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Autor Thema: Rechnung nur zur Provokation  (Gelesen 3265 mal)

Angestellte80

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Rechnung nur zur Provokation
« am: 20. Juli 2011, 10:23:34 »

Hallo ihr lieben

ich hab bereits mehrmals von einem guten Freund von mir erzählt, der echt Probleme wegen seiner Ex-Frau hat bezüglich des gemeinsamen Kindes und Unterhalt.
Der Sohn wohnt seit ca. 1,5 Monaten bei der Mutter. Das ABR liegt aber beim Vater. Sorgerecht haben beide. Ab August lebt der Sohn wieder beim Vater. Weshalb der Junge derzeit bei der Mutter lebt, hat verschiedene Gründe. Jedenfalls zahlt die Mutter seit Januar 2010 keinen Cent Unterhalt, obwohl sie zwei Jobs hat.
Sie hat einen neuen Lebensgefährten. Der Junge wird jeden Morgen zur Schule gefahren und fährt mit dem Bus nach der Schule zur Betreuung und wird dort wieder von der Mutter abgeholt.
Heute kam von dem Lebensgefährten ein Brief ins Haus geflattert, wo er pro Tag, den er den Jungen zur Schule gefahren hat mit 0,80 € pro KM berechnet und 480 Euro fordert. Ganz Unten Schreibt er Steuerfreie Leistung nach §19. Oben steht "ich bedanke mich für den Auftrag und berechne wie folgt....." (welchen Auftrag??)
Ganz ehrlich kann ich darüber nur lachen, weil es reine provokation ist. Allerdings will der Vater das auch nicht so auf sich sitzen lassen.

Frage daher. Wie reagiert man auf solche Lächerlichen Forderungen?
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Angestellte80
 

Fallera

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #1 am: 20. Juli 2011, 10:51:36 »

Dinge gibts die gibts gar nicht!  :gruebel:

Ihr Freund ist doch sicherlich zwecks Unterhalt etc. in anwaltlicher Obhut oder?

Theoretisch kann er die "Rechnung" einfach in die Tonne treten! Den Fakt ist ja, dass es alleine die Aufgabe der Mutter ist, dafür zu sorgen, dass der Sohn in die Schule kommt! Wie sie das anstellt ist ihre Sache!

Wie ist das mit dem Unterhalt geregelt für die Zeit in der das Kind bei der Mutter lebt?

Im Sinne des Kindes würde ich auf diese Provokation nicht eingehen, einen höflichen Brief zurück schreiben, in dem um die schriftliche Übersendung des beschriebenen Auftrags gebeten wird, sowie um die schriftliche Vereinbarung über den finanziellen Ausgleich für die Fahrdienste. Wenn Ihr Freund in anwaltlicher Obhut ist, würde ich den Brief von meinem Anwalt verfassen lassen um dem ganzen einen ofiziellen Charakter zu verleihen.
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Angestellte80

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #2 am: 20. Juli 2011, 11:46:16 »

da es nur vorrübergehend ist, bekommt sie weder Unterhalt von dem Vater, noch Kindergeld. Der Junge ist auch noch immer beim Vater gemeldet(es sei denn die Mutter hat das geändert). Der Vater bekommt UHV (allerdings nur noch bis Ende Januar, da der Sohn dann 12 Jahre alt wird). Da sie die ganze Zeit nie etwas gezahlt hat, zahlt er ihr auch nix. Wie gesagt ist ja nur vorübergehend!

Müsste der Lebensgefährte das denn nicht beim Finanzamt anmelden, vor allem weil er sich mit einem Firmen Namen benennt? Dafür braucht man doch eine Gewerbeanmeldung oder nicht?
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Angestellte80

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #3 am: 20. Juli 2011, 11:47:38 »

achso. Anwältin hat er, allerdings kann die erst wieder Unterhalt "einklagen" wenn der Sohn wieder beim Vater ist!
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Angestellte80
 

Fallera

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #4 am: 20. Juli 2011, 12:53:52 »

Die Geschichte bzgl. Gewerbeanmeldung etc. ist meiner Ansicht nach für diesen Fall irrelevant!

Ich sehe hier überhaupt keine rechtliche Grundlage, welche eine Rechnungsstellung seitens des LG der Exfrau rechtfertigen würde.
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Angestellte80

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #5 am: 20. Juli 2011, 13:32:02 »

ich auch nicht, aber mir persönlich würde es einen heiden "Spass" bereiten, dem Finanzamt das mitzuteilen, wenn ein Gewerbe angemeldet hätte werden müssen.... :whistle:
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Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #6 am: 20. Juli 2011, 15:31:18 »

Das Finanzamt ist da gar nicht so interessant. Wenn jemand gegen Entgelt Personen befördert braucht er dafür eine behördliche Genehmigung (§ 2 PBefG) und persönlich vermutlich einen Personenbeförderungsschein. Die Rechnung mit einem freundlichen Anschreiben an die Ordnungsbehörde, dass hier eine Personenbeförderung ohne Berechtigung durchgeführt wurde. Das gibt einen richtigen Bumerang für den Rechnungssteller.
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Angestellte80

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Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #7 am: 20. Juli 2011, 16:25:37 »

super danke für dei Antwort. Werde ich gleich mal weiterleiten, dass er die entsprechenden Wege einleiten kann!!

wie gesagt ich finde es echt zum  :lollol:
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Angestellte80
 

tomwr

Re: Rechnung nur zur Provokation
« Antwort #8 am: 20. Juli 2011, 17:47:54 »

Wie reagiert man auf solche Lächerlichen Forderungen?

Schmunzeln und Ignorieren.
Alles Andere kostet nur Energie und ruft Gegenreaktionen hervor.
Allein schon zum Wohle des Kindes würde ich nichts unternehmen was die Situation weiter eskalieren läßt.
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