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Autor Thema: Rückführungsvereinbarung  (Gelesen 3554 mal)

Ipp1988

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Rückführungsvereinbarung
« am: 28. Oktober 2008, 14:45:30 »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein konto bei der dkb mit 1200euro belastet.
jetzt möchte die bank das ich den sollsaldo ausgleichen soll.
ich habe allerdings nich das geld und bin seit auch seit 2 monaten daran das konto wieder
auszugleichen. In der Zeit bin ich von 1450 euro auf 1200 euro gekommen.
ich kann im monat ca 120euro - 150 euro zurück legen.
Soll ich einen antrag auf eine rückführungsvereinbarung stellen oder soll ich im dispo
bleiben und jeden monat 120 Euro bis 150 Euro zurück legen?
Bekomm ich einen schfa eintrag wenn ich eine rückführungsvereinbarung mache?

Ich bedanke mich für jede hilfe.
Gespeichert
 

paps

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Re: Rückführungsvereinbarung
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2008, 21:45:33 »

Sie sollten, wenn die Bank zustimmt, mit einer monatlichen Rückführungsvereinbarung den Dispo abbauen.
Lassen Sie den Dispo so wie er ist und wird dieser durch dei Bank gekündigt, sind Sie wesentlich schlechter gestellt.

Neben einem möglichen Schufaeintrag drohen auch andere Maßnahmen der Vollstreckung.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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