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Autor Thema: Rechnung / Mahnung  (Gelesen 2577 mal)

KHO124

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Rechnung / Mahnung
« am: 08. November 2014, 14:59:06 »

Hab gerade eine Anwaltsrechnung gekriegt und ich koche gerade vor Wut.  :fuchsteufelswild:
Das war ein kurzes Telefongespräch vor über 3 Monaten. Und eine E-Mail von seiner Azubine aus organisatorischen Gründen. Und er will jetzt über 200€ dafür haben.
Kannte mich vorher nicht mit dem RVG aus und kosten wurden auch nie erwähnt. Die Rechnung ist leider berechtigt so weit ich es sehe.

Hab jetzt gar nicht so viel um das bezahlen zu können.

Was sollte ich da am besten machen? War erst mal ein einfacher Brief ohne Nachweis.

Wie läuft es dann weiter, wenn ich nicht bezahle und welche kosten laufen dann an?

Z.B. für die erste Mahnung von dem Anwalt.

Würde mit denen am liebsten kein Wort mehr wechseln. Jetzt weiß ich auch warum Anwälte so einen schlechten Ruf haben.

Hab keine sonstigen Schulden und könnte das in 2 Monaten bezahlen.






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Momo72

Re: Rechnung / Mahnung
« Antwort #1 am: 09. November 2014, 20:14:57 »

wie es weiterläuft wenn du einfach nicht bezahlst ist klar, es wird eine mahnung ins haus kommen. wieviel das kostet weiß ich allerdings nicht.

wenn du die rechnung in absehbarer zeit begleichen kannst, schreib doch einfach einen brief an den anwalt (am besten per einschreiben dann hast du einen beleg in der hand) mit der bitte  die rechnung in 2 monaten zu begleichen zu dürfen und nicht sofort.

immer noch besser als abwarten und nichts tun was in solchen fällen das schlimmste ist was man tun kann
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waldi

Re: Rechnung / Mahnung
« Antwort #2 am: 09. November 2014, 21:19:54 »

Das war ein kurzes Telefongespräch ... Und eine E-Mail von seiner Azubine ...

Man tut sich keinen Gefallen, wenn man sich bei dieser Kopfrechnung ausschließlich auf den wahrgenommenen (Zeit-)Aufwand beschränkt. Schließlich hält dieser Mensch sein ganzes Equipment ja vor, um halt eben auch mal mit kurzen Worten Auskunft & Beratung geben zu können.

Ob der in Rechnung gestellte Betrag wirklich dem Aufwand gerecht gegenübersteht, naja, ich persönlich würde mit dem Anwalt darüber korrespondieren, vor allen Dingen auch unter dem Aspekt, dass das, was seine Beratung letztendlich gebracht hat, nicht im rechten Gegenwert steht zu seiner Rechnung.

Vielleicht kommt ja von dort etwas Entgegenkommen, preislich, und vor allem hinsichtlich Ratenzahlung.

Aber einfach garnicht reagieren, ist garantiert der falsche Weg.
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