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Autor Thema: Ratenzahlungsvereinbarung Gebühr  (Gelesen 2568 mal)

hfg

  • Gast
Ratenzahlungsvereinbarung Gebühr
« am: 16. Januar 2007, 14:43:11 »

Hallo.

Ich habe bei einem Telekommunikationsunternehmen knapp 200 EUR Schulden, es liegt auch ein Vollstreckungstitel darüber vor. Vergangenen August habe ich mir von dem Anwaltsbüro, dass diese Forderung inzwischen bearbeitet, eine Forderungsaufstellung zuschicken lassen, weil ich mich zu diesem Zeitpunkt wegen weiterer weitaus höherer Schulden noch mit dem Gedanken beschäftigt habe, ein Privatinsolvenz-Verfahren zu eröffnen. Letzteres habe ich durch ein Arbeitnehmerdarlehen glücklicherweise verhindern  können. Die o. g. Forderung habe ich damit aber nicht begleichen können, also habe ich den Damen und Herren eine Ratenzahlung vorgeschlagen, und zwar ab März monatlich 20 EUR. Darauf habe ich inzwischen eine Antwort erhalten, inklusive einer neuen Forderungsaufstellung. Die Antwort lautet: \"Zahlen Sie ab März 25 EUR monatlich.\" und in der Forderungsaufstellung taucht ein Posten namens \"Ratenzlg.ok\" in Höhe von 11,50 auf.
1. Muss ich jetzt 25 EUR statt 20 EUR zahlen? Wenn nicht, was muss ich tun, um weiteren Vollstreckungsmaßnahmen entgegen zu wirken?
2. Muss ich diesen Posten \"Ratenzlg.ok\" bezahlen?[addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

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  • Beiträge: 2560
Ratenzahlungsvereinbarung Gebühr
« Antwort #1 am: 16. Januar 2007, 14:54:13 »

Hallo,

zahlen Sie die 20,00 €, die werden sicherlich keine Probleme machen.Zahlen Sie solange bis die Schuld erledigt ist, die Gebühr für die ratenzahlung brauchen Sie nicht zu bezahlen.

MfG

ThoFa[addsig]
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