Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hanshabenix am 08. September 2011, 21:47:43
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Hallo zusammen,
wenn jemand den KFW Kredit nichtmehr zurück zahlen kann,wie ist dann das Prozedre ?
Hausbank ist die Sparkasse und die fordern jetzt den vollen betrag zurrück.
Darlehensbetrag war 20.000€ geführt über 2 Konten
1. mit 4.000
2. mit 16.000
Also 16 von der KFW und 4 von der Sparkasse.
Die KFW hat der Sparkasse 16.000 überwiesen. Somit hat die Sparkasse doch nur einen Anspruch auf 4000€.
Die fordern aber die Gesamte summe also 20.000 + Zinsen.
Das ( Gesamte) Darlehen wurde durch die Sparkasse gekündigt.
Die haben doch nur einen Anspruch auf die 4.000 der rest mus doch über die KFW abgewickelt werden.......oder wie ???
Hat jamand damit Erfahrungen gemacht?
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Hallo!
Die KFW ist doch nur der Bürge! Das Geld hat die Sparkasse gezahlt
und bekommt es somit auch zurück!
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Es ist ein von der KFW refinanziertes Darlahen.
Die Sparkasse hat also die 16.000 von der KFW lediglich an den Darlehensnehmer weitergeleitet.
Eigenes geld der Sparkasse sind nur die 4.000.
Darum meine Frage :rougi:
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Trotzdem bleibt es, wie ich beschrieben habe,
die Sparkasse stellt den Ausfall fest!
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Seltsam, und warum wollen die dann mit der KFW rücksprache halten wegen dem vergleicsangebot ?
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Seltsam, und warum wollen die dann mit der KFW rücksprache halten wegen dem vergleicsangebot ?
Weil die KfW zu 80% für diesen Kredit bei Ausfall haftet. Die Sparkasse kann nicht einfach ein Vergleichsangebot annehmen und der KfW die Rechnung präsentieren. Ist natürlich komplizierter, aber verständlich oder?
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Das ist ja alles schon klar.
Die Sparlasse muss der KFW ( NRW Bank ) das Vergleichsangebot vorlegen.
Die Frage ist immer noch auf welchen Anteil die Sparkasse einen Anspruch hat.
Nach meinem Verständnis wird die NRW Bank das ganze gar nicht mehr anfassen, weil viel zu klein und der Spüarkasse die Eintreibung überlassen.( Ist ja auch einfacher )
Einfacher heisst aber nicht rechtens.
Es sind zwei Darlehensverträge somit auch zwei Vorgänge. Jetzt könnte man sagen KFW und Scharkasse sind als eine Einheit zu betrachten. das wäre dann ja ein "Koppelgeschäft" und das ist in Deutschland verboten.
Somit kann die Sparkass gar keinen Anspruch auf die volle Summe haben sondern nur auf ihren Anteil ( 4.000).
So jedenfalls meine rechtsauffassung....kann mich aber auch irren
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Du irrst!
Fördermittel stellt die KfW auf zwei Arten zur Verfügung:
als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.
Zuschüsse zahlt die KfW direkt an den Antragsteller/Berechtigten aus. Die Vergabe von Darlehen erfolgt über die Hausbank
des Antragstellers. Ohne eine Hausbank ist es nicht möglich, ein solches Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der
Darlehensvertrag entsteht dementsprechend zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank. Die KfW refinanziert
der Hausbank den vergebenen Kredit lediglich zu günstigen Konditionen, steht aber mit dem Antragsteller in keinem
Rechtsverhältnis.
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Ah ja,
und warum will die Sparkasse erst Rücksprache mit der KFW wegen dem Vergleichsangebot halten ?
Die Sparkasse hat ihr Geld durch die KFW doch bereits zurück erhalten
So kann das nich laufen
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das kann dir doch egal sein woher die Spk. das Geld hat. Ich kann ja auch nicht sagen " Die Bank hat das Geld vom Kapitalmarkt, möge der doch bei mir eintreiben!"
Du hast einen Vertrag mit der Sparkasse, ob diese den Betrag refinanziert bekommt ist nicht dein Problem und das sie bezüflich eines Vergleichsangebotes mit diesem Refanzierer sprechen ist doch nicht ungewöhnlich, ändert aber nichts am eigentlichen Fakt. Wer hat denn das Geld überwiesen? Ich wette die Sparkasse!