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Autor Thema: Ratenzahlung oder Vergleich?  (Gelesen 2247 mal)

sonnentau

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Ratenzahlung oder Vergleich?
« am: 20. Februar 2010, 14:41:30 »

hallo,
Gestern kam der Brief vom Inkassobüro.

Schulde jemanden Geld 4stellige Summe.
War mal selbstständig und ein Bekannter (keiner aus der Familie) hatte mir Geld für den Anfangskapital geliehen per Darlehnsvertrag. Er hat selber eine gut gehende Firma.
Am Anfang konnte ich noch zurückzahlen, aber dann ging ich pleite im Jahr2006 .

Habe dann geheiratet.
Bekam dann ein Kind und bin seitdem bin ich zuhause.
Arbeiten kann ich auch nicht, da ich im September mein 3 Kind erwarte.


Einkommen habe ich nur Kindergeld und Unterhalt .

Wenn ich meinen Mann das erzähle mit dem Brief , flippt er aus. Dann kann ich meine Koffer packen.Das weis ich jetzt schon,da ich im nie davon erzählt habe all die Jahre. Aber manche Sachen kann man nicht erzählen, so geht es mir .

Ich könnte jeden Monat 200€ an das Inkassobüro überweisen von meinen Unterhalt . ca. 30monate lang nach meiner Berechnung.Würdern die drauf eingehen?


Ich dachte auch schon meine Ex- Schwiegerelten zu fragen, mit denen ich ein sehr gutes Verhältnis habe.
Sie sind echt nett.
Sie hatten mir schon mal geholfen vor 8Jahren.
Dann könnte ich einen Vergleich schliessen mit dem Inkasso.
Wie viel Prozent soll man ihnen anbieten?
Aber leicht zu fragen ist das auch nicht.

Ich weiss nicht was ich machen soll.Was würdet ihr machen???
Ich sitze hier und weis nicht weiter, sicherlich denkt ihr, warum hat sie solange drauf gewartet bis die kommen.
Man verdrängt gerne.
Marion
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Ratenzahlung oder Vergleich?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 10:28:07 »

Hallo Marion,

ersteinmal herzlichen Glückwunsch dass du dich jetzt stellen willst. Ob und inwiefern du mit deinem Mann sprechen kannst musst du selbst entscheiden. Aber warum sollte er jetzt böse sein.

Ob sich das Inkasso auf einen Vergleich einlässt kann man so nicht sagen. Dafür solltest du ersteinmal herausfinden ob das Ink. gekauft hat oder ob der Gl. die Fdg nur abgetreten hat. Wenn sie nur abgetreten wurde entscheidet der eigentliche Gläubiger über die Vergleichsmöglichkeiten. Ratenzahlung 200€ im Monat würden sie mit Sicherheit annehmen aber meinst du nicht du solltest es deinem Mann sagen. Ihm würde es sicherlich auffallen.

Ob du die Ex-Schwiegerleute fragen willst musst du selbst entscheiden. Auch die kennt hier niemand.

Ersteinmal solltest du dir vom Ink. eine Forderungsberechnung geben lassen und herausfinden ob ein Titel vorliegt wegen evtl. verjährungsfragen. Dann spätestens hier erneut fragen was zu tun ist. Falls natürlich noch vorher noch Fragen sind auch jederzeit.

IM ÜBRIGEN KEIN SCHULDANERKENNTNIS BEIM INKASSO ABGEBEN UND VORERST AUCH KEINE ZAHLUNGEN LEISTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gespeichert
 

sonnentau

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Re: Ratenzahlung oder Vergleich?
« Antwort #2 am: 22. Februar 2010, 10:46:32 »

hallo,
erstmal herzlichen Dank für ihre Antwort.

Laut Brief steht folgendes drin:
UnseR Kunde überträgt uns zur Entlastung seine Buchhaltung regelmäßig die Einbeziehung von Außenstände. Hierzu gehört auch sie unten definierte Forderung. Bedauerlicheweise konnten auf Seiten unseres Kunden keine Zahlungseingang verzeichnet werden.

Austellung- HauptfoderungMahnkosten usw.
Anbei noch ein Schreiben mit Erklärung der Forderung  .Anzukreuzen ob Ratenzahlung, Verrechnungscheck etc.
Und eine Kundenkontoauszug mit meiner Kundennummer und drauf steht nur die geschuldet Schuldsumme .

Sie schreiben etwas von einer verjährung, was genauer ist das?
Der Vertarg wurde im November 2004 gemacht.

Und besteht schon ein Titel, was ist das?


Lg
Marion

Gespeichert
 
 

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