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Autor Thema: Rückführungsvereinbarung  (Gelesen 9200 mal)

leopold99

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Rückführungsvereinbarung
« am: 03. Januar 2009, 20:31:45 »

Hallo,
leider habe ich ein Problem mit meinen Schulden und würde hoffen, dass mir hier jemand mit meinem Problem helfen kann.
Folgende Sachlage: Ich habe meine Dispositionslimit, der bei -2000 € liegt auf -2435 € überzogen.
Mit der ersten Erinnerung meiner Bank (Postbank), wurde ich aufgefordert, meinen überzogenen Dispo wieder auf unter -2000€ auszugeleichen. Ich dachte mir, das sollte kein Problem sein und ich hab mir nichts weiters gedacht.
Doch nun änderte sich noch was an meiner Finanziellen Lage und ich konnte mein Girokonto nicht auf unter -2000 € bringen.
Jetzt kam vor kurzem eine weitere Erinnerung von der Postbank mit der Aufforderung mein Konto bis zum 03.02.09 auszugleichen oder die beiligende Rückführungsvereinbarung auszufüllen und zu Unterschreiben.
Heute hab ich mein Konto auf -1900€ ausgleichen können, also bin ich wieder in meinem Disporahmen.

Doch wie kann ich den Satz verstehen:  Wir bitten Sie, ihr Konto auszugleichen?

Muss ich jetzt meine ganzes Girokonto wieder auf +0 € bringen oder nur im Disporahmen bleiben? (Was ich jetzt wieder bin). Wenn ich sozusagen jetzt nicht noch 1900€ auftreibe, muss ich die Rückführungsvereinbarung unterschreiben? Oder kann ich diese Sache jetzt wieder entspannter ansehen? Bräuchte dringend Rat!

Also schon mal Dank im Voraus!

Leo
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paps

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Re: Rückführungsvereinbarung
« Antwort #1 am: 03. Januar 2009, 20:59:10 »

Konto"ausgleich" heißt nun mal Konto auf  > +/- O, 00

Sie sollten also die Chance zur Rückführung wahrnehmen.

Eventuell kann diese bei einem moderaten Saldo dann wieder aufgehoben werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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leopold99

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Re: Rückführungsvereinbarung
« Antwort #2 am: 03. Januar 2009, 21:13:56 »

Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Also sollte ich erst am besten die rückführungsvereinbarung abschicken und danach mit meiner Bank telefonieren? Oder könnte schon im Vorhinein die rückführungsvereinbarung aufgelöst werden?

Gibt es vielleicht schon einige Erfahrungsberichte in diesem Fall?

mfg
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paps

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Re: Rückführungsvereinbarung
« Antwort #3 am: 03. Januar 2009, 21:50:19 »

In der Regel gestaltet es sich mit der gelben Bank immer etwas schwieriger.

Wenn Sie einen verständnisvollen Kundenberater in der Zentrale kennen, dann könnte es klappen.

Vielleicht lesen Sie sich ja mal diesen Artikel durch.
Hat zwar nichts mit der Rückführungsvereinbarung zu tun, ist aber sehr interessant, was die "schnelle" Lösung mit Kundenproblemen angeht.

Vielleicht nutzen Sie ja auch die dort angegeben Direktverbindungen um eine Absprache zu treffen.
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leopold99

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Re: Rückführungsvereinbarung
« Antwort #4 am: 06. Januar 2009, 12:58:24 »

Hätte jetzt noch kurz eine Frage zur Rückführungsvereinbarung.
Bekomme ich wenn ich diese ausgefüllt zurück schicke schon einen negativen Schufa eintrag, oder bekommt man den erst, wenn man die Raten nicht bezahlt?
mfg
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paps

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Re: Rückführungsvereinbarung
« Antwort #5 am: 06. Januar 2009, 17:55:46 »

Nein lediglich die Kontokündigung /oder die Fälligstellung des Dispo bringen negative Einträge
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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