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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Shakes am 28. September 2011, 09:23:33

Titel: Sachpfändung: Was darf gepfändet werden was nicht..?
Beitrag von: Shakes am 28. September 2011, 09:23:33
Moin Moin !!

Ich bereite meine Insolvenz gerade vor und habe seit 1 Monat meine Zahlungen eingestellt.

Da nun wahrscheinlich irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht stell ich mir die Frage was gepfändet werden darf und was nicht.

Ich wohne mittlerweile wieder bei meiner Mutter zuhause und habe in meinem Zimmer einen Computer mit Bildschirm, Drucker und Telefon. Da ich selbstständig bin brauche ich diese Hardware dringend.

Angenommen der Gerichtsvollzieher möchte eine Forderung vollstrecken z. B. 100,- (Gesamtforderung), ist es dann nicht verständlich auch Dinge von geringen Wert zu pfänden oder gibt es generell Regeln was einem bleiben darf oder was nicht..??

Für Hilfe bin ich dankbar.

Gruß
Shakes
Titel: Re: Sachpfändung: Was darf gepfändet werden was nicht..?
Beitrag von: Der_Alte am 28. September 2011, 09:36:26
Telefon ist unpfändbar. Computer und Zuehör, dass Sie für die Arbeit brauchen, wird er eher nicht pfänden. Computer sind im Regelfall Gegenstände, die nicht gern gepfändet werden, weil sie im Regelfall keinen Versteigerungswert erzielen, der die Kosten übersteigt.

Solange keine Ihrer Gläubiger bisher einen vollstreckbaren Titel hat kann es noch Monate dauern, bis eine Vollstreckung stattfindet.
Titel: Re: Sachpfändung: Was darf gepfändet werden was nicht..?
Beitrag von: Shakes am 28. September 2011, 10:02:47
@Der_Alte

Vielen Dank für die Infos.

Zitat
Solange keine Ihrer Gläubiger bisher einen vollstreckbaren Titel hat kann es noch Monate dauern, bis eine Vollstreckung stattfindet.

Es gibt mind. 5 schon vorliegende vollstreckbare Titel