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Autor Thema: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen  (Gelesen 6590 mal)

hanshabenix

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Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« am: 08. September 2011, 21:47:43 »

Hallo  zusammen,

wenn jemand den KFW Kredit nichtmehr zurück zahlen kann,wie  ist dann  das Prozedre ?
Hausbank ist  die Sparkasse  und  die  fordern  jetzt  den  vollen  betrag zurrück.
Darlehensbetrag  war 20.000€ geführt über 2 Konten
1.  mit  4.000
2. mit 16.000
Also  16  von der  KFW  und  4  von der  Sparkasse.
Die  KFW hat  der  Sparkasse 16.000 überwiesen.  Somit  hat  die  Sparkasse   doch  nur  einen Anspruch  auf  4000€.
Die fordern aber  die Gesamte summe  also   20.000 + Zinsen.
Das  ( Gesamte) Darlehen  wurde  durch  die  Sparkasse  gekündigt.
Die  haben doch  nur  einen  Anspruch  auf   die  4.000 der  rest   mus  doch   über die  KFW  abgewickelt werden.......oder  wie ???

Hat  jamand  damit   Erfahrungen  gemacht?


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Pauli

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #1 am: 09. September 2011, 10:03:51 »

Hallo!
Die KFW ist doch nur der Bürge! Das Geld hat die Sparkasse gezahlt
und bekommt es somit auch zurück!
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hanshabenix

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #2 am: 09. September 2011, 10:13:24 »

Es ist ein  von der  KFW refinanziertes Darlahen.
Die Sparkasse  hat   also  die  16.000 von der  KFW  lediglich an den Darlehensnehmer  weitergeleitet.
Eigenes geld der  Sparkasse  sind   nur  die  4.000.

Darum  meine  Frage  :rougi:
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Pauli

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #3 am: 09. September 2011, 19:10:12 »

Trotzdem bleibt es, wie ich beschrieben habe,
die Sparkasse stellt den Ausfall fest!
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hanshabenix

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #4 am: 09. September 2011, 22:15:40 »

Seltsam, und  warum wollen die  dann  mit der KFW  rücksprache halten  wegen   dem vergleicsangebot ?

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Schuldenreiter

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #5 am: 14. September 2011, 09:10:50 »

Seltsam, und  warum wollen die  dann  mit der KFW  rücksprache halten  wegen   dem vergleicsangebot ?



Weil die KfW zu 80% für diesen Kredit bei Ausfall haftet. Die Sparkasse kann nicht einfach ein Vergleichsangebot annehmen und der KfW die Rechnung präsentieren. Ist natürlich komplizierter, aber verständlich oder?
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hanshabenix

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #6 am: 14. September 2011, 10:26:49 »

Das ist ja  alles  schon  klar.
Die Sparlasse  muss  der  KFW (  NRW Bank ) das Vergleichsangebot vorlegen.

Die Frage ist immer noch auf welchen Anteil die Sparkasse einen Anspruch hat.

Nach meinem Verständnis wird  die NRW  Bank  das  ganze   gar nicht  mehr  anfassen, weil viel zu klein und der Spüarkasse die  Eintreibung  überlassen.( Ist  ja auch  einfacher  )
Einfacher heisst  aber nicht   rechtens.
Es  sind   zwei Darlehensverträge somit auch zwei Vorgänge. Jetzt  könnte  man  sagen   KFW und  Scharkasse  sind als  eine  Einheit  zu betrachten. das  wäre dann ja  ein "Koppelgeschäft" und  das  ist  in  Deutschland  verboten.

Somit kann die Sparkass gar keinen Anspruch auf die volle Summe haben  sondern  nur auf  ihren Anteil ( 4.000).

So  jedenfalls  meine rechtsauffassung....kann  mich  aber  auch  irren



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makro

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #7 am: 14. September 2011, 12:00:27 »

Du irrst!

Zitat
Fördermittel stellt die KfW auf zwei Arten zur Verfügung:
als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.
Zuschüsse zahlt die KfW direkt an den Antragsteller/Berechtigten aus. Die Vergabe von Darlehen erfolgt über die Hausbank
des Antragstellers. Ohne eine Hausbank ist es nicht möglich, ein solches Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der
Darlehensvertrag entsteht dementsprechend zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank. Die KfW refinanziert
der Hausbank den vergebenen Kredit lediglich zu günstigen Konditionen, steht aber mit dem Antragsteller in keinem
Rechtsverhältnis.

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hanshabenix

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #8 am: 14. September 2011, 15:53:34 »

Ah  ja,
und warum  will die  Sparkasse  erst  Rücksprache mit der  KFW wegen dem Vergleichsangebot halten ?
Die  Sparkasse  hat  ihr  Geld   durch  die  KFW  doch bereits  zurück  erhalten

So kann das  nich  laufen
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makro

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Re: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen
« Antwort #9 am: 14. September 2011, 21:03:22 »

das kann dir doch egal sein woher die Spk. das Geld hat. Ich kann ja auch nicht sagen " Die Bank hat das Geld vom Kapitalmarkt, möge der doch bei mir eintreiben!"

Du hast einen Vertrag mit der Sparkasse, ob diese den Betrag refinanziert bekommt ist nicht dein Problem und das sie bezüflich eines Vergleichsangebotes mit diesem Refanzierer sprechen ist doch nicht ungewöhnlich, ändert aber nichts am eigentlichen Fakt. Wer hat denn das Geld überwiesen? Ich wette die Sparkasse!
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