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Autor Thema: Reihenfolge der Tilgung bei Ratenzahlung  (Gelesen 13661 mal)

Gast

  • Gast
Reihenfolge der Tilgung bei Ratenzahlung
« am: 19. Mai 2005, 14:48:00 »

Ist folgendes REchtens?

Wenn ein Inkassounternehmen erst seine Gebühren bezahlen lässt, dann die Zinsen und dann erst die Hauptschuld?

Im vorliegenden Falle habe ich aus einer Forderung von 181 EUR und 49 EUR festgesetzte Kosten 61 EUR jeden Monat 50 EUR gezahlt. Nun  interessiert mich dies wegen der Zinsberechnung von 6,14 % die ja dann immer weiterläuft. Oder ist die GEbühr auch verzinst?

Danke im voraus

MfG

Markus
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