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Autor Thema: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?  (Gelesen 3246 mal)

svenjaagnetha

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Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« am: 11. Dezember 2010, 16:48:05 »

hallo


habe eine frage pfändung und überweisungsbeschluss .wir bekommen hartz4 ,kindergeld und pflegegeld darf man das pfänden oder einbehalten.
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mabubeh

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Re: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2010, 23:01:24 »

Sozialgelder wie ALG2 Wohngeld Kindergeld etc sind Nicht pfändbar !
Das Pflegegeld enthält normalerweise 2 Bestandteile.
1 Geld für den Unterhalt des Kindes und
2 Entlohnung der Pflegemutter
Nur der letztere Teil kann zum Einkommen bzw Alg2 Bezug dazugerechnet werden


« Letzte Änderung: 11. Dezember 2010, 23:06:39 von mabubeh »
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svenjaagnetha

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Re: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2010, 12:02:51 »

hallo


und was kann man machen das ich an das kindergeld komme.

mfg svenjaagnetha
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Pauli

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Re: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2010, 15:30:59 »

Um an das Geld zu kommen, müssten Sie mit dem Kindergeldbescheid
oder Hartz 4 -Bescheid persönlich in die Bank und es dem Schalter-Personal
vorlegen. Die füllen dann für Sie den Auszahlungsbeleg aus!
EC-Karte nicht mehr benutzen, die wird sonst eingezogen!
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svenjaagnetha

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Re: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2010, 16:53:14 »

hallo

und was ist mit pflegegeld.



mfg svenjaagnetha
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gracjase

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Re: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2010, 21:32:05 »

hallo, habe das auch grade durch, Kontopfändung bei ALG1 und Kindergeld.
1. Man hat sieben Tage zeit das Geld abzuheben.(Die Bank MUSS das Geld auszahlen).
2. Lass dein Konto auf p-Konto umschreiben. Dann hat man einen Pfändungsfreibetrag von 985€ und kann alles so wie bisher machen(Überweisung,Dauerauftrag,Geldautomat, etc.)
Das habe ich auch so gemacht und komme damit sehr gut zurecht.
Man kan sich bei der Bank auch ein Brscheid geben lassen den man dann von einem RA ausfüllen lässt wenn der bezug von sozialen Gelder diese Grenze übersteigt. So wie bei mir, ich habe mit ALG1+Kindergeld ca.2100€/Monat.
Eintagen lassen und bei der Bank abgeben und man kann über diese 2100€ frei Verfügen.

LG
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gracjase

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Re: Hartz IV, Kindergeld etc. pfändbar?
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2010, 21:33:29 »


Ach ja, vergessen. bei mir wurde die EC Karten nicht eingezogen, trotz der Pfändung. Bin bei der Sparkasse.
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