Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: postschnecke am 02. Juli 2008, 20:18:20
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Hallo
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und erwarte eine Rückzahlung vom Finanzamt. Ich würde mich gerne schlau machen, ob ich dieses Geld zur eigenen Verwendung behalten darf oder es dem Treuhänder überweisen muß. Denn ich habe bereit in eineigen Urteilen des BGH`s gelesen, das man dies behalten darf. Stimmt das oder muß ich mich mit dem Treuhänder bei einer Rückzahlung diesbezüglich in verbindung setzen Ich bekomme nur die zuviel bezahlten Lohnsteuern zurück. Wie soll ich mich dann verhalten.
Danke
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Hallo ... guggst Du hier
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Re-Einkommenssteuerrueckzahlung-2318.html
ansonsten einfach mal die Suche-Funktion oben nutzen ... das Thema ist schon sehr umfassend hier erörtert worden :wink:
LG
Miss Traut