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Autor Thema: Regel-/Privatinsolvenz und Diakonie in Hamburg  (Gelesen 3166 mal)

ThomasA

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Regel-/Privatinsolvenz und Diakonie in Hamburg
« am: 19. Februar 2007, 11:50:23 »

Guten Morgen.

Erst mal vielen Dank an die Betreiber dieses Forums!


Meine Geschichte:
Ich war, mit einer Partnerin, angestellter Geschäftsführer und Gesellschafter (50%) einer GmbH.
Nach 7 Jahren waren wir pleite...
das Insolvenzverfahren ist inzwischen abgeschlossen.
Ich war also nicht Selbstständig.
Wegen Bankbürgschaften usw. habe ich mehrere Hundert Tsd. Eur Schulden.
u.A. auch bei einer BKK. Ich habe 2 EVs abgegeben und werde natürlich von Gerichtsvollziehern (Die teilweise wirklich nett und hilfsbereit sind) und Inkassofirmen bedrängt. Ich bin inzwischen Angestellter und es liegt natürlich Gehaltspfändung vor.

Schuldnerberatung der Diakonie in Hamburg:
Kurz nach der Firmenpleite habe ich bei der Diakonie in Hamburg um einen Termin zu Schuldnerberatung gebeten. Diese wurde mir, mit einer Wartezeit von 7 Monaten gewährt. Als ich dann dem Berater meine Unterlagen vorlegte, kam die knackige Antwort: Wir sind nicht zuständig, wegen Schulden aus Firmenpleite.
Auf meine Frage, ob man mir dies nicht schon vor 7 Monaten hätte sagen können, gab es die Antwort, die Gesetze hätten sich geändert...naja.

Nun zu meinen Fragen:
Es wird hier oft angesprochen, dass ein Regelinsolvenzverfahren viel besser sei, als ein Privatinsolvenzverfahren.

1.) Warum ist das so? Ich hoffe hier kein Posting oder Link übersehen zu haben wo die Frage schon beantwortet wird. Wenn ja, sorry..sorry..sorry

2.) \"Reichen\" ca. 600,00 Eur Schulden bei einer BKK für Regelinsolvenz, da ja die GmbH hatte zahlen müssen und ich Grunde Drittschuldner bin?


Mit liebem Gruß aus Hamburg
Thomas


P.S.
Wie sagt meine kleine Nichte immer:
Hauptsache man lebt![addsig]
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Feuerwald

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Regel-/Privatinsolvenz und Diakonie in Hamburg
« Antwort #1 am: 19. Februar 2007, 13:41:32 »

1.) Warum ist das so? Ich hoffe hier kein Posting oder Link übersehen zu haben wo die Frage schon beantwortet wird. Wenn ja, sorry..sorry..sorry

-> weder besser noch schlechter. Gemeint ist folgendes: der Verbraucher (oder ehemalige Selbständige, zur Abgrenzung siehe § 304 InsO), der ein \"Verbraucher\"Insolvenzverfahren (= abgespecktes Kleinverfahren) zu durchlaufen hat, muss obligatorisch im Vorfeld es Insolvenzantrags einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und sich das Scheitern dieses Einigungsversuches durch eine gem. § 305 Abs. 1 Nr 1 InsO anerkannte/geeigneten Person oder Stelle bescheinigen lassen und das ist halt etwas aufwendig und kostet Zeit.



2.) \"Reichen\" ca. 600,00 Eur Schulden bei einer BKK für Regelinsolvenz, da ja die GmbH hatte zahlen müssen und ich Grunde Drittschuldner bin

Link dazu
http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo114085.php
müsste man erörtern.

MfG
Feuerwald


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ThoFa

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Regel-/Privatinsolvenz und Diakonie in Hamburg
« Antwort #2 am: 20. Februar 2007, 01:16:22 »

Hallo,

ja das wird reichen, wenn man den Antrag vernünftig gestaltet.

Gruß in die schönste Stadt Deutschlands.

MfG

ThoFa[addsig]
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