenkauf
Beitrag von: Insokalle am 04. Dezember 2012, 18:53:17
Das sind meistens schwierige Situationen. Ich finde andere Fragen übrigens viel interessanter, auch wenn sie auf den ersten Blick mögl. theoretisch erscheinen mögen:

Wenn er die Raten doch zahlt, darf er dann das Sofa abholen?
Kann sie die Anzahlung vom Möbelhändler zurückverlangen? Oder vom Exfreund?

Wie ist denn die Vertragslage beim Telefon? Wird das noch genutzt?
Titel: Re: Ratenkauf
Beitrag von: evasucht87 am 04. Dezember 2012, 22:11:58
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!
Nachdem ich die Mahnung erhalten habe, setze ich mich dem Anbieter in Verbindung- wollte sogar den Vertrag auf mich überschreiben lassen. Dieser Schritt bedarf jedoch einer Unterschrift von Ihm, nach der ich nach jetzigen Stand überall suchen könnte. Deshalb lässt der Anbieter noch 2 mal mahnen, schickt mir jedoch parallel Vertragsunterlagen zu, damit ich nach dem Sperren des Anschlusses so schnell wie möglich Festnetz sowie Internet über meinen Namen nutzen kann.
Wem das Sofa letztendlich zuspricht ist ne gute Frage, ich denke aufgrund der Sachlage eher Ihm- falls er zahlt! 
Dass man sich so täuschen kann- bin kein naiver Mensch und besitze ne gute Menschenkenntnis-
aber Das- von einem Tag auf den Anderen vom Erdboden verschluckt und sich bei den Eltern als „brauch erstmal Abstand von Allem“ zu verabschieden- das grenzt an  Wahnsinn.

Liebe Grüße