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Autor Thema: Rückzahlung der Lohnssteuerjahresaugleich  (Gelesen 2669 mal)

Tom3171

  • Gast
Rückzahlung der Lohnssteuerjahresaugleich
« am: 13. November 2006, 10:18:05 »

Hallo,
wer kann mir sagen was mit den Beträgen ist die vom Lohnsteuerjahresausgleich passiert?
Laut Insoverwalter müssen diese komplett an die Gläubiger abgeführt werden !?
Und dann noch diese Frage :
Ich heirate diese Jahr noch im Dezember.
Dann kann ich ja für das Jahr 2006 noch Steuern zurück fordern ...oder ?
was passiert mit diesem Geld ?
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Tomberg2

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Rückzahlung der Lohnssteuerjahresaugleich
« Antwort #1 am: 13. November 2006, 11:03:31 »

Guten Tag,
Solange Forderungen des Finanzamts bestehen, werden diese Rückerstattungen verrechnet und fallen nicht in die Masse. Sind keine Verbindlichkeiten vorhanden, kann das Guthaben ausbezahlt werden, dann aber vielleicht auf ein Konto, das bereits gepfändet ist.
Beim gemeinsamen Jahreslohnsteuerausgleich wird das Gutgaben aufgeiteilt, oder die Aufteilung muss beantrags werden, damit das Guthaben des nicht insolventen Partners ausbezahltt werden kann bzw. auf dessen Konto überwiesen wird. Der andere Teil wird ggf. mit Verbindlichkeiten verrechnet oder nach Prüfung auch ausbezahlt.
Gruß und weiterkämpfen!
Tomberg2
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ThoFa

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  • Beiträge: 2560
Rückzahlung der Lohnssteuerjahresaugleich
« Antwort #2 am: 13. November 2006, 14:29:15 »

Hallo,

im eröffneten Verfahren geht die Erstattung immer zur Masse.
In der Wohlverhaltensphase, also nach Beendigung der Insolvenz, geht die Erstattung zum Schuldner, es sei denn - wie es User Tomberg richtig erklärte - das Finanzamt ist auch Gläubiger des Verfahrens, dann kann es aufrechnen.

MfG

ThoFa
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